Informationen zur Sachkundeprüfung
Rahmenplan und Termine für die Sachkundeprüfung
Vermittler von Finanzanlagen müssen Berufsregeln beachten. Die Voraussetzungen für die Erteilung der gewerberechtlichen Erlaubnis wurden mit Wirkung zum 1. Januar 2013 durch das "Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts" erheblich verschärft.
Neben persönlicher Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnissen haben Gewerbetreibende eine Berufshaftpflichtversicherung und Sachkunde nachzuweisen.
Für Letzteres müssen Finanzanlagenvermittler – soweit sie nicht über einen gleichgestellten Abschluss verfügen – eine Prüfung zum "Geprüften Finanzanlagenfachmann IHK" / zur "Geprüften Finanzanlagenfachfrau IHK" erfolgreich ablegen. Das gilt auch für die Beschäftigten eines Gewerbetreibenden, die direkt bei der Vermittlung oder Beratung mitwirken.
Die Regelung soll helfen, ein klares Anforderungsprofil für den künftigen Vermittler und Berater zu etablieren. Für die Durchführung der Sachkundeprüfung sind die Industrie- und Handelskammern zuständig.
Die IHK Frankfurt führt die Sachkundeprüfungen für die IHK Fulda durch. Alle Informationen hierzu finden Sie rechts unter “Weitere Informationen” .