Außenwirtschaftsrundschreiben April 2025
Allgemeines
Diagonale Ursprungskumulierung - Neue Matrix
Die Europäische Kommission hat eine neue Matrix zur Pan-Europa-Mittelmeer-Kumulierung veröffentlicht.
2025 finden zwei Sets an Ursprungsregeln Anwendung: die alten sowie die revidierten Regeln des PEM-Übereinkommens. Die Tabelle gibt Auskunft über die Kumulierungsmöglichkeiten im Rahmen der modernisierten Ursprungsregeln. Auf der Grundlage der von den Parteien gemachten Mitteilungen an die Europäische Kommission über die Anwendung des Regionalen Übereinkommens über PEM-Präferenzursprungsregeln beziehungsweise der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung zwischen den Vertragsparteien dieses Übereinkommens haben sich folgende Änderungen ergeben:
Tabelle 1: Vereinfachte Übersicht über die Kumulierungsmöglichkeiten
Tabellen 2 und 3: Datum der Anwendung der diagonalen Kumulierung
(Quelle: Germany Trade & Invest)
Außenhandelsstatistik: Anhebung der Anmeldeschwellen ab Januar 2025
Am 14.02.2025 hat der Bundesrat dem Änderungsgesetz zum Außenhandelsstatistikgesetz (AHStatG-ÄndG) zugestimmt, welches der Bundestag am 30.01.2025 verabschiedet hat. Vorbehaltlich der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt können somit durch eine Änderung der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung wesentliche Entlastungen der Unternehmen von Bürokratiekosten in Kraft treten.
Im Ergebnis werden die Anmeldeschwellen zur Intrahandelsstatistik rückwirkend zum 01.01.2025 angehoben. Dies dient der Entlastung der Unternehmen zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
Ab Berichtsmonat Januar 2025 ist ein Unternehmen (im Sinne von § 2 Umsatzsteuergesetz) meldepflichtig:
- für die Verkehrsrichtung Versendung, falls seine Exporte in andere EU-Mitgliedstaaten im laufenden oder im vorangegangenen Kalenderjahr den Wert von 1 Million Euro überschreiten (bisher 500.000,00 Euro).
- für die Verkehrsrichtung Eingang, falls seine Importe aus anderen EU-Mitgliedstaaten im laufenden oder im vorangegangenen Kalenderjahr den Wert von 3 Millionen Euro überschreiten (bisher 800.000,00 Euro).
Überschreiten im laufenden oder im vorangegangenen Kalenderjahr die Exporte in andere EU-Mitgliedstaaten den Wert von 1 Million Euro und gleichzeitig die Importe aus anderen EU-Mitgliedstaaten den Wert von 3 Millionen Euro, ist das Unternehmen für beide Verkehrsrichtungen meldepflichtig.
Ein Unternehmen, dessen Warenverkehre im laufenden Kalenderjahr die Anmeldeschwelle überschreiten, ist von dem Monat an, in dem die Anmeldeschwelle überschritten wurde, für die jeweilige Verkehrsrichtung meldepflichtig (§ 14 Absatz 5 AHStatG).
Ein Unternehmen, das die neuen Anmeldeschwellen weder im Jahr 2024 noch bisher im Jahr 2025 überschritten hat, ist nicht mehr zur Abgabe von Intrastat-Anmeldungen verpflichtet und kann diese ab sofort einstellen. Die Meldung muss zukünftig erst wiederaufgenommen werden, wenn die innergemeinschaftlichen Exporte bzw. Importe des Unternehmens die neuen Anmeldeschwellen überschreiten. Eine fortgesetzte Abgabe von Intrastat-Anmeldungen auf freiwilliger Basis ist ohne weiteres möglich.
Unabhängig vom rückwirkenden Inkrafttreten zum 01.01.2025 gilt: Bereits erfolgte Intrastat-Anmeldungen zum Berichtsmonat Januar 2025 bleiben von den Rechtsänderungen unberührt. (Quelle: HWK)
Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung
Das Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung (Stand: März 2025) wurde aktualisiert.
Das Handbuch informiert über die Online-Anmeldung und Online-Abschreibung von genehmigungspflichtigen Ausfuhren und gibt einen Überblick über die außenwirtschaftsrechtlich relevanten Genehmigungscodierungen im Ausfuhrbereich.
Darüber hinaus wird erläutert, wie die Erklärung, dass zur Ausfuhr angemeldete Güter keiner Ausfuhrgenehmigung bedürfen, zu codieren ist und welche Rechtswirkung die Angabe von Codierungen in einer Ausfuhranmeldung entfaltet. (Quelle: Zoll)
CBAM: Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus
Bagatellschwelle von 50 Tonnen ab 2026
Ab 2026 gilt eine neue Bagatellschwelle: Wer weniger als 50 Tonnen CBAM-Güter pro Jahr importiert, fällt nicht unter CBAM. Laut EU-Kommission betrifft das 90 % der Importeure. Damit folgt sie den Forderungen der IHKs und der DIHK, die eine höhere gewichtsbasierte Schwelle statt der bisherigen 150-Euro-Grenze gefordert hatten.
Ziel ist, gelegentliche Importeure zu entlasten, Bürokratie abzubauen und gleichzeitig 99 % der Emissionen zu erfassen. Zudem müssen nur noch 10 % der Importeure als CBAM-Anmelder registriert werden, was die Behörden entlastet.
Weitere Erleichterungen sind im Omnibuspaket I (COM 2025 87 final) enthalten. Wir setzen uns für zusätzliche Vereinfachungen ein (z. B. AEO-Anerkennung). Für Planungssicherheit ist ein schneller Abschluss des Gesetzgebungsprozesses notwendig. Es ist derzeit nicht absehbar, ob und in welcher Form ein Inkrafttreten dieser Änderungen noch vor dem 01.01.2026 erfolgen wird. (Quelle: IHK)
CBAM Anmelder
Die DEHSt (Deutsche Emmissionshandelsstelle) hat Informationen zur Antragstellung als CBAM-Anmelder veröffentlicht. Seit Anfang des Jahres sollte die Antragstellung bereits möglich sein. Die erforderliche Durchführungsrechtsakt der Europäischen Kommission ist jedoch bisher nicht beschlossen worden. Zudem verweist die DEHSt bereits, dass das Zulassungsverfahren zum CBAM-Anmelder an eine andere Stelle übertragen wird. Ab dem 31.03.2025 kann nunmehr ein Antrag auf Zulassung im CBAM-Register gestellt werden.
ATLAS–Ausfuhr: Neue Unterlagencodierungen Belarus
Die Generaldirektion der EU-Kommission (TAXUD) veröffentlicht im Kontext der Ausweitung der Sanktionsmaßnahmen gegenüber Belarus neue Genehmigungscodierungen sowie Codierungen für die Erklärung, dass eine Altvertragsregelung in Anspruch genommen wird bzw. bestimmte Verbote nicht gelten (ATLAS – Info 0761/25).
Für die Anmeldung in ATLAS-Ausfuhr stehen ab sofort folgende Codierungen neu zur Verfügung:
X860/BY: „Ausfuhrgenehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gemäß Artikel 1gd Abs. 4 VO (EG) Nr. 765/2006“
X860/EU: „Ausfuhrgenehmigung von Genehmigungsbehörden anderer Mitgliedstaaten gemäß Artikel 1gd Abs. 4 VO (EG) Nr. 765/2006“
X861/BY: „Ausfuhrgenehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gemäß Artikel 1bb Abs. 14a VO (EG) Nr. 765/2006 für Güter der KN-Codes 8517 62 und 8523 52“
X861/EU: „Ausfuhrgenehmigung von Genehmigungsbehörden anderer Mitgliedstaaten gemäß Artikel 1bb Abs. 14a VO (EG) Nr. 765/2006 für Güter der KN-Codes 8517 62 und 8523 52“
X863/BY: „Ausfuhrgenehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gemäß Artikel 1s Abs. 4a VO (EG) Nr. 765/2006“
X863/EU: „Ausfuhrgenehmigung von Genehmigungsbehörden anderer Mitgliedstaaten gemäß Artikel 1s Abs. 4a VO (EG) Nr. 765/2006“
Y754: „Güter, die keinen Einschränkungen nach Anhang XXXII der VO (EG) 765/2006 unterliegen“
Y755: „Altvertragsregelung (genehmigungsfreier Ausnahmetatbestand gemäß Artikel 1gd Abs. 3 VO (EG) 765/2006)“
Y756: „Altvertragsregelung (genehmigungsfreier Ausnahmetatbestand gemäß Artikel 1ra Abs. 9a VO (EG) 765/2006)“
Für die Anmeldung in ATLAS-Ausfuhr stehen ab sofort folgende Codierungen mit geänderter Textfassung zur Verfügung:
X803/BY: „Ausfuhrgenehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gemäß Artikel 1e Abs. 4 bzw. Artikel 1fa Abs. 1b VO (EG) Nr. 765/2006“
X803/EU: „Ausfuhrgenehmigung von Genehmigungsbehörden anderer Mitgliedstaaten gemäß Artikel 1e Abs. 4 bzw. Artikel 1fa Abs. 1b VO (EG) Nr. 765/2006“ (Quelle: Zoll)
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Abs. 3ag VO (EU) Nr. 833/2014)“ (Quelle: Zoll)
ATLAS–Ausfuhr: Neue Unterlagencodierungen Russland
Mit ATLAS–Infos 0759/25, 0757/25 und 0755/25 veröffentlicht die Generalzolldirektion neue Genehmigungscodierungen sowie Codierungen für die Erklärung, dass bestimmte Verbote nicht gelten im Kontext der Ausweitung der Sanktionsmaßnahmen gegenüber Russland sowie neue Genehmigungscodierungen und Codierungen für die Erklärung, dass eine Altvertragsregelung in Anspruch genommen wird.
Für die Anmeldung in ATLAS-Ausfuhr stehen ab sofort folgende Codierungen neu zur Verfügung:
X859/UA: „Ausfuhrgenehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gemäß Artikel 2c Abs. 7 oder Artikel 2c Abs. 8 VO (EU) Nr. 692/2014“
X859/EU: „Ausfuhrgenehmigung von Genehmigungsbehörden anderer Mitgliedstaaten gemäß Artikel 2c Abs. 7 oder Artikel 2c Abs. 8 VO (EU) Nr. 692/2014“
Y871: „Genehmigungsfreier Ausnahmetatbestand gemäß Artikel 2c Abs. 6 VO (EU) 692/2014 vom Verbot nach Artikel 2c Absätze 2, 2a und 2b der VO (EU) 692/2014“
Y881: „Genehmigungsfreier Ausnahmetatbestand gemäß Artikel 2aa Abs. 2 VO (EU) 692/2014 vom Verbot nach Artikel 2aa Abs. 1 der VO (EU) 692/2014“
Y883: „Güter, die keinen Einschränkungen nach der VO (EU) 692/2014 unterliegen“
X864/UA: „Ausfuhrgenehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gemäß Artikel 5 Abs. 7 oder Artikel 5 Abs. 8 VO (EU) Nr. 2022/263“
X864/EU: „Ausfuhrgenehmigung von Genehmigungsbehörden anderer Mitgliedstaaten gemäß Artikel 5 Abs. 7 oder Artikel 5 Abs. 8 VO (EU) Nr. 2022/263“
Y766: „Genehmigungsfreier Ausnahmetatbestand gemäß Artikel 5 Abs. 6 VO (EU) 2022/263 vom Verbot nach Artikel 5 Abs. 2b VO (EU) 2022/263“
Y767: „Genehmigungsfreier Ausnahmetatbestand gemäß Artikel 3a Abs. 2 VO (EU) 2022/263 vom Verbot nach Art. 3a Abs. 1 VO (EU) 2022/263“
Y885: „Güter, die keinen Einschränkungen nach der VO (EU) 2022/263 unterliegen“
X838/RU: „Ausfuhrgenehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gemäß Artikel 3k Abs. 5f VO (EU) Nr. 833/2014 für bestimmte in Anhang XXIII aufgeführte Güter“
X838/EU: „Ausfuhrgenehmigung von Genehmigungsbehörden anderer Mitgliedstaaten gemäß Artikel 3k Abs. 5f VO (EU) Nr. 833/2014 für bestimmte in Anhang XXIII aufgeführte Güter“
X862/RU: „Ausfuhrgenehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gemäß Artikel 3k Abs. 5g VO (EU) Nr. 833/2014 für bestimmte in Anhang XXIII aufgeführte Güter“
X862/EU: „Ausfuhrgenehmigung von Genehmigungsbehörden anderer Mitgliedstaaten gemäß Artikel 3k Abs. 5g VO (EU) Nr. 833/2014 für bestimmte in Anhang XXIII aufgeführte Güter“
Y751: „Altvertragsregelung (genehmigungsfreier Ausnahmetatbestand gemäß Artikel 3 Abs. 3a VO (EU) Nr. 833/2014)“
Y752: „Altvertragsregelung (genehmigungsfreier Ausnahmetatbestand gemäß Artikel 3k Abs. 3ag VO (EU) Nr. 833/2014)“ (Quelle: Zoll)
Allgemeine Genehmigungen
Wie das BAFA am 27.03.02025 in seinem Newsletter Informierte, werden alle Allgemeinen Genehmigungen (AGG'en) des BAFA - soweit deren Gültigkeit zum 31.03.2025 abgelaufen wäre - bis zum 31.03.2026 verlängert. Alle Allgemeinen Genehmigungen können daher über den 31.03.2025 hinaus genutzt werden.
Inhaltliche Änderungen bestehen bei den AGGs 13, 14, 18 bis 27, 33 bis 36 und 41. Bei den AGGs 37, 38 und 40 wird Helgoland um den Kreis der zugelassenen Bestimmungsziele erweitert. (Quelle: BAFA)
Länder
Brasilien – Zollfreie Einfuhr wichtiger Lebensmittel
Mit Beschluss GECEX Nr. 709 senkt Brasilien die Einfuhrzollsätze für bestimmte Lebensmittel wie gefrorenes Rindfleisch, nicht entkoffeinierter Kaffee, Körnermais, Kekse, natives Olivenöl auf 0 Prozent.
Ziel ist es, das Nahrungsmittelangebot zu erhöhen und die Marktpreise auf dem heimischen Markt zu reduzieren. (Quelle: Germany Trade & Invest)
Deutschland/Chile – 3. Ausschreibung für gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte
Corfo und das deutsche Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, BMWK, beabsichtigen die Förderung von gemeinsamen deutsch-chilenischen Forschungs- und Entwicklungsprojekten (FuE-Projekte) zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen aus allen Technologie- und Anwendungsbereichen.
Gefördert werden können FuE-Projekte, in denen neue Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren mit großem Marktpotenzial entwickelt und im Anschluss an das Projekt in vermarktungsfähige Produkte überführt werden.
In Deutschland erfolgt die Förderung im Rahmen des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM). Die chilenischen Projektpartner werden durch die chilenische Agentur Innova Chile von Corfo im Programm “Crea y Valida - ZIM” gefördert. Innova Chile und die AiF Projekt GmbH (Projektträger des BMWK) unterstützen die Projektpartner in der Phase der Einreichung von Projektvorschlägen, in der Begutachtungs- und in der Durchführungsphase.
Innova Chile und die AiF Project GmbH werden die eingereichten Projektanträge begutachten und die Ergebnisse innerhalb von 4 Monaten nach Ablauf der Einreichungsfrist mitteilen.
Erfahren Sie mehr unter 3. Deutsch-Chilenische Ausschreibung
Erfahren Sie mehr unter 3. Deutsch-Chilenische Ausschreibung
EU – Höhere Einfuhrzölle für Düngemittel aus Russland und Belarus
Die Europäische Union plant eine Anpassung der Einfuhrzölle für bestimmte Waren aus Russland und Belarus. Vorgesehen ist u.a. ein höherer Einfuhrzoll für Düngemittel. Ein neuer Verordnungsentwurf des Europäischen Parlaments und des Rates sieht vor, die Handelsbedingungen für Produkte aus diesen Ländern zu verschärfen. (Quelle: DIHK)
EU – Embargomaßnahmen
Belarus
Haiti
Demokratischen Republik Kongo
Sudan
Syrien
Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine
Türkei
Zentralafrikanischen Republik
EU – Antidumpingmaßnahmen
Antidumping - Glasfasergarne mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission führt endgültige Antidumpingmaßnahmen ein.
Die Europäische Kommission führt endgültige Antidumpingmaßnahmen ein.
Antidumping - Phosphorigsäure mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.
Antidumping - Bariumcarbonat mit Ursprung in China und Indien
Die Europäische Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Einfuhren an. Das Antidumpingverfahren läuft seit Dezember 2024.
Die Europäische Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Einfuhren an. Das Antidumpingverfahren läuft seit Dezember 2024.
Antidumping - Adipinsäure mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.
Antisubvention - Räder aus Aluminium mit Ursprung in Marokko
Die Europäische Kommission führt endgültige Antisubventionsmaßnahmen ein.
Die Europäische Kommission führt endgültige Antisubventionsmaßnahmen ein.
Antidumping - Acrylnitril-Butadien-Styrol-Harze
Die EU-Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Waren an. Seit Dezember 2024 läuft ein Antidumpingverfahren. Betroffen sind Einfuhren aus Südkorea und Taiwan.
Die EU-Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Waren an. Seit Dezember 2024 läuft ein Antidumpingverfahren. Betroffen sind Einfuhren aus Südkorea und Taiwan.
Antidumping/Antisubvention – Elektrofahrräder mit Ursprung China
Die Europäische Kommission verlängert die Maßnahmen nach Abschluss einer Auslaufüberprüfung.
Die Europäische Kommission verlängert die Maßnahmen nach Abschluss einer Auslaufüberprüfung.
Antidumping - Weichholzsperrholz mit Ursprung in Brasilien
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.
Antidumping – Stahlräder mit Ursprung in China
Die EU-Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein. Die aktuellen Maßnahmen gelten seit März 2020.
Die EU-Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein. Die aktuellen Maßnahmen gelten seit März 2020.
Antidumping - Kerzen mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Einfuhren an. Das Antidumpingverfahren läuft seit Dezember 2024.
Die Europäische Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Einfuhren an. Das Antidumpingverfahren läuft seit Dezember 2024.
Antidumping - Hochdruckstahlflaschen mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Einfuhren an. Das Antidumpingverfahren läuft seit Dezember 2024.
Die Europäische Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Einfuhren an. Das Antidumpingverfahren läuft seit Dezember 2024.
Antidumping - Glyoxylsäure mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt die Einführung vorläufiger Antidumpingzölle bekannt.
Die Europäische Kommission gibt die Einführung vorläufiger Antidumpingzölle bekannt.
Oman – Legalisierungsverfahren für Ursprungszeugnisse
Der Oman hat Änderungen im Legalisierungsverfahren zum 20.03.2025 vorgenommen. Zusätzlich zu den bekannten Schritten über die Ghorfa ist nun zusätzlich eine Online-Legalisierung notwendig. Alle Dokumente sind nach der Bearbeitung durch die Ghorfa ONLINE beglaubigen zu lassen. Ein Video erklärt den Prozess der Online-Legalisierung.
Zudem wird auf folgende Punkte noch einmal hingewiesen:
- Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen sind durch die IHK vorzubeglaubigen.
- Im Feld Nr. 3 des Ursprungszeugnisses ist das Herstellerland bzw. sind die Länder genauestens anzu-geben (z. B. Deutschland (Europäische Union)
- Die Ursprungsangabe Europäische Union alleine ist nicht ausreichend.
- Auf der Rückseite des Ursprungszeugnisses ist folgende Klausel anzugeben: „We hereby declare that the mentioned merchandise is being exported on our own account. The goods are of pure Ursprungsan-gabe origin.“ Für Lebensmittel ist anstelle von merchandise „foodstuff“ zu verwenden. Stammt die Ware aus mehreren Ländern, müssen die Länder in der Erklärung entsprechend aufgeführt werden.
- Das Originaldokument soll als Solches gekennzeichnet sein und sich von der Kopie unterscheiden (z. B. durch Anbringung eines Stempels wie „Original“ oder „Kopie“).
(Quelle: Ghorfa)
Schweiz – Neues Entsendungsportal
Ab dem 17.03.2025 müssen Entsendungen in der Schweiz über das Portal EasyGov.swiss erfolgen.
Welche Meldefristen oder arbeitsrechtliche Vorschriften müssen Unternehmen beachten, wenn sie Dienstleistungen in der Schweiz erbringen wollen?
Ihre Fragen zur Entsendung von Mitarbeiter*innen oder zur Planung eines Einsatzes in der Schweiz beantwortet Ihnen Dr. Alexandra Balmer, Handelskammer Deutschland-Schweiz, am Donnerstag, 24.04.2025, in der Online-Veranstaltung der Webinarreihe „Mitarbeiterentsendung – Weltweit. Rechtssicher.Entsenden“
Südafrika – Erhöhung der Einfuhrumsatzsteuer
Unabhängig von der Zollabgabe unterliegt jede Einfuhr der südafrikanischen Mehrwertsteuer (Value Added Tax/VAT), sofern die eingeführten Waren nicht von der Steuer ausgenommen sind. Auch alle in Südafrika erfolgten Umsätze aus Lieferungen und Leistungen werden mit der Mehrwertsteuer belastet, wobei auch hier Ausnahmen gelten können. Der Normalsatz wird nun in zwei Schritten erhöht:
1. ab dem 01.05.2025 auf 15,5 Prozent
2. ab dem 01.04.2026 auf 16 Prozent
(Quelle: Germany Trade & Invest)
USA – Strafzölle und Gegenmaßnahmen der EU, Kanada und China
Seit Beginn der zweiten Amtsperiode von US-Präsident Donald Trump sind Zölle erneut in den Mittelpunkt der wirtschaftspolitischen Debatte gerückt.
US-Zusatzzölle auf Aluminium- und Stahlimporte
Am konkretesten sind die am 12.03.2025 in Kraft getretenen Zusatzzölle in Höhe von 25 % auf US-Importe von Waren aus Eisen, Stahl und Aluminium. Darüber hinaus prüft die US-Administration systematisch, in welchen Fällen US-Exporte beim Import in andere Länder höheren Zöllen unterliegen als entsprechende Waren bei der Einfuhr in die USA. Die festgestellten Differenzen sollen möglicherweise durch zusätzliche Zuschläge ausgeglichen werden.
Die Maßnahmen der US-Administration, insbesondere solche, die nur schwer mit den Regeln der Welthan-delsorganisation (WTO) vereinbar sind, führen zu erwartbaren Gegenreaktionen der betroffenen Handels-partner.
Veröffentlichung der US-Zollmaßnahmen: sind unter White House - Rubrik News und Federal Register abrufbar.
Die von den Zusatzzöllen betroffenen Zolltarifnummern für Eisen, Stahl und Aluminium sind in den Veröffent-lichungen 10895 und 10896 vom 10.02.2025 aufgelistet. Waren, die nicht in den Kapiteln 73 oder 76 des Zolltarifs enthalten sind, unterliegen anteiligen Zusatzzöllen basierend auf dem Metallanteil im Gesamtpro-dukt. Die entsprechenden Informationen müssen vom Importeur bereitgestellt werden, der dabei auf die Angaben des Exporteurs angewiesen ist.
Die neuen Zölle gelten zusätzlich zu den normalen Drittlandszöllen sowie den bisher teilweise ausgesetzten Zusatzzöllen aus den Proklamationen 9704/2018 und 9980/2020 für Aluminium sowie 9705/2018 und 9980/2020 für Stahl. Diese Situation führt zu erheblicher Unsicherheit im internationalen Handel und betrifft bestehende Verträge erheblich.
US-Zusatzzölle auf Autos und Autoteile
Am 02.04.2025, dem von Präsident Donald Trump sogenannten „LiberationDay“, sind reziproke Zölle geplant. Bedeutet, dass die USA den jeweiligen Zollsatz des Herkunftslandes für amerikanische Produkt auch auf ausländische Produkte anwendet. Genaueres ist noch nicht bekannt. Bereits am 26.03.2025 verkündete Trump jedoch, dass er ab dem 03.04.2025 25 Prozent Zoll auf bestimmte Autos und spätestens ab Mai auf bestimmte Autoteile erheben möchte. Betroffen sind Personenkraftwagen wie etwa Limousinen, SUVs, Crossover, Minivans, Transporter sowie leichte Nutzfahrzeuge. Ebenso zählen wesentliche Automobilteile wie etwa Motoren, Getriebe, Antriebsstrangteile und elektrische Komponenten dazu. Eine Erweiterung des betroffenen Produktportfolios ist durchaus möglich. Fahrzeuge aus Kanada oder Mexiko sind nicht grundsätzlich vom Zusatzzollsatz von 25 Prozent betroffen. Der Zoll gilt nur für nicht-US-amerikanische Komponenten.
EU-Gegenmaßnahmen
Als Reaktion auf die US-Zollmaßnahmen hat die EU-Kommission ein zweistufiges Gegenmaßnahmenpaket beschlossen:
- Automatisches Wiederinkrafttreten der EU-Rebalancing-Maßnahmen aus 2018 und 2020 zum 01.04.2025:
- Zusätzliche Wertzölle in Höhe von 10 %, 25 %, 35 % bzw. 50 % auf die Einfuhr bestimmter Waren (gelistet in Anhang I und II der Durchführungsverordnung (EU) 2018/886).
- Weitere Wertzölle von 20 %, 7 % bzw. 4,4 % auf Waren gemäß Artikel 1 Absatz 2 Buchstaben a und b der Durchführungsverordnung (EU) 2020/502.
- Hinweis: Diese Zusatzzölle werden spätestens am 01.04.2025 in den elektronischen Zolltarif aufgenommen.
2. Zusätzliche EU-Gegenmaßnahmen ab Mitte April 2025:
- Die EU-Kommission hat eine umfangreiche Liste mit potenziellen Produkten veröffentlicht, die für weitere Gegenzölle in Betracht kommen.
- Eine Stakeholder-Konsultation wurde eingeleitet, die betroffenen EU-Unternehmen bis zum 26. März 2025, 12:00 Uhr, die Möglichkeit gibt, ihre Stellungnahme abzugeben.
- Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Beteiligung finden sich auf der Webseite der EU-Kommission.
- Die Europäische Union (EU) hat diesbezüglich einen Fragen-Antworten-Katalog zur US-Zollpolitik veröffentlicht.
USA – Kanada
Seit dem 04. bzw. 06.03.2025 werden zahlreiche kanadische und mexikanische Waren bei der Einfuhr in die USA auf unbestimmte Zeit mit zusätzlichen Wertzöllen von 25 bzw. zehn Prozent belastet.
Keine Zölle auf Waren aus Kanada und Mexiko, die USMCA-Präferenzen geltend machen können.
Sowohl die kanadische als auch die mexikanische Regierung erheben als Gegenreaktion zusätzliche Zölle von 25 Prozent für Waren mit US-Ursprung.
Seit dem 13.03.2025 werden 25 Prozent Zusatzzölle auf bestimmte Stahl- und Aluminiumerzeugnisse aus den USA erhoben. Die kanadische Regierung hat die Liste der betroffenen Waren mit entsprechender Zolltarifnummer und Beschreibung veröffentlicht. Diese Liste sollte stets in Verbindung mit dem kanadischen Zolltarif gelesen werden.
Zudem führt Kanada zusätzlich Zölle von 25 Prozent als Gegenmaßnahme auf Produkte wie Elektrofahrzeuge, Obst und Gemüse, Rindfleisch, Schweinefleisch, Milchprodukte, Elektronik, Stahl, Aluminium, Lastwagen und Busse. Die kanadische Regierung hat die Liste der betroffenen Waren mit entsprechender Zolltarifnummer und Beschreibung veröffentlicht. Diese Liste sollte stets in Verbindung mit dem kanadischen Zolltarif gelesen werden. Eine Erweiterung ist angedacht, falls die eingeführten US-Zölle weiterhin bestehen bleiben.
USA – China
Waren aus China werden bei der Einfuhr in die USA mit 20 % Zoll belegt – zehn Prozentpunkte mehr als zuvor. China reagiert darauf mit Sonderzöllen auf US-Waren: 15 % auf Kohle und Flüssigerdgas, 10 % auf Rohöl, Landmaschinen und Pkw.
Zusätzlich erhebt China ab dem 10.03.2025 Zölle auf US-Agrarwaren: 15 % auf Hühnerfleisch, Weizen, Mais und Baumwolle, 10 % auf Sorghum, Sojabohnen, Schweine- und Rindfleisch, Fisch, Obst, Gemüse und Milchprodukte.
(Quelle: IHK/Germany Trade & Invest)
Messen und Veranstaltungen
Veranstaltungen der IHK Fulda
Veranstaltungen sowie Seminare und Lehrgänge für Fach- und Führungskräfte finden Sie in unserer Veranstaltungsdatenbank. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den kommenden Veranstaltungen:
- Grundlagen der Einreihungen von Waren in den Zolltarif
- Incoterms 2020
- Online-Spezialseminar: Lieferantenerklärungen: Anforderungen und Fehlerquellen für Einkäufer
Veranstaltungen der IHK Gießen-Friedberg
Die IHK Gießen-Friedberg organisiert regelmäßig Veranstaltungen, Seminare und Lehrgänge zu den verschiedensten Themengebieten. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht unserer kommenden Veranstaltungen mit der Verlinkung zur jeweiligen Informationsseite.
- The World meets in Gießen 2025
Vom 21. bis 22.05.2025 findet zum 3. Mal die Internationale Networking-Konferenz „The World meets in Giessen“ statt.Sie haben die Möglichkeit, hochrangige internationale Unternehmervertreter aus der ganzen Welt zu treffen, sich international zu vernetzen und mit möglichen neuen Partnern (Beschaffung, Vertrieb, ausländische Direktinvestitionen) in Kontakt zu treten. Die AHKn Angola, Brasilien und Nigeria, German Trade and Invest (GTAI), Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), Hessen Trade & Invest (HTAI) und Volksbank Mittelhessen sind mit eigenen Ständen vor Ort und bieten u.a. Informationen zu internationalen Ausschreibungen, Länderinformationen und Exportfinanzierungen an. Am 21.05.2025 sind Keynotes prominenter Gastredner und Podiumsdiskussionen mit hochrangigen Persönlichkeiten (u.a. Wirtschaftsminister Abubakar Atiku Bagudu, Bundesrepublik Nigeria) avisiert. Der 22.05.2025 ist dem individuellen Pitching und Matchmaking gewidmet. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, ihre Geschäftstätigkeiten in einer kurzen Präsentation von maximal 3 Minuten während der Konferenzsitzungen vorzustellen.
- Roundtable: Sanktionen gegen Russland - Aktuelle Entwicklungen und Auswirkungen
Die Sanktionen gegen Russland haben weitreichende Auswirkungen auf die globale Wirtschaft und betreffen viele Unternehmen direkt oder indirekt. Angesichts der sich ständig ändernden Sanktionslandschaft ist es für Unternehmen unerlässlich, stets auf dem neuesten Stand zu bleiben. Am 26. Mai 2025 lädt die IHK Gießen-Friedberg Sie herzlich zu einem Roundtable-Gespräch zum Thema 'Sanktionen gegen Russland' ein. Profitieren Sie von diesem exklusiven Austausch, gewinnen Sie wertvolle Einblicke in die aktuelle Sanktionspolitik und diskutieren Sie Ihre spezifischen Fragen direkt mit Mathias Licharz, Leiter des Arbeitsstabes Sanktionspolitik aus dem Auswärtigen Amt.
Veranstaltungen der IHK Lahn-Dill
Veranstaltungen sowie Seminare und Lehrgänge für Fach- und Führungskräfte finden Sie in der Veranstaltungsdatenbank mit der Verlinkung zur jeweiligen Informationsseite. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den kommenden Veranstaltungen:
- IHK-Zertifikatslehrgang Global Trade Manager
- Importe effizient gestalten
- Rechtsgrundlagen für den Außenhandel
- Exportwissen kompakt
- Exportkontrolle verstehen - Ihr Wegweiser durch die Exportkontroll-Vorschriften
- Ukraine-Konferenz
Der Wiederaufbau der Ukraine bietet enorme Chancen für deutsche Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Energie, Bauwirtschaft, Infrastruktur und IT. Der Investitionsbedarf wird von internationalen Institutionen auf über 400 Milliarden Euro geschätzt.
Auf der Ukrainekonferenz in Wetzlar am 07.05.2025 erhalten Sie nützliche Informationen zur aktuellen Situation in der Ukraine, den Unterstützungsangeboten für Ihre Aktivitäten mit dem ukrainischen Markt und Erfahrungsberichte von Unternehmen vor Ort. Seien Sie dabei und nutzen Sie die Chance, sich aus erster Hand zu informieren. Anmeldung bis 30.04.2025.
Veranstaltungen der IHK Limburg
Veranstaltungen sowie Seminare und Lehrgänge für Fach- und Führungskräfte finden Sie in unserer Veranstaltungsdatenbank. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den kommenden Veranstaltungen:
Weitere Veranstaltungen der hessischen IHKs
- Spotlight Internationalisierung: Zollvergünstigungen - aber richtig! am 10. April 2025
Die Europäische Union hat mit einer Vielzahl von Ländern Handelsabkommen abgeschlossen. Um präferenzielle Ursprungswaren zollfrei oder zollvergünstigt einführen zu können, bedarf es der Begleitung eines Präferenzpapiers. Nicht jedes Abkommen ist jedoch gleich. Wann brauchen Sie die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 und wann die REX-Erklärung? Wir geben Ihnen das Werkzeug an die Hand, das richtige Präferenzpapier zu ermitteln. Jetzt anmelden!
- Entsendung von Mitarbeitern in die Schweiz am 24. April 2025
Welche Meldefristen oder arbeitsrechtliche Vorschriften müssen Unternehmen beachten, wenn sie Dienstleistungen in der Schweiz erbringen wollen? Ihre Fragen zur Entsendung von Mitarbeiter*innen oder zur Planung eines Einsatzes in der Schweiz beantwortet Ihnen Dr. Alexandra Balmer, Handelskammer Deutschland-Schweiz, am Donnerstag in der Online-Veranstaltung. Jetzt anmelden!
- Das Nordamerikageschäft im Zeichen der Zölle - Update aus Washington am 24. April 2025
Das wichtigste Instrument der America First Handelspolitik sind zusätzliche Zölle. Auf Stahl und Aluminium wurden diese bereits in Kraft gesetzt, die angekündigte Ausweitung auf andere Branchen stellt die transatlantischen Geschäfts- und Lieferbeziehungen auf die Probe. Knapp 100 Tage nach Amtsantritt der neuen Administration wird uns Stephanie Harwood ein Update geben zum aktuellen Stand in Sachen Zölle und Gegenzölle. Frau Harwood ist Policy Manager im Verbindungsbüro von BDI und DIHK in Washington. Jetzt anmelden!
- Das CBAM-Übergangsregister – Alles, was Sie wissen müssen am 29.04.2025
Die EU-Kommission plant im Rahmen von zwei Omnibus-Paketen deutliche Vereinfachungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen und auch beim CBAM. Aktuell müssen CBAM-betroffene Unternehmen dennoch die Berichtspflichten erfüllen. Im Webinar CBAM-Übergangsregister geben wir Ihnen Überblick zum CBAM-Übergangsregister und praktische Tipps zur Registrierung und Einreichung der Berichte. Jetzt anmelden!
- Geschäftspraxis USA: Aktuelle Trends & Herausforderungen am 5. Mai 2025
Die USA sind die größte Volkswirtschaft der Welt. Ihre Marktgröße, Innovationskraft und Technologieorientierung machen die Vereinigten Staaten von Amerika zu dem wichtigsten Einzelmarkt für deutsche Unternehmen. Aktuell ist noch nicht absehbar, ob und wie stark das US-Geschäft deutscher Unternehmen von der neuen US-Handelspolitik und eventuellen Gegenmaßnahmen betroffen sein wird. Susanne Gellert, President & CEO der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer New York gibt uns in der IHK Frankfurt eine tagesaktuelle Einordnung. Besonders berücksichtigt werden dabei die Erfahrungen und Einschätzungen deutscher Unternehmen, die bereits in den USA präsent sind. Dr. Anke Meier, Partnerin bei NOERR in Frankfurt wird dieses Bild aus ihrer Beratungspraxis ergänzen. Beide Expertinnen werden außerdem auf ausgewählte rechtliche Aspekte im US-Geschäft eingehen. Jetzt anmelden!
- Beratungstag Vietnam - Ihr Wachstumspartner in Asien am 27. Mai 2025
Ob Markteintritt oder Expansion – nutzen Sie den Beratungstag Vietnam am Dienstag, 27.05.2025, um sich in Einzelgesprächen mit einer Expertin der Außenhandelskammer Vietnam auszutauschen. Mit ihrer langjährigen Erfahrung bietet sie Ihnen wertvolle Einblicke und praxisnahe Strategien für Ihren Erfolg in Vietnam. Jetzt anmelden!
Enterprise Europe Network (EEN)
Geschäftspartner im Ausland gesucht?
Das Enterprise Europe Network (EEN) unterstützt Sie bei der Suche nach geeigneten Geschäftspartnern – sei es für den Vertrieb der Produkte und Dienstleistungen im Ausland oder aber für Technologie-transfer und Forschung und Entwicklung. Finden Sie ausgewählte Kooperationsgesuche und Angebote aus der EU-weiten Geschäftskooperationsdatenbank. Gerne suchen wir auch nach Ihren individuellen Kriterien. Zu den Profilen des Monats » April 2025
Veröffentlichungen
Außenwirtschaftsreport 2025
Handelshürden und Berichtspflichten belasten deutsche Exporteure. 2024 haben die IHKs rund 1,08 Millionen Ursprungszeugnisse für Ausfuhrsendungen in Deutschland ausgestellt. Die Zahl der ausgestellten Carnets ging im Jahr 2024 minimal auf 21.634 zurück (2023: 22.140).
Grundlage für den Außenwirtschaftsreport 2025 ist eine Umfrage unter den 79 Industrie- und Handelskammern (IHKs) zu deren Bescheinigungsdienstleistungen und Beratungsschwerpunkten im Bereich der Außenwirtschaft.
Top-Themen CBAM, Lieferketten und Sanktionen
So zeigt der Report, dass der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) der EU sowie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wie auch im Jahr 2024 Top-Themen unter den IHK-Beratungsdienstleistungen in der Außenwirtschaft waren. Doch auch der anhaltende russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und die weiterhin bestehenden Sanktionen durch die Europäische Union erzeugen einen hohen Informationsbedarf.
Gemeinsames Rundschreiben der IHKs Fulda, Gießen-Friedberg , Lahn-Dill und Limburg.