Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen für den Außenwirtschaftsverkehr

Zahlreiche Länder verlangen bei der Einfuhrabfertigung von Warensendungen die Vorlage von Ursprungszeugnissen und weiteren Handelsdokumenten, die von den zuständigen Stellen in den Exportländern ausgestellt bzw. bescheinigt sein müssen.
In einigen Fällen ist zusätzlich die Legalisierung der bescheinigten Handelsdokumente durch eine konsularische Vertretung des jeweiligen Bestimmungslandes im Exportland erforderlich. Insbesondere bei folgenden Dokumenten wird häufig eine Bescheinigung und Legalisierung verlangt:
  • Ursprungszeugnisse
  • Handelsrechnungen
  • Frachtrechnungen
  • Packlisten
  • Inspektionszertifikate
  • ...
Das von der Handelskammer Hamburg herausgegebene Exportnachschlagewerk "K und M" Konsulats- und Mustervorschriften gibt Ihnen einen Überblick über die uns bekannten Einfuhrvorschriften aller Länder der Welt. Wir informieren Sie darüber, welche Dokumente Sie oder Ihr Kunde bei der Einfuhrabfertigung im Bestimmungsland vorlegen müssen und welche Besonderheiten hierbei zu beachten sind:
  • Erforderliche Angaben in der Handelsrechnung
  • Ursprungszeugnisse
  • Warenverkehrsbescheinigungen
  • Analysenzertifikate
  • Konsulatsgebühren für die Legalisierung von Dokumenten
  • Verpackungs- und Markierungsvorschriften
In der Bundesrepublik Deutschland sind die Industrie- und Handelskammern zuständig für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen, soweit nicht spezielle Rechtsvorschriften diese Aufgaben anderen Stellen zuweisen.
Im Infocenter unserer IHK stellen wir Ursprungszeugnisse, Carnets A.T.A. und sonstige und Bescheinigungen für den Außenhandel für Unternehmen aus, die im Landkreis Fulda ansässig sind.