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Nr. 4399

Immisionsschutz

Am 19. Juli 2017 wurde die neue Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – 42. BImSchV) im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2017, Teil I, S. 2379) verkündet.

Seit 2008 müssen Industriebetriebe Informationen über ihre Schadstoffemissionen in Luft, Wasser und Boden sowie über den Verbleib des Abfalls und des Abwassers in einem Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister (Pollutant Release and Transfer Register - PRTR) veröffentlichen.

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt ist die zuständige nationale Behörde zur Umsetzung der marktwirtschaftlichen Klimaschutzinstrumente des Kyoto-Protokolls.

Die Umsetzung der europäischen Industrieemissionsrichtlinie bringt für Unternehmen und Behörden neue Überwachungs- und Berichtspflichten.

Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, kurz TA Lärm, ist eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift in der Bundesrepublik Deutschland, die dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche dient.

Die TA Luft (1. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz) ist ein Instrument zur Luftreinhaltung, das zu mehr Rechtssicherheit führt.

Lisa Schäfer
Energie, Umwelt, Klimaschutz, Nachhaltigkeit