IED-Anlagen

Immissionsschutz bei großen industriellen Anlagen

Der Immissionsschutz ist bei großen industriellen Anlagen EU-weit geregeltFür größere Industrieanlagen gelten europaweit einheitliche Anforderungen an die Genehmigung, den Betrieb und die Überwachung und die Stilllegung. Die europäische Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU - kurz IED - wurde in Deutschland mit dem  Bundes-Immissionsschutzgesetz in nationales Recht umgesetzt. Dabei stehen folgende Themen im Mittelpunkt:AusgangszustandsberichtBei Neugenehmigungen oder wesentlichen Änderungen von IED-Anlagen, in denen mit gefährlichen Stoffen umgegangen wird, muss jetzt erstmals ein Ausgangszustandsbericht vorgelegt werden. BVT-MerkblätterFür industrielle Anlagen gelten jetzt EU-weit einheitliche Emissionsbandbreiten, die in so genannten BVT-Schlussfolgerungen festgelegt werden. Auch bestehende Anlagen müssen die neuen Anforderungen spätestens nach vier Jahren einhalten. Staatliche Überwachung von hessischen IndustrieanlagenDie Umsetzung der europäischen Industrieemissionsrichtlinie bringt für Unternehmen und Behörden neue Überwachungs- und Berichtspflichten, aber auch Erleichterungen für EMAS-Betriebe.