Gefahrgutfahrer

Wer Gefahrgut in kennzeichnungspflichtiger Menge befördern will, mit einem Fahrzeug, dessen höchstzulässiges Gesamtgewicht 3,5 t (inkl. Anhänger) übersteigt, muss grundsätzlich im Besitz einer ADR-Bescheinigung sein. Das setzt den Besuch einer Schulung bei einem anerkannten Lehrgangsveranstalter und eine Prüfung bei der IHK voraus.
Die Gefahrtgutstelle der IHK Fulda wird von der IHK Lahn-Dill betreut.
Weiter Informationen finden Sie auf den Seiten der IHK Lahn-Dill.