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Nr. 4827

Gefahrgut

Fahrer, die giftige, ätzende, leicht enflammbare und explosive Güter transportieren möchten, brauchen dafür einen Sachkundenachweis. Darüber hinaus müssen Unternehmen, die solche Transporte ausführen, einen Gefahrgutbeauftragten benennen, der ebenfalls zu schulen ist mit einer anschließenden Prüfung vor der IHK.
LKW mit Anhänger für Treibstoffe auf der Straße © Thomas Siepmann / pixelio.de

Gefahrstoffe, die auf der Straße, der Schiene oder einem Binnengewässer transportiert werden, bergen höchste Sicherheitsrisiken. Daher schreibt der Gesetzgeber vor, dass Gefahrgutfahrer tiefere Kenntnisse über die zu fahrenden Stoffe erlangen und diese in einer Prüfung nachweisen sollen.

Inhaber oder Unternehmer eines Betriebes, die Gefahrguttransporte durchführen, berufen einen Mitarbeiter zum Gefahrgutbeauftragten. Dieser "Sicherheitsberater" nimmt Aufgaben wahr, die in der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) verankert wurden.

Martin Räth
International, Standortpolitik und Innovation
Existenzgründung und Unternehmensförderung
Sabrina Kümmel-Naderer
International, Standortpolitik und Innovation
Existenzgründung und Unternehmensförderung