Gefahrgut
Fahrer, die giftige, ätzende, leicht enflammbare und explosive Güter transportieren möchten, brauchen dafür einen Sachkundenachweis. Darüber hinaus müssen Unternehmen, die solche Transporte ausführen, einen Gefahrgutbeauftragten benennen, der ebenfalls zu schulen ist mit einer anschließenden Prüfung vor der IHK.
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Martin Räth
International, Standortpolitik und Innovation
Existenzgründung und Unternehmensförderung
Sabrina Kümmel-Naderer
International, Standortpolitik und Innovation
Existenzgründung und Unternehmensförderung
