Geprüfte Personalfachkaufleute

Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmende die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen besitzt, um verantwortliche Funktionen in der Personalwirtschaft eines Unternehmens, in der Personalberratung sowie bei Projekten der Personal- und Organisationsentwicklung wahrzunehmen.
Personalfachkaufleute sollen qualifiziert beraten und Prozesse begleiten können. Insbesondere soll sie die operativen und administrativen Aufgaben der Personalarbeit beherrschen und die Entscheidungen in den Bereichen Personalpolitik, Personalplanung und Personalmarketing verantwortlich mitgestalten. Ssie übernehmen verantwortliche Funktionen in der Aus- und Weiterbildung und zeichnet sich durch fachspezifische Kommunikations- und Managementkompetenzen aus.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss „Geprüfte:r Personalfachkaufmann:frau”.


Prüfungstermine

Schriftliche Prüfung Anmeldeschluss
neue Termine folgen
* Bitte beachten Sie, dass nur Anmeldungen berücksichtigt werden können, die bis zur Anmeldefrist des Prüfungstermins bei der Industrie- und Handelskammer Fulda eingehen.