FAQ - Weiterbildungsprüfungen
- Wann sind die nächsten Prüfungstermine für Aufstiegsfortbildungsprüfungen?
Die aktuellen Prüfungstermine finden Sie hier unter dem jeweiligen Abschluss.
- Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?
Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der jeweiligen Prüfungsordnung geregelt. Haben Sie Zweifel, ob (bzw. wann) Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, können Sie Ihre Zeugnisse (Berufsabschluss und Tätigkeitsnachweise in Kopie) mit einem Anschreiben an die IHK schicken. Ihnen wird dann mitgeteilt, ob bzw. wann Sie zur Prüfung zugelassen werden können. Weitere Informationen finden Sie auch in den Hinweisen der IHK Fulda zu der entsprechenden Prüfung.
- Wie melde ich mich zur Prüfung an?
Bitte melden Sie sich mit dem Anmeldeformular zur Prüfung an und fügen Sie Ihre vollständigen Anmeldeunterlagen (Berufsabschluss und Tätigkeitsnachweise in Kopie sowie einen tabellarischen Lebenslauf) bei. Beachten Sie bitte für Ihre Anmeldung den Anmeldeschluss. Mit dem Anmeldeschluss beginnt das eigentliche Prüfungsverfahren (Prüfungsorganisation, Bestellung der Prüfungsaufgaben), so dass eine spätere Anmeldung für den betreffenden Prüfungstermin nicht mehr möglich ist.
Detailierte Informationen und die spezifischen Formulare finden Sie in der Rubrik Weiterbildungsprüfungen. - Ist meine Anmeldung eingegangen?
Sie erhalten keine Anmeldebestätigung. Ca. 4 Wochen vor dem Prüfungstermin erhalten Sie die Einladung per Post. Sollte der Termin nicht mehr verfügbar sein, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
- Wie läuft die Prüfung ab?
Informationen zum Prüfungsablauf finden Sie in den Hinweisen der IHK Fulda zu der entsprechenden Prüfung.
- Wie sind die Prüfungsgebiete inhaltlich strukturiert?
Für die überregionalen Prüfungsaufgaben werden die vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), vorgegebene inhaltliche Strukturen berücksichtigt. Ein Übersicht finden Sie unter www.dihk-bildungs-gmbh.de.
- Wer prüft mich?
Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss abgenommen, der sich paritätisch zusammensetzt (BBiG §39 ff). Dabei wirken Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in gleicher Zahl und mindestens eine Person, die als Lehrkraft im beruflichen Schul- oder Fortbildungswesen tätig ist (§2 der Fortbildungsprüfungsordnung der IHK Fulda).
- Was kostet mich die Prüfung?
Die Gebühr wird zum Beginn eines Prüfungsverfahrens erhoben und erstreckt sich auf den jeweiligen Prüfungsteil. Sie richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 171 KB) der IHK Fulda. Den genauen Betrag finden Sie in den Hinweisen zur jeweiligen Prüfung.
- Wie trete ich von der Prüfung zurück?
Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zur Prüfung angemeldet. Im Falle eines Rücktrittes vor Prüfungsbeginn, der schriftlich per Post, Fax oder e-Mail mitgeteilt werden und die IHK rechtzeitig erreichen muss, entsteht eine Bearbeitungsgebühr. Haben Sie die Prüfung bereits begonnen und treten dann zurück, so gilt die Prüfung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (Krankheit mit ärztlichem Attest) als nicht abgelegt, ohne wichtigen Grund als abgebrochen (nicht bestanden). Abgeschlossene Prüfungsleistungen können in einer Folgeprüfung angerechnet werden. Die Prüfungsgebühr ist aber, unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes, in voller Höhe fällig.
- Wo steht, dass ich man sich bei einem Rücktritt von der Prüfung schriftlich abmelden und eine Rücktrittsgebühr bezahlen muss? (Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe)
Informationen zu einem Rücktritt von der Prüfung und der Rücktrittsgebühr (Bearbeitungsgebühr) finden Sie auf dem jeweiligen Anmeldeformular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 662 KB) und unserer Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 171 KB).
- Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?
Sollten Sie nach Prüfungsbeginn erkranken, benötigen Sie ein ärztliches Attest. Die versäumten Prüfungsleistungen können erst zu einem späteren Prüfungstermin nachgeholt werden.
- Wann starten entsprechende Vorbereitungslehrgänge, was kosten diese und wie werden sie durchgeführt?
Die IHK Fulda verfügt über kein eigenes Bildungszentrum, die Durchführung der Vorbereitungslehrgänge übernehmen unter anderem die örtlich ansässigen Bildungsträger. Eine aktuelle Übersicht finden Sie hier.
- Wann kann ich mit den Ergebnissen rechnen und wie erhalte ich diese?
Der Korrekturzeitraum beträgt in der Regel 8-12 Wochen, danach erhalten Sie die vorläufigen Ergebnisse per Post.
- Wie und wann kann ich die Aufstiegsprämie beantragen?
Mit dem Versand der Prüfungszeugnisse weist die IHK ihre Absolvent:innen auf die Möglichkeit hin, die Prämie zu beantragen. Der Antrag ist innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab dem Datum des Prüfungszeugnisses (Feststellung des Prüfungsergebnisses) auf der Website des Hessischen Industrie- und Handelskammertages unter www.hihk.de/aufstiegspraemie einzureichen. Alle weiteren Infos zur Aufstiegsprämie finden Sie hier.
- Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?
Die IHK ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) „Zuständige Stelle” für die Abnahme der Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Durchführung der Prüfung ist in der entsprechenden Prüfungsordnung geregelt; allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden sich in der Fortbildungsprüfungsordnung der IHK Fulda.