Zweitschriften und Rentenbescheinigungen
Wichtige Dokumente wie Prüfungszeugnisse oder Nachweise über eine abgeschlossene Berufsausbildung werden häufig benötigt – etwa für Bewerbungen, bei Arbeitgeberwechseln oder für die Rentenberechnung.
Sollten Ihnen solche Unterlagen verloren gegangen sein, besteht die Möglichkeit, eine Zweitschrift oder Ersatzbescheinigung bei uns anzufordern.
Sollten Ihnen solche Unterlagen verloren gegangen sein, besteht die Möglichkeit, eine Zweitschrift oder Ersatzbescheinigung bei uns anzufordern.
Ausbildung
- Bestätigung der Ausbildungszeit zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung
Für die Rentenberechnung verlangt die Deutsche Rentenversicherung einen Nachweis Ihrer Ausbildungszeit (z. B. Ausbildungsvertrag und Prüfungszeugnis). Fehlen diese Unterlagen, stellen wir Ihnen auf Antrag eine kostenlose Bescheinigung aus.
- Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift eines Prüfungszeugnisses
Falls Sie die Abschlussprüfung vor einem Prüfungsausschuss der IHK Fulda nach 1990 abgelegt haben, wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 14,50 Euro erhoben. Sollte die Prüfung vor 1990 abgelegt worden sein, wird eine Gebühr von 25,00 Euro fällig.
Für Prüfungen vor Sommer 2005 kontaktieren Sie bitte zuerst das Hessische Wirtschaftsarchiv. Erst wenn sicher ist, dass das HWA die gewünschten Daten zur Verfügung stellen kann, stellen Sie den Antrag auf Zweitschrift bei der IHK Fulda.
Hessisches Wirtschaftsarchiv
Wenn Sie Ihre Abschlussprüfung vor Sommer 2005 bei der IHK Fulda abgelegt haben, dann richten Sie Ihre Anfrage bitte direkt an das Hessische Wirtschaftsarchiv (HWA).
Für diese Auskunft wird vom HWA ein Entgelt von 35,00 Euro (ggf. inkl. Porto) erhoben. Erst wenn sicher ist, dass das HWA die gewünschten Daten zur Verfügung stellen kann, stellen Sie den Antrag auf Zweitschrift bei der IHK Fulda. Für die Ausstellung der Zweitschrift reichen Sie bitte die Bestätigung vom HWA bei der IHK Fulda ein. Dafür wird eine zusätzliche Gebühr erhoben.
Antrag Hessisches Wirtschaftsarchiv
Weiterbildung & Sachkunde
Wenn Sie Ihr Prüfungszeugnis einer Fortbildungs- oder Sachkundeprüfung verloren haben, können Sie über den Button eine Zweitschrift Ihres Prüfungszeugnisses anfordern. Für die Ausstellung einer Zweitschrift ist ein Betrag von 25,00 Euro zu bezahlen.
Antrag Fortbildungs- und Sachkundeprüfung