Textillaborant/-in
Wichtig: Die Prüfungsanmeldung für diesen Ausbildungsberuf erfolgt ausschließlich über das IHK-Bildungsportal.
Prüfungstermine
Die Termine der schriftlichen Abschlussprüfungen entnehmen Sie bitte der Internetseite der PAL oder den aktuellen Hinweisen für die nächste anstehende Prüfung. Die Einladungen versenden wir etwa vier Wochen vor dem ersten Prüfungstermin.
Die praktischen Prüfungen der Abschlussprüfung Teil 2 (PAL-Aufgabe oder betrieblicher Auftrag) finden bei der IHK Fulda
Die praktischen Prüfungen der Abschlussprüfung Teil 2 (PAL-Aufgabe oder betrieblicher Auftrag) finden bei der IHK Fulda
- bei der Sommerprüfung in der Regel in den vier Wochen vor den Sommerferien und
- bei der Winterprüfung in den drei Wochen nach den Winterferien
statt.
Auf der Internetseite des Christiani Verlags können Sie alte Prüfungsaufgaben zur Vorbereitung auf die Prüfung bestellen.
Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)
Der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) muss mit der "Anmeldung zur Abschlussprüfung" im IHK-Bildungsportal hochgeladen werden. Sollte der Upload nicht erfolgen, kann der Anmeldeprozess nicht abgeschlossen werden.
Bitte beachten Sie, dass die Datei eine maximale Größe von 35 MB nicht überschreiten darf.
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Die Prüfung besteht aus der Ausführung einer komplexen Arbeitsaufgabe, die situative Gesprächsphasen und schriftliche Aufgabenstellungen beinhaltet. Die Prüfung soll in insgesamt höchstens sieben Stunden durchgeführt werden, wobei die Gesprächsphasen insgesamt höchsten zehn Minuten umfassen sollen. Die Aufgabenstellungen sollen einen zeitlichen Umfang von höchstens 120 Minuten haben.
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildung statt. Der Ausbildungsberuf wird in Schwerpunkte eingeteilt welche sich nach dem Tätigkeitsbereich des Ausbildungsbetriebes richten. Folgende Schwerpunkte gibt es:
- Textiltechnik
- Textilveredelung
- Textilchemie
Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in dem Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Qualifikationen sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Die Abschlussprüfung besteht aus vier Prüfungsbereichen:
1. Prüftechnologie,
2. Textilchemie und Textilphysik
3. Wirtschafts- und Sozialkunde sowie ein
4. Arbeitsauftrag
Die Prüfungsbereiche 1 bis 3 werden schriftlich geprüft. Der Prüfungsbereich „Arbeitsauftrag“ wird praktisch geprüft.
Die Prüfungsbereiche 1 bis 3 werden schriftlich geprüft. Der Prüfungsbereich „Arbeitsauftrag“ wird praktisch geprüft.
Arbeitsauftrag
Der Prüfling soll entweder in höchstens 14 Stunden einen betrieblichen Auftrag durchführen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren sowie darüber ein Fachgespräch von höchstens 30 Minuten führen oder in höchstens 8 Stunden eine praktische Aufgabe vorbereiten, durchführen, nachbereiten und mit aufgabenspezifischen Unterlagen dokumentieren sowie darüber ein Fachgespräch von insgesamt höchstens 20 Minuten führen.
Der Prüfling soll entweder in höchstens 14 Stunden einen betrieblichen Auftrag durchführen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren sowie darüber ein Fachgespräch von höchstens 30 Minuten führen oder in höchstens 8 Stunden eine praktische Aufgabe vorbereiten, durchführen, nachbereiten und mit aufgabenspezifischen Unterlagen dokumentieren sowie darüber ein Fachgespräch von insgesamt höchstens 20 Minuten führen.
Zulässige Hilfsmittel
Zulässige Hilfsmittel in der Zwischen- und Abschlussprüfung
1. Formelsammlungen²
2. nicht programmierter, netzunabhängiger Taschenrechner ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten
²Es dürfen nur handelsübliche unkommentierte Fassungen verwendet werden; Klebezettel, Lesezeichen, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise handelt sowie ggf. Richtigstellung von Text/Formeln und Umstellung von Formeln sind zulässig.
1. Formelsammlungen²
2. nicht programmierter, netzunabhängiger Taschenrechner ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten
²Es dürfen nur handelsübliche unkommentierte Fassungen verwendet werden; Klebezettel, Lesezeichen, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise handelt sowie ggf. Richtigstellung von Text/Formeln und Umstellung von Formeln sind zulässig.
Nähere Informationen zum Ausbildungsberuf finden Sie auf der Webseite des Bundesinstitutes für Berufsbildung (BIBB).
