Hinweise zur Abschlussprüfung / Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung der IHK Fulda Sommer 2026
Anmeldeschluss: 1. Februar 2026
- Anmeldung
- Ausbildungsnachweise (Berichtsheft)
- Freistellung
- Zwischenprüfung / Teil 1 der Abschlussprüfung
- Schwangerschaft
- Anerkannte Behinderung
- Nichtteilnahme an der Prüfung
- Prüfungsvorbereitung
- Prüfungszeugnis
- Bereitstellungsunterlagen
- Schriftliche Prüfungstermine kaufmännisch und kaufmännisch-verwandt
- Schriftliche und praktische Prüfungstermine gewerblich-technisch
Anmeldung
Es sind anzumelden
(a) Auszubildende, deren Ausbildungszeit (bzw. Ausbildungsstufe) bis zum 30. September 2026 endet,
(b) Auszubildende, deren Ausbildungszeit nach dem 30. September 2026 endet und die ihre Prüfung vorzeitig ablegen wollen,
(c) Wiederholer (auch Teilwiederholer),
(d) Bewerber, die aufgrund ihrer Berufstätigkeit gem. § 45 BBiG die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und sonstige Bewerber.
Ausbildungsnachweise (Berichtsheft)
Auszubildende sind verpflichtet einen Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) zu führen (§ 3 Abs. 6 Ausbildungsvertrag).
Zur Abschlussprüfung kann zugelassen werden, wer die Ausbildungsnachweise geführt hat (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 BBIG). Die Erfüllung dieser Zulassungsvoraussetzung muss vom Ausbildungsbetrieb und vom Auszubildenden vor der Zulassung zur Prüfung gegenüber der IHK Fulda mit der „Anmeldung zur Prüfung" versichert werden.
Zur Abschlussprüfung kann zugelassen werden, wer die Ausbildungsnachweise geführt hat (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 BBIG). Die Erfüllung dieser Zulassungsvoraussetzung muss vom Ausbildungsbetrieb und vom Auszubildenden vor der Zulassung zur Prüfung gegenüber der IHK Fulda mit der „Anmeldung zur Prüfung" versichert werden.
Der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) wird mit der „Anmeldung zur Prüfung“ im IHK-Bildungsportal hochgeladen.
Der Upload muss spätestens bis zum oben genannten Anmeldeschluss (1. Februar 2026) erfolgen.
Freistellung
Der Prüfling ist für die Zeit der Prüfung freizustellen (§ 15 BBiG). An dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht, haben Auszubildende Anspruch auf einen freien Tag (BBiG § 15 Abs. 1). Die Anrechnung erfolgt mit der durchschnittlichen täglichen Ausbildungszeit.
Zwischenprüfung / Teil 1 der Abschlussprüfung
Die Teilnahme an der vorgeschriebenen Zwischenprüfung / dem Teil 1 der Abschlussprüfung (§ 48 BBiG) sowie der ordnungsgemäß geführte Ausbildungsnachweis sind unter anderem Voraussetzungen zur Prüfungszulassung.
Schwangerschaft
Besteht zum Zeitpunkt der Prüfungen eine fortgeschrittene Schwangerschaft informieren Sie uns entsprechend und legen am Tag der schriftlichen Prüfung ein Attest vor, aus dem die Unbedenklichkeit der Prüfungsteilnahme ersichtlich ist.
Anerkannte Behinderung
Sofern eine anerkannte Behinderung besteht, vereinbaren Sie bitte rechtzeitig (unmittelbar vor der Anmeldung) ein Informationsgespräch, um eventuell notwendige besondere Prüfungsbedingungen vorbereiten zu können.
Nichtteilnahme an der Prüfung
Nimmt ein Prüfling nicht an der Prüfung teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so gilt die Prüfung als nicht bestanden. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Krankheitsfall ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes (Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung) erforderlich. In diesem Falle kann der Prüfling unter Anrechnung bereits erbrachter Leistungen an der nächsten Prüfung teilnehmen. Die Gewährung eines Nachtermins ist nicht möglich. Weitere Information finden Sie in der Prüfungsordnung der IHK Fulda § 23 Rücktritt, Nichtteilnahme.
Prüfungsvorbereitung
Aktuelle Übungsaufgaben und Prüfungsmaterial für die gewerblich-technischen sowie für die kaufmännisch und kaufmännisch-verwandten Ausbildungsberufe finden Sie hier.
Prüfungszeugnis
Eine englische Übersetzung wird dem Prüfungszeugnis automatisch beigefügt.
Auf Wunsch kann die Durchschnittsnote des Abschlusszeugnisses der Berufsschule eingedruckt werden. In diesem Fall ist der IHK unverzüglich nach Übergabe eine Kopie des Zeugnisses einzureichen. Bitte beachten Sie, dass zu spät eingereichte Rückmeldungen aus organisatorischen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden können.
Bereitstellungsunterlagen
Die Standardbereitstellungsunterlagen sowie die Materialbereitstellungsunterlagen für den Ausbildungsbetrieb der gewerblich-technischen Berufe stehen auf der Homepage der PAL Stuttgart zum Download bereit. Bitte laden Sie diese eigenständig herunter und stellen Sie sicher, dass Ihr Prüfling die Unterlagen frühzeitig erhält. Darüber hinaus empfehlen wir, den Newsletter der PAL zu abonnieren.
Schriftliche Prüfungstermine kaufmännisch und kaufmännisch-verwandt
Ausbildungsberuf | Schriftliche Prüfung |
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28.04.2026 |
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29.04.2026
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28.04.2026 und 29.04.2025 |
Überstellte Ausbildungsberufe | Schriftliche Prüfung |
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Die einzelnen Prüfungstermine werden Ihnen von der jeweils prüfenden IHK mitgeteilt.
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Schriftliche und praktische Prüfungstermine gewerblich-technisch
Ausbildungsberuf | Schriftliche Prüfung | Praktische Prüfung |
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05.06.2026
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Ende Juni bis Mitte Juli
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06.05.2026
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Ende Juni bis Mitte Juli
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Bauzeichner/-in
Schwerpunkte: Architektur und Ingenieurbau
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05.06.2026
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09.06.2026 - 10.06.2026 |
Bauzeichner/-in
Schwerpunkt: Tief-, Straßen- und Landschaftsbau
(Bitte beachten: Die Teilnehmer werden je nach Auswahl der Aufgaben an nur zwei Tagen geprüft!)
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05.06.2026
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09.06.2026 – 11.06.2026
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Ausbildungsberuf
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Schriftliche Prüfung
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Praktische Prüfung
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Die einzelnen Prüfungstermine werden Ihnen von der jeweils prüfenden IHK/HWK mitgeteilt.
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