Hinweise zur Zwischenprüfung / Teil 1 der Abschlussprüfung der IHK Fulda Frühjahr 2026
Anmeldeschluss: 15. November 2026
- Teilnahme und Freistellung
- Nichtteilnahme an der Prüfung
- Ärztliche Bescheinigung (1. Nachuntersuchung)
- Schwangerschaft
- Anerkannte Behinderung
- Nichtteilnahme an der Prüfung
- Prüfungsvorbereitung
- Bereitstellungsunterlagen
- Schriftliche Prüfungstermine kaufmännisch und kaufmännisch-verwandt
- Schriftliche und praktische Prüfungstermine gewerblich-technisch
Teilnahme und Freistellung
Die Teilnahme an der Zwischenprüfung / dem Teil 1 der Abschlussprüfung ist nach § 48 BBiG Pflicht. Der Prüfling ist für die Zeit der Prüfung freizustellen (§ 15 BBiG). An dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht, haben Auszubildende Anspruch auf einen freien Tag (BBiG § 15 Abs. 1). Die Anrechnung erfolgt mit der durchschnittlichen täglichen Ausbildungszeit. Dieser Anspruch gilt nicht für die Zwischenprüfung.
Die Teilnahme ist gemäß § 43 BBiG Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung / Abschlussprüfung
Teil 2.
Teil 2.
Nichtteilnahme an der Prüfung
Nimmt ein Prüfling nicht an der Prüfung teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so gilt die Prüfung als nicht bestanden. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Krankheitsfall ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes (Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung) erforderlich. In diesem Falle kann der Prüfling unter Anrechnung bereits erbrachter Leistungen an der nächsten Prüfung teilnehmen. Die Gewährung eines Nachtermins ist nicht möglich. Weitere Information finden Sie in der Prüfungsordnung der IHK Fulda § 23 Rücktritt, Nichtteilnahme.
Ärztliche Bescheinigung (1. Nachuntersuchung)
Befinden sich Auszubildende zum Zeitpunkt der Anmeldung mindestens 12 Monate in der Ausbildung und haben sie zu diesem Zeitpunkt das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, muss mit der Anmeldung die ärztliche Bescheinigung (1. Nachuntersuchung) vorgelegt werden.
Schwangerschaft
Besteht zum Zeitpunkt der Prüfungen eine fortgeschrittene Schwangerschaft informieren Sie uns entsprechend und legen am Tag der schriftlichen Prüfung ein Attest vor, aus dem die Unbedenklichkeit der Prüfungsteilnahme ersichtlich ist.
Anerkannte Behinderung
Sofern eine anerkannte Behinderung besteht, vereinbaren Sie bitte rechtzeitig (unmittelbar vor der Anmeldung) ein Informationsgespräch, um eventuell notwendige besondere Prüfungsbedingungen vorbereiten zu können.
Nichtteilnahme an der Prüfung
Nimmt ein Prüfling nicht an der Prüfung teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so gilt die Prüfung als nicht bestanden. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Krankheitsfall ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes (Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung) erforderlich. In diesem Falle kann der Prüfling unter Anrechnung bereits erbrachter Leistungen an der nächsten Prüfung teilnehmen. Die Gewährung eines Nachtermins ist nicht möglich. Weitere Information finden Sie in der Prüfungsordnung der IHK Fulda § 23 Rücktritt, Nichtteilnahme.
Prüfungsvorbereitung
Aktuelle Übungsaufgaben und Prüfungsmaterial für die gewerblich-technischen sowie für die kaufmännisch und kaufmännisch-verwandten Ausbildungsberufe finden Sie hier.
Bereitstellungsunterlagen
Die Standardbereitstellungsunterlagen sowie die Materialbereitstellungsunterlagen für den Ausbildungsbetrieb der gewerblich-technischen Berufe stehen auf der Homepage der PAL Stuttgart zum Download bereit. Bitte laden Sie diese eigenständig herunter und stellen Sie sicher, dass Ihr Prüfling die Unterlagen frühzeitig erhält. Darüber hinaus empfehlen wir, den Newsletter der PAL zu abonnieren.
Schriftliche Prüfungstermine kaufmännisch und kaufmännisch-verwandt
Ausbildungsberuf | Schriftliche Prüfung | Digitale Prüfung (am PC) |
Praktische Prüfung |
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25.02.2026 | ||
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25.02.2026 |
Die Termine der praktischen Prüfungen gibt die IHK Fulda mit der Einladung bekannt!
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Die Termine der praktischen Prüfungen gibt die IHK Fulda mit der Einladung bekannt! | ||
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23.02.2026 | ||
Kaufmann/-frau für Büromanagement Teil 1 | 26.02.2026 oder 27.02.2026 |
Überstellte Ausbildungsberufe | Prüfungstermin |
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Gestalter/-in für visuelles Marketing |
Die einzelnen Prüfungstermine werden Ihnen von der jeweils prüfenden IHK mitgeteilt.
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Schriftliche und praktische Prüfungstermine gewerblich-technisch
Ausbildungsberuf | Schriftliche Prüfung | Integrierte Prüfung1) |
Praktische Prüfung
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Bauzeichner/-in | 18.03.2026 | ||
Techn. Produktdesigner/-in Teil 1 | 17.03.2026 | ||
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17.03.2026
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Die Termine der praktischen Prüfungen gibt die IHK Fulda mit der Einladung bekannt! |
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18.03.2026
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Die Termine der praktischen Prüfungen gibt die IHK Fulda mit der Einladung bekannt!
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1)Bei der integrierten Prüfung finden die schriftlichen und praktischen Prüfungsteile an einem Tag statt.
Ausbildungsberuf
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Schriftliche Prüfung
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Praktische Prüfung
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Die einzelnen Prüfungstermine werden Ihnen von der jeweils prüfenden IHK/HWK mitgeteilt.
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