Mediengestalter/-in Digital und Print

Wichtig: Die Prüfungsanmeldung für diesen Ausbildungsberuf erfolgt ausschließlich über das IHK-Bildungsportal.

Prüfungstermine

Die Termine der schriftlichen Abschlussprüfungen entnehmen Sie bitte der Internetseite der ZFA oder den aktuellen Hinweisen für die nächste anstehende Prüfung. Die Einladungen versenden wir etwa vier Wochen vor dem ersten Prüfungstermin.

Die mündlichen und praktischen Prüfungen der Abschlussprüfung (Präsentation und auftragsbezogenes Fachgespräch) finden bei der IHK Fulda
  • bei der Sommerprüfung in der Regel in den vier Wochen vor den Sommerferien und
  • bei der Winterprüfung in den drei Wochen nach den Winterferien
statt.
Auf der Internetseite des Christiani Verlags können Sie alte Prüfungsaufgaben zur Vorbereitung auf die Prüfung bestellen.

Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)

Der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) muss mit der "Anmeldung zur Abschlussprüfung" im IHK-Bildungsportal hochgeladen werden. Sollte der Upload nicht erfolgen, kann der Anmeldeprozess nicht abgeschlossen werden.
Bitte beachten Sie, dass die Datei eine maximale Größe von 35 MB nicht überschreiten darf.

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt werden.
Der Prüfling soll in höchstens sieben Stunden ein Medienprodukte gestalten und realisieren. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er die Arbeitsschritte selbstständig planen sowie Maßnahmen zum Wirtschaftlichkeit ergreifen kann. Die Prüfzeit für die schriftliche beträgt 2 Stunden. Für die praktischen Aufgaben kommen insbesondere in Betracht:
  1. Print- und Digi­tal­me­dienpr­odukt konzi­p­ie­ren und nach Kundenvo­rga­ben gesta­lten
  2. Bilder, Fonts und Grafiken aufbereiten
  3. Pro­duk­t­ions­d­a­ten ausga­be­sp­ezi­fisch erst­el­len

Abschlussprüfung

Der Teil 2 der Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildung statt. Der Ausbildungsberuf wird in die folgenden Fachrichtungen unterteilt:
  • Print
  • Digital
Die Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:
  1. zwei Prüfungsstücken,
  2. Medien konzipieren, gestalten und präsentieren,
  3. Medien produzieren sowie
  4. Wirtschafts- und Sozialkunde
Die Prüfungsbereiche 2 bis 4 werden schriftlich geprüft. Der Prüfstücke werden praktisch geprüft.

Zulässige Hilfsmittel

Zwischenprüfung:
1. Zeichenwerkzeuge und
2. nicht programmierter, netzunabhängiger Taschenrechner ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten

Abschlussprüfung:
1. Zeichenwerkzeuge,
2. nicht programmierter, netzunabhängiger Taschenrechner ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten
3. Rechtschreib-Nachschlagewerk² und
4. Wörterbuch: englisch-deutsch / deutsch-englisch²

²Es dürfen nur handelsübliche unkommentierte Fassungen verwendet werden; Klebezettel, Lesezeichen, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise handelt sowie ggf. Richtigstellung von Text/Formeln und Umstellung von Formeln sind zulässig.
Nähere Informationen zum Ausbildungsberuf finden Sie auf der Webseite des Bundesinstitutes für Berufsbildung (BIBB).