Maschinen- und Anlagenführer/-in

Wichtig: Die Prüfungsanmeldung für diesen Ausbildungsberuf erfolgt ausschließlich über das IHK-Bildungsportal.

Prüfungstermine

Die Termine der schriftlichen Abschlussprüfungen entnehmen Sie bitte der Internetseite der PAL oder den aktuellen Hinweisen für die nächste anstehende Prüfung. Die Einladungen versenden wir etwa vier Wochen vor dem ersten Prüfungstermin.

Die praktischen Prüfungen der Abschlussprüfung Teil 2 (PAL-Aufgabe oder betrieblicher Auftrag) finden bei der IHK Fulda
  • bei der Sommerprüfung in der Regel in den vier Wochen vor den Sommerferien und
  • bei der Winterprüfung in den drei Wochen nach den Winterferien
statt.
Auf der Internetseite des Christiani Verlags können Sie alte Prüfungsaufgaben zur Vorbereitung auf die Prüfung bestellen.

Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)

Der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) muss mit der "Anmeldung zur Abschlussprüfung" im IHK-Bildungsportal hochgeladen werden. Sollte der Upload nicht erfolgen, kann der Anmeldeprozess nicht abgeschlossen werden.
Bitte beachten Sie, dass die Datei eine maximale Größe von 35 MB nicht überschreiten darf.

Bereitstellungsunterlagen

Die Standardbereitstellungsunterlagen sowie die Materialbereitstellungsunterlagen für den Ausbildungsbetrieb stehen auf der Homepage der PAL Stuttgart zum Download bereit. Bitte laden Sie diese eigenständig herunter.

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung soll zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Der Prüfling soll in insgesamt höchstens drei Stunden eine praktische Aufgabe durchführen sowie in insgesamt höchstens 60 Minuten Aufgaben, die im Zusammenhang mit der praktischen Aufgabe stehen, schriftlich bearbeiten. Hierfür kommt schwerpunktorientiert insbesondere in Betracht:
1. Positionieren von Maschinenelementen,
2. Vorbereiten von Maschinen und Anlagen für die Produktion oder
3. Einstellen und Kontrollieren von Maschinen- und Anlagenelementen sowie Zusatzeinrichtungen.

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildung statt. Der Ausbildungsberuf wird in Einsatzgebiete eingeteilt welche sich nach dem Tätigkeitsbereich des Ausbildungsbetriebes richten. Folgende Einsatzgebiete gibt es:
  • Metall- und Kunststofftechnik
  • Druckweiter- und Papierverarbeitung
  • Lebensmitteltechnik
  • Textiltechnik
  • Textilveredlung
Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in dem Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Qualifikationen sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Die Abschlussprüfung besteht aus vier Prüfungsbereichen:

1. Produktionstechnik,
2. Produktionsplanung
3. Wirtschafts- und Sozialkunde sowie eine
4. Praktische Prüfung

Die Prüfungsbereiche 1 bis 3 werden schriftlich geprüft. Der Prüfungsbereich „Praktische Prüfung“ wird praktisch geprüft.
Praktische Prüfung

Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in höchstens sieben Stunden bis zu zwei praktische Aufgaben durchführen. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:

1. Einrichten, Inbetriebnehmen und Bedienen einer Maschine oder Anlage,
2. Umrüsten, Inbetriebnehmen und Bedienen einer Maschine oder Anlage oder
3. Durchführen einer vorbeugenden Instandsetzung einschließlich der Inbetriebnahme.

Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er Arbeitsabläufe planen, Werkzeuge, Betriebs- und Hilfsstoffe festlegen, Messungen durchführen, technische Unterlagen nutzen, Prozesse steuern, Qualitätsprüfungen, Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz durchführen kann. Bei der Aufgabenstellung ist der Ausbildungsschwerpunkt nach § 4 Abs. 1 zu berücksichtigen.

Zulässige Hilfsmittel

Zulässige Hilfsmittel in der Zwischen- und Abschlussprüfung

1. Formelsammlungen²
2. Tabellenbücher²
3. Zeichenwerkzeuge und
4. nicht programmierter, netzunabhängiger Taschenrechner ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten

²Es dürfen nur handelsübliche unkommentierte Fassungen verwendet werden; Klebezettel, Lesezeichen, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise handelt sowie ggf. Richtigstellung von Text/Formeln und Umstellung von Formeln sind zulässig.
Nähere Informationen zum Ausbildungsberuf finden Sie auf der Webseite des Bundesinstitutes für Berufsbildung (BIBB).