Kaufmann/-frau für Spedition und Logistikdienstleistung

Wichtig: Die Prüfungsanmeldung für diesen Ausbildungsberuf erfolgt ausschließlich über das IHK-Bildungsportal.

Prüfungstermine

Die Termine der schriftlichen Abschlussprüfungen entnehmen Sie bitte der Internetseite der AkA oder den aktuellen Hinweisen für die nächste anstehende Prüfung. Die Einladungen versenden wir etwa vier Wochen vor dem ersten Prüfungstermin.

Das Fallbezogene Fachgespräch findet bei der IHK Fulda
  • bei der Sommerprüfung in der Regel in den vier Wochen vor den Sommerferien und
  • bei der Winterprüfung in den drei Wochen nach den Winterferien
statt.

Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)

Der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) muss mit der "Anmeldung zur Abschlussprüfung" im IHK-Bildungsportal hochgeladen werden. Sollte der Upload nicht erfolgen, kann der Anmeldeprozess nicht abgeschlossen werden.
Bitte beachten Sie, dass die Datei eine maximale Größe von 35 MB nicht überschreiten darf.

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden und erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend den Rahmenlehrplänen vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Die Zwischenprüfung ist schriftlich anhand praxisbezogener Fälle oder Aufgaben in höchstens 180 Minuten in folgenden Prüfungsgebieten durchzuführen:
  1. Betriebliche Leistungserstellung
  2. Rechnungswesen
  3. Wirtschafts- und Sozialkunde

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildung statt und erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan der Ausbildungsordnung aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Die Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:
1. Leistungserstellung in Spedition und Logistik,
2. Kaufmännische Steuerung und Kontrolle,
3. Wirtschafts- und Sozialkunde,
4. Fallbezogenes Fachgespräch.
Die Prüfung ist in den Prüfungsbereichen nach den Nummern 1 bis 3 schriftlich und im Prüfungsbereich nach der Nummer 4 mündlich durchzuführen.
Die Anforderungen in den Prüfungsbereichen sind:
1. im Prüfungsbereich Leistungserstellung in Spedition und Logistik:
In höchstens 180 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben oder Fälle insbesondere aus den folgenden Gebieten bearbeiten:
a) Transport, Umschlag, Lagerleistungen,
b) Logistische Dienstleistungen,
c) Marketing.
Dabei soll er zeigen, dass er Lösungsvorschläge zu speditionellen und logistischen Aufgabenstellungen verkehrsträgerübergreifend entwickeln und Möglichkeiten des Marketings berücksichtigen kann. Darüber hinaus soll er zeigen, dass er Speditionsaufträge verkehrsträgerspezifisch durchführen, dabei rechtliche Vorschriften und Beförderungsbestimmungen anwenden sowie englischsprachige Formulare bearbeiten kann; hierfür kommt einer von zwei Verkehrsträgern in Betracht, die der Prüfling bei der Prüfungsanmeldung aus den folgenden Verkehrsträgern benennt: Straßen-, Schienen-, Luftverkehr, Binnenschifffahrt, Seeschifffahrt. Der Prüfungsausschuss legt den zu bearbeitenden Verkehrsträger fest, der dem Prüfling am Tag der Prüfung mit der Aufgabenstellung vorgegeben wird.
2. im Prüfungsbereich Kaufmännische Steuerung und Kontrolle:
In höchstens 90 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben oder Fälle insbesondere aus den Gebieten bearbeiten:
a) Kosten- und Leistungsrechnung,
b) Controlling.
Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er Preisangebote erstellen, Methoden der Erfolgskontrolle
anwenden und kaufmännische Zusammenhänge berücksichtigen kann.
3. im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde:
In höchstens 90 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben oder Fälle aus der Berufs- und Arbeitswelt bearbeiten und dabei zeigen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt und die Bedeutung der Speditions- und Logistikbranche als Wirtschaftsfaktor darstellen kann.
4. im Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch:
Der Prüfling soll auf der Grundlage einer von zwei ihm zur Wahl gestellten praktischen Aufgaben aus dem Gebiet Speditionelle und logistische Leistungen Lösungsvorschläge entwickeln und begründen. Bei der Aufgabenstellung ist der betriebliche Ausbildungsschwerpunkt zugrunde zu legen. Die Aufgabe ist Ausgangspunkt für ein Fachgespräch. Das Fachgespräch soll einschließlich der Lösungsdarstellung höchstens 30 Minuten dauern. Der Prüfling soll zeigen, dass er betriebspraktische Aufgaben sachgerecht lösen, wirtschaftliche, technische, ökologische und rechtliche Zusammenhänge beachten sowie Gespräche systematisch und situationsbezogen führen kann.
Dem Prüfling ist eine Vorbereitungszeit von höchstens 20 Minuten einzuräumen.
Nähere Informationen zum Ausbildungsberuf finden Sie auf der Webseite des Bundesinstitutes für Berufsbildung (BIBB).