Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement (Fachrichtung Großhandel)
Wichtig: Die Prüfungsanmeldung für diesen Ausbildungsberuf erfolgt ausschließlich über das IHK-Bildungsportal.
Prüfungstermine
Die Termine der schriftlichen Abschlussprüfungen entnehmen Sie bitte der Internetseite der AkA oder den aktuellen Hinweisen für die nächste anstehende Prüfung. Die Einladungen versenden wir etwa vier Wochen vor dem ersten Prüfungstermin.
Die mündlichen Prüfungen der Abschlussprüfung (fallbezogenes Fachgespräch – Abschlussprüfung Teil 2) findet bei der IHK Fulda
Die mündlichen Prüfungen der Abschlussprüfung (fallbezogenes Fachgespräch – Abschlussprüfung Teil 2) findet bei der IHK Fulda
- bei der Sommerprüfung in der Regel in den vier Wochen vor den Sommerferien und
- bei der Winterprüfung in den drei Wochen nach den Winterferien
statt.
Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)
Der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) muss mit der "Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2" im IHK-Bildungsportal hochgeladen werden. Sollte der Upload nicht erfolgen, kann der Anmeldeprozess nicht abgeschlossen werden.
Bitte beachten Sie, dass die Datei eine maximale Größe von 35 MB nicht überschreiten darf.
Teil 1 der Abschlussprüfung
Der Teil 1 der Abschlussprüfung findet schriftlich im Prüfungsbereich “Organisieren des Warensortiments und von Dienstleistungen“ im vierten Ausbildungshalbjahr (Frühjahr oder Herbst) statt.
Teil 2 der Abschlussprüfung
Der Teil 2 der Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildung in folgenden Prüfungsbereichen statt:
- Prozessorientierte Organisation von Großhandelsgeschäften (schriftlich)
- Kaufmännische Steuerung von Geschäftsprozessen (schriftlich)
- Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftlich)
- Fallbezogenes Fachgespräch zu einer betrieblichen Fachaufgabe im Großhandel (mündlich)
Für das fallbezogene Fachgespräch ist eines der folgenden Gebiete zugrunde zu legen:
- Verkauf und Distribution
- Warensortiment und Marketing
- Einkauf und Beschaffungslogistik
Mit dem Prüfling wird ein fallbezogenes Fachgespräch geführt. Das Fachgespräch dauert 30 Minuten. Grundlage ist eine praxisbezogene Fachaufgabe.
Der Ausbildungsbetrieb teilt (nach interner Absprache mit dem Prüfling) der IHK mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 2 verbindlich mit, welche Variante für den jeweiligen Prüfling gewählt wird.
Klassische Variante oder Report-Variante?
Zur Vorbereitung auf das fallbezogene Fachgespräch stehen zwei Zugangswege zur Verfügung:
1. Wird die klassische Variante als Zugangsweg gewählt, bekommt der Prüfling am Tag der mündlichen Prüfung vom Prüfungsausschuss zwei praxisbezogene Fachaufgaben zur Wahl gestellt. Die beiden Fachaufgaben müssen aus zwei unterschiedlichen Gebieten (siehe oben – 1-3) stammen. Der Prüfling wählt aus, welche praxisbezogene Fachaufgabe er bearbeitet. Die Bearbeitung findet unmittelbar vor dem fallbezogenen Fachgespräch statt. Für die Bearbeitung wird dem Prüfling eine Vorbereitungszeit von 15 Minuten eingeräumt.
2. Wird die Report-Variante als Zugangsweg gewählt, erstellt der Prüfling zu jeder der beiden Fachaufgaben einen Report. Die zwei praxisbezogenen Fachaufgaben müssen aus zwei unterschiedlichen Gebieten (siehe oben – 1.3) stammen. In dem Report wird die Aufgabenstellung, die Zielsetzung, die Planung, das Vorgehen und das Ergebnis beschrieben und der Prozess, der zu dem Ergebnis geführt hat, reflektiert. Der Report darf jeweils höchstens drei Seiten umfassen.
Der Ausbildende (Betrieb) hat zu bestätigen, dass die Fachaufgaben vom Prüfling eigenständig im Betrieb durchgeführt wurden. Nutzen Sie die Hinweise sowie die Checkliste (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 319 KB), um herauszufinden, ob sich Ihre Fachaufgabe als Grundlage für das Fachgespräch eignet.
Die zwei Reporte müssen bis zum Tag der schriftlichen Abschlussprüfung Teil 2 im IHK-Bildungsportal hochgeladen werden.
Jede Ausfertigung ist mit einem Deckblatt und einer persönlichen Erklärung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 54 KB) zu versehen.
Wer die Reporte nicht rechtzeitig hochlädt, kann nicht an der mündlichen Prüfung teilnehmen. Die Prüfungsleistung wird dann mit null Punkten bewertet.
Aus den beiden Reporten wählt der Prüfungsausschuss einen aus. Die darin beschriebene betriebliche Fachaufgabe bildet den Ausgangspunkt für die Entwicklung des fallbezogenen Fachgesprächs. Die Reporte dürfen am Tag der Prüfung mitgebracht werden (bitte im Original, ohne Notizen und Randbemerkungen). Bewertet wird nur die Leistung, die der Prüfling im fallbezogenen Fachgespräch erbringt. Die Reporte selbst werden nicht bewertet.
Zur Vorbereitung auf das fallbezogene Fachgespräch stehen zwei Zugangswege zur Verfügung:
1. Wird die klassische Variante als Zugangsweg gewählt, bekommt der Prüfling am Tag der mündlichen Prüfung vom Prüfungsausschuss zwei praxisbezogene Fachaufgaben zur Wahl gestellt. Die beiden Fachaufgaben müssen aus zwei unterschiedlichen Gebieten (siehe oben – 1-3) stammen. Der Prüfling wählt aus, welche praxisbezogene Fachaufgabe er bearbeitet. Die Bearbeitung findet unmittelbar vor dem fallbezogenen Fachgespräch statt. Für die Bearbeitung wird dem Prüfling eine Vorbereitungszeit von 15 Minuten eingeräumt.
2. Wird die Report-Variante als Zugangsweg gewählt, erstellt der Prüfling zu jeder der beiden Fachaufgaben einen Report. Die zwei praxisbezogenen Fachaufgaben müssen aus zwei unterschiedlichen Gebieten (siehe oben – 1.3) stammen. In dem Report wird die Aufgabenstellung, die Zielsetzung, die Planung, das Vorgehen und das Ergebnis beschrieben und der Prozess, der zu dem Ergebnis geführt hat, reflektiert. Der Report darf jeweils höchstens drei Seiten umfassen.
Der Ausbildende (Betrieb) hat zu bestätigen, dass die Fachaufgaben vom Prüfling eigenständig im Betrieb durchgeführt wurden. Nutzen Sie die Hinweise sowie die Checkliste (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 319 KB), um herauszufinden, ob sich Ihre Fachaufgabe als Grundlage für das Fachgespräch eignet.
Die zwei Reporte müssen bis zum Tag der schriftlichen Abschlussprüfung Teil 2 im IHK-Bildungsportal hochgeladen werden.
Jede Ausfertigung ist mit einem Deckblatt und einer persönlichen Erklärung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 54 KB) zu versehen.
Wer die Reporte nicht rechtzeitig hochlädt, kann nicht an der mündlichen Prüfung teilnehmen. Die Prüfungsleistung wird dann mit null Punkten bewertet.
Aus den beiden Reporten wählt der Prüfungsausschuss einen aus. Die darin beschriebene betriebliche Fachaufgabe bildet den Ausgangspunkt für die Entwicklung des fallbezogenen Fachgesprächs. Die Reporte dürfen am Tag der Prüfung mitgebracht werden (bitte im Original, ohne Notizen und Randbemerkungen). Bewertet wird nur die Leistung, die der Prüfling im fallbezogenen Fachgespräch erbringt. Die Reporte selbst werden nicht bewertet.
Die erforderlichen Hinweise für das fallbezogene Fachgespräch (Report-Variante) finden Sie im Download-Bereich „Weitere Informationen“ auf der rechten Seite.
Nähere Informationen zum Ausbildungsberuf finden Sie auf der Webseite des Bundesinstitutes für Berufsbildung (BIBB).
