Industriekaufmann/-frau (Novellierung 2024)
Wichtig: Die Prüfungsanmeldung für diesen Ausbildungsberuf erfolgt ausschließlich über das IHK-Bildungsportal.
Prüfungstermine
Die Termine der schriftlichen Abschlussprüfungen entnehmen Sie bitte der Internetseite der AkA oder den aktuellen Hinweisen für die nächste anstehende Prüfung. Die Einladungen versenden wir etwa vier Wochen vor dem ersten Prüfungstermin.
Die mündlichen Prüfungen der Abschlussprüfung (fallbezogenes Fachgespräch – Abschlussprüfung Teil 2) finden bei der IHK Fulda
Die mündlichen Prüfungen der Abschlussprüfung (fallbezogenes Fachgespräch – Abschlussprüfung Teil 2) finden bei der IHK Fulda
- bei der Sommerprüfung in der Regel in den vier Wochen vor den Sommerferien und
- bei der Winterprüfung in den drei Wochen nach den Winterferien
statt.
Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)
Der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) muss mit der "Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2" im IHK-Bildungsportal hochgeladen werden. Sollte der Upload nicht erfolgen, kann der Anmeldeprozess nicht abgeschlossen werden.
Bitte beachten Sie, dass die Datei eine maximale Größe von 35 MB nicht überschreiten darf.
Teil 1 der Abschlussprüfung
Der Teil 1 der Abschlussprüfung findet schriftlich im Prüfungsbereich “Leistungserstellung, Logistik, Beschaffung und Buchhaltung“ im vierten Ausbildungshalbjahr (Frühjahr oder Herbst) statt.
Teil 2 der Abschlussprüfung
Der Teil 2 der Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildung in folgenden Prüfungsbereichen statt:
- Marketing, Vertrieb, Personalwesen und kaufmännische Steuerung und Kontrolle (schriftlich)
- Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftlich)
- Fachaufgabe im Einsatzgebiet (Dokumentation, Präsentation und fallbezogenes Fachgespräch)
Fachaufgabe im Einsatzgebiet
Die Auswahl des Einsatzgebietes wird mit der Anmeldung zum Teil 2 der AP abgefragt. Folgende Gebiete stehen zur Auswahl:
- Vertrieb
- Marketing
- Beschaffung
- Logistik
- Personalwirtschaft
- Leistungserstellung
- Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
Von der Aufzählung abweichende Einsatzgebiete können festlegt werden, wenn in ihnen die einsatzgebietsbezogenen Kompetenzen vermittelt werden können. Die einsatzgebietsbezogenen Kompetenzen sind im Umfang von 26 Wochen (ca. 6 Monate) im letzten Ausbildungsdrittel zu vermitteln.
Genehmigungsverfahren:
Vor der Durchführung hat der Prüfling dem Prüfungsausschuss einen Antrag zur Genehmigung der Fachaufgabe im Einsatzgebiet vorzulegen. Der Antrag muss eine Kurzbeschreibung der Aufgabenstellung, der Zielsetzung sowie der dabei zu berücksichtigenden Prozesse enthalten.
Durchführung der komplexen, berufstypischen Fachaufgabe: Der Prüfling hat zu dem zugrunde gelegten Einsatzgebiet eigenständig im Ausbildungsbetrieb eine Fachaufgabe durchzuführen, die ihm einen Nachweis der in Absatz 1 genannten Anforderungen ermöglicht. Die eigenständige Durchführung ist vom Ausbildenden zu bestätigen.
Über die Fachaufgabe hat der Prüfling eine Dokumentation sowie eine Präsentation zu erstellen und ein fallbezogenes Fachgespräch zu führen.
Dokumentation:
- ersetzt den bisherigen Begriff „Report“
- muss drei bis fünf Seiten umfassen (siehe dazu das Hinweisblatt zur Dokumentation)
- beschreibt die Aufgabenstellung, die Zielsetzung, die Planung, die Durchführung, die Begründung der Vorgehensweise sowie das Ergebnis und dessen Bewertung
- kann durch max. drei Seiten praxisüblicher Unterlagen erläuternd ergänzt werden
- muss (inkl. einer Bestätigung über die eigenständige Durchführung der Fachaufgabe) spätestens am ersten Tag von Teil 2 der Abschlussprüfung im IHK-Bildungsportal hochgeladen werden
- wird bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich mit 10 Prozent gewichtet (Gewichtung Präsentation 20 % und Fachgespräch 70 %)
Zeitrahmen für die Fachaufgabe im Einsatzgebiet:
Die erforderlichen Hinweise für das Erstellen der Dokumentation sowie eine Checkliste zur Prüfung einer hinreichenden Dokumentation von betrieblichen Fachaufgaben finden Sie im Download-Bereich „Weitere Informationen“ auf der rechten Seite.
Wer die Dokumentation nicht rechtzeitig hochlädt, kann nicht an der mündlichen Prüfung teilnehmen. Die Prüfungsleistung wird mit null Punkten bewertet.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Im Artikel “Industriekaufmann/-frau (Novellierung 2024) | FAQs” sind bereits Antworten auf besonders häufig gestellte Fragen übersichtlich zusammengefasst. Bei weiteren Fragen helfen wir gerne persönlich weiter.
Nähere Informationen zum Ausbildungsberuf finden Sie auf der Webseite des Bundesinstitutes für Berufsbildung (BIBB).
