Fachpraktiker/-in für Küche
Wichtig: Die Prüfungsanmeldung für diesen Ausbildungsberuf erfolgt ausschließlich über das IHK-Bildungsportal.
Prüfungstermine
Die Termine der schriftlichen Abschlussprüfungen entnehmen Sie bitte den aktuellen Hinweisen für die nächste anstehende Prüfung. Die Einladungen für die Prüfungen versenden wir etwa vier Wochen vor dem Prüfungstermin.
Der praktische Teil der Abschlussprüfung findet bei der IHK Fulda
Der praktische Teil der Abschlussprüfung findet bei der IHK Fulda
- bei der Sommerprüfung in der Regel in den vier Wochen vor den Sommerferien und
- bei der Winterprüfung in den drei Wochen nach den Winterferien
statt.
Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)
Der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) muss mit der "Anmeldung zur Abschlussprüfung" im IHK-Bildungsportal hochgeladen werden. Sollte der Upload nicht erfolgen, kann der Anmeldeprozess nicht abgeschlossen werden.
Bitte beachten Sie, dass die Datei eine maximale Größe von 35 MB nicht überschreiten darf.
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung findet frühestens nach 18 Monaten und spätestens vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt.
In höchstens 180 Minuten soll der Prüfling eine Arbeitsprobe durchführen. Dabei soll er zeigen, dass er Arbeiten planen, durchführen und kontrollieren sowie dabei Gesichtspunkte der Sicherheit, des Gesundheitsschutzes, der Hygiene, des Umweltschutzes und der Wirtschaftlichkeit berücksichtigen kann.
Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
- Planen von Arbeitsschritten
- Anwenden von Arbeitstechniken und
- Präsentieren von Produkten
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildung praktisch und schriftlich statt.
In der praktischen Prüfung soll der Prüfling in insgesamt höchstens sechs Stunden zwei Arbeitsproben durchführen, in denen jeweils ein Gericht für vier Personen zuzubereiten und zu präsentieren ist, und hierüber ein auftragsbezogenes Fachgespräch von höchstens zehn Minuten führen.
In der praktischen Prüfung soll der Prüfling in insgesamt höchstens sechs Stunden zwei Arbeitsproben durchführen, in denen jeweils ein Gericht für vier Personen zuzubereiten und zu präsentieren ist, und hierüber ein auftragsbezogenes Fachgespräch von höchstens zehn Minuten führen.
Dabei kann aus den nachfolgenden Bereichen ausgewählt werden:
- Suppen
- einfache Gerichte aus Fleisch, Geflügel oder Fisch
- einfache Eiergerichte
- einfache Frucht- oder Süßspeisen
- fleischlose Gerichte
- Gemüse und Sättigungsbeilagen
- kalte Platten
Die Bereiche werden vom Prüfungsausschuss benannt. Bei der Durchführung der Arbeitsproben soll der Prüfling zeigen, dass er Maschinen und Gebrauchsgüter wirtschaftlich und umweltbewusst einsetzen sowie Sicherheit, Gesundheitsschutz und Hygiene bei der Arbeit berücksichtigen kann.
In den vom Prüfling durchzuführenden Arbeitsproben muss die Herstellung eines Hauptgerichtes enthalten sein.
Bei der Zubereitung des jeweiligen Gerichtes kann der Prüfling nach eigenem Ermessen einen vorbereiteten Arbeitsablaufplan und Rezepturen verwenden.
Dem Prüfling kann für die Arbeitsproben ein Warenkorb vorgegeben werden. Der Warenkorb besteht aus Pflicht- und Wahlkomponenten; diese werden vom Prüfungsausschuss benannt. Der Prüfling hat aus den Wahlkomponenten eine Auswahl zu treffen.
Wird ein Warenkorb zur Verfügung gestellt, so ist dieser dem Prüfling vier Wochen vor der praktischen Prüfung bekannt zu geben. Der Prüfling hat dem Prüfungsausschuss das Gericht für jede Arbeitsprobe spätestens eine Woche vor der Prüfung schriftlich zu benennen.
Bei der Zubereitung des jeweiligen Gerichtes kann der Prüfling nach eigenem Ermessen einen vorbereiteten Arbeitsablaufplan und Rezepturen verwenden.
Dem Prüfling kann für die Arbeitsproben ein Warenkorb vorgegeben werden. Der Warenkorb besteht aus Pflicht- und Wahlkomponenten; diese werden vom Prüfungsausschuss benannt. Der Prüfling hat aus den Wahlkomponenten eine Auswahl zu treffen.
Wird ein Warenkorb zur Verfügung gestellt, so ist dieser dem Prüfling vier Wochen vor der praktischen Prüfung bekannt zu geben. Der Prüfling hat dem Prüfungsausschuss das Gericht für jede Arbeitsprobe spätestens eine Woche vor der Prüfung schriftlich zu benennen.
Die schriftliche Prüfung wird in den Prüfungsbereichen Technologie, Fachrechnen sowie Wirtschafts- und Sozialkunde durchgeführt. Es kommen Fragen und Aufgaben, die sich auf praxisbezogene Fälle beziehen sollen, insbesondere aus folgenden Gebieten in Betracht:
im Prüfungsbereich Technologie (60 Minuten):
1.1. Arbeitsplanung und Arbeitstechniken
1.2. Eigenschaften von Verwendungsmöglichkeiten von Lebensmitteln und Hilfsstoffen
1.3. Lagermöglichkeiten und Lagerungsarten
1.4. Vor- und Zubereitung von Lebensmitteln
1.5. Einsatz von Geräten, Maschinen und Gebrauchsgütern
1.6. Sicherheit und Gesundheitsschutz
1.7. Hygiene und Umweltschutz
1.1. Arbeitsplanung und Arbeitstechniken
1.2. Eigenschaften von Verwendungsmöglichkeiten von Lebensmitteln und Hilfsstoffen
1.3. Lagermöglichkeiten und Lagerungsarten
1.4. Vor- und Zubereitung von Lebensmitteln
1.5. Einsatz von Geräten, Maschinen und Gebrauchsgütern
1.6. Sicherheit und Gesundheitsschutz
1.7. Hygiene und Umweltschutz
im Prüfungsbereich Fachrechnen (90 Minuten):
Grundrechenarten im Zusammenhang mit Bedarfsermittlung, Materialanforderung und Lagerhaltung
Grundrechenarten im Zusammenhang mit Bedarfsermittlung, Materialanforderung und Lagerhaltung
im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde (45 Minuten):
Allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt
Allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt
