Fachpraktiker/-in für Holzverarbeitung

Wichtig: Die Prüfungsanmeldung für diesen Ausbildungsberuf erfolgt ausschließlich über das IHK-Bildungsportal.

Prüfungstermine

Die Termine der schriftlichen Abschlussprüfungen entnehmen Sie bitte den aktuellen Hinweisen für die nächste anstehende Prüfung. Die Einladungen für die Prüfungen versenden wir etwa vier Wochen vor dem Prüfungstermin.

Der praktische Teil der Abschlussprüfung findet bei der IHK Fulda
  • bei der Sommerprüfung in der Regel in den vier Wochen vor den Sommerferien und
  • bei der Winterprüfung in den drei Wochen nach den Winterferien
statt.

Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)

Der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) muss mit der "Anmeldung zur Abschlussprüfung" im IHK-Bildungsportal hochgeladen werden. Sollte der Upload nicht erfolgen, kann der Anmeldeprozess nicht abgeschlossen werden.
Bitte beachten Sie, dass die Datei eine maximale Größe von 35 MB nicht überschreiten darf.

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung findet vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres im Prüfungsbereich „Herstellen eines Werkstückes“ statt. Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  • Arbeitsaufgaben erfassen,
  • Zeichnungen lesen,
  • Arbeitsplätze einrichten,
  • Werkzeuge handhaben und Maschinen bedienen,
  • Werkstoffe be- und verarbeiten,
  • Oberflächen schleifen,
  • Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz, zur Kundenorientierung und zur Qualitätssicherung berücksichtigen,
  • die für die Prüfungsaufgabe relevanten fachlichen Hintergründe aufzeigen sowie die Vorgehensweise begründen kann;
Der Prüfling soll eine Arbeitsprobe durchführen und hierüber ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen sowie Aufgabenstellungen, die sich auf die Arbeitsprobe beziehen, schriftlich bearbeiten;
als Arbeitsprobe kommt insbesondere in Betracht:
Herstellen eines Werkstückes mit mindestens zwei Verbindungen unter Anwendung manueller und maschineller Bearbeitungs- und Verbindungstechniken;
die Prüfungszeit beträgt insgesamt 6 Stunden. Innerhalb dieser Zeit soll das auftragsbezogene Fachgespräch in höchstens 10 Minuten sowie die Bearbeitung der schriftlichen Aufgaben in 90 Minuten durchgeführt werden.

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildung praktisch und schriftlich statt und besteht aus den Prüfungsbereichen:
  1. Planung und Fertigung,
  2. Fertigstellung und Qualitätskontrolle,
  3. Auftragsbearbeitung und Montage,
  4. Wirtschafts- und Sozialkunde.
Für den Prüfungsbereich „Planung und Fertigung“ bestehen folgende Vorgaben:
  1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er
    1. auftragsbezogene Unterlagen bearbeiten,
    2. Arbeitsschritte planen,
    3. programmierbare Maschinen bedienen,
    4. Halbzeuge be- und verarbeiten,
    5. Montage von Beschlägen vorbereiten,
    6. Oberflächenbehandlungstechniken anwenden,
    7. Zeitaufwand und Materialverbrauch dokumentieren,
    8. Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz, zur Kundenorientierung, zur Wirtschaftlichkeit und zur Qualitätssicherung berücksichtigen,
    9. die für die Prüfungsaufgabe relevanten fachlichen Hintergründe aufzeigen sowie die Vorgehensweise begründen
    kann;
  2. dem Prüfungsbereich ist die Planung und Fertigung eines Rahmens, Korpusses oder Gestells zugrunde zu legen
  3. der Prüfling soll ein Prüfungsstück fertigen und die Fertigung dokumentieren sowie hierüber ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen;
  4. die Prüfungszeit beträgt insgesamt 60 Stunden; innerhalb dieser Zeit soll das auftragsbezogene Fachgespräch in höchstens 15 Minuten durchgeführt werden.

Für den Prüfungsbereich „Fertigstellung und Qualitätskontrolle“ bestehen folgende Vorgaben:
  1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er
    1. Arbeitsmittel zusammenstellen,
    2. Schablonen und Lehren nutzen,
    3. Maschinen bedienen,
    4. Beschläge montieren,
    5. bewegliche Teile einpassen und anbringen,
    6. Qualitäts- und Funktionskontrollen durchführen,
    7. Oberflächen schützen,
    8. Teile verpacken und für den Transport vorbereiten,
    9. Zeitaufwand und Materialverbrauch dokumentieren,
    10. Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz, zur Kundenorientierung, zur Wirtschaftlichkeit und zur Qualitätssicherung berücksichtigen
    kann;
  2. dem Prüfungsbereich ist die Ergänzung, Fertigstellung und Qualitätskontrolle des eigenen Prüfungsstückes zugrunde zu legen;
  3. der Prüfling soll sein Prüfungsstück fertig stellen und das Ergebnis der Qualitätskontrolle dokumentieren;
  4. die Prüfungszeit beträgt insgesamt 6 Stunden.
Für den Prüfungsbereich „Auftragsbearbeitung und Montage“ bestehen folgende Vorgaben:
  1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er
    1. Auftragsunterlagen bearbeiten,
    2. Berechnungen zum Materialverbrauch durchführen,
    3. Werk- und Hilfsstoffeigenschaften bestimmen,
    4. Aufbau und Funktion von Maschinen beschreiben,
    5. Verarbeitungstechniken festlegen,
    6. Verbindungstechniken festlegen,
    7. Montagearbeiten vorbereiten,
    8. Befestigungsmittel auswählen,
    9. qualitätssichernde Maßnahmen darstellen
    kann;
  2. der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten;
  3. die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.
Für den Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“ bestehen folgende Vorgaben:
  1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann;
  2. der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten;
  3. die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.