Fachpraktiker/-in für Hauswirtschaft
Wichtig: Die Prüfungsanmeldung für diesen Ausbildungsberuf erfolgt ausschließlich über das IHK-Bildungsportal.
Prüfungstermine
Die Termine der schriftlichen Abschlussprüfungen entnehmen Sie bitte den aktuellen Hinweisen für die nächste anstehende Prüfung. Die Einladungen für die Prüfungen versenden wir etwa vier Wochen vor dem Prüfungstermin.
Der praktische Teil der Abschlussprüfung findet bei der IHK Fulda
Der praktische Teil der Abschlussprüfung findet bei der IHK Fulda
- bei der Sommerprüfung in der Regel in den vier Wochen vor den Sommerferien und
- bei der Winterprüfung in den drei Wochen nach den Winterferien
statt.
Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)
Der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) muss mit der "Anmeldung zur Abschlussprüfung" im IHK-Bildungsportal hochgeladen werden. Sollte der Upload nicht erfolgen, kann der Anmeldeprozess nicht abgeschlossen werden.
Bitte beachten Sie, dass die Datei eine maximale Größe von 35 MB nicht überschreiten darf.
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung findet zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres im Prüfungsbereich „Hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen“ statt. Der Prüfling soll nachweisen, dass er
- Speisen vorbereiten und Lebensmittel lagern,
- Arbeitstechniken und Garverfahren zur Herstellung von Speisen und Getränken anwenden,
- Räume reinigen und pflegen,
- Textilien reinigen und pflegen,
- Maschinen, Geräte und Gebrauchsgüter einsetzen, reinigen und pflegen,
- Grundsätze der Arbeitsplatzgestaltung anwenden,
- betriebliche Geschäftsvorgänge durchführen,
- sich Informationen beschaffen,
- Vorschriften des Datenschutzes einhalten,
- Grundsätze der Arbeitssicherheit, des Umweltschutzes und der Hygiene berücksichtigen kann.
Der Prüfling soll zwei Arbeitsproben durchführen und praxisbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten.
Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 210 Minuten. Innerhalb dieser Zeit sollen die zwei Arbeitsproben in 150 Minuten und die schriftliche Bearbeitung von Aufgaben in 60 Minuten durchgeführt werden.
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildung praktisch und schriftlich statt und besteht aus den Prüfungsbereichen:
- Hauswirtschaftliche Dienstleistungen
- Hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen und dienstleistungsorientiertes Handeln
- Wirtschafts- und Sozialkunde
Für den Prüfungsbereich Hauswirtschaftliche Dienstleistungen bestehen folgende Vorgaben:
-
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
- hauswirtschaftliche Dienstleistungen kundenorientiert erbringen,
- Maßnahmen zur Qualitätssicherung durchführen,
- Arbeitsabläufe planen und umsetzen sowie
- Sicherheit, Gesundheitsschutz, Umweltschutz und Hygiene am Arbeitsplatz berücksichtigen
kann. - Hierfür sind aus folgenden Tätigkeiten mindestens zwei auszuwählen:
- Speisen und Getränke zubereiten, ausgeben und Serviceleistungen erbringen
- Räume und Betriebseinrichtungen reinigen und pflegen und Serviceleistungen durchführen
- Textilien reinigen, pflegen und Serviceleistungen erbringen.
- Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe mit situativem Fachgespräch und eine Arbeitsprobe durchführen. Bei der Durchführung der Arbeitsaufgabe sind die in den Fachaufgaben im Einsatzgebiet erworbenen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zu berücksichtigen.
- Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 210 Minuten. Innerhalb dieser Zeit soll die Arbeitsaufgabe in 120 Minuten einschließlich 10 Minuten situatives Fachgespräch und die Arbeitsprobe in 90 Minuten durchgeführt werden.
Für den Prüfungsbereich Hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen und dienstleistungsorientiertes Handeln bestehen folgende Vorgaben:
-
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
- Verpflegungs- und Serviceleistungen erbringen,
- Hausreinigungs- und Serviceleistungen ausführen,
- Textilreinigungs- und Textilpflegearbeiten verrichten und Serviceleistungen durchführen,
- Anforderungen und Aufgaben einer Tätigkeit im Dienstleistungssektor erkennen,
- über Dienstleistungen und Produkte informieren und
- Grundsätze der Teamarbeiten beachten
kann. - Die praxisbezogenen Aufgaben sind schriftlich zu bearbeiten und die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.
Für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde bestehen folgende Vorgaben:
- Der Prüfling soll nachweisen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen kann.
- Die Aufgaben sind schriftlich zu bearbeiten und die Prüfungszeit beträgt 45 Minuten.
