Fachpraktiker/-in im Verkauf
Wichtig: Die Prüfungsanmeldung für diesen Ausbildungsberuf erfolgt ausschließlich über das IHK-Bildungsportal.
Prüfungstermine
Die Termine der schriftlichen Abschlussprüfungen entnehmen Sie bitte den aktuellen Hinweisen für die nächste anstehende Prüfung. Die Einladungen für die Prüfungen versenden wir etwa vier Wochen vor dem Prüfungstermin.
Der mündliche Teil der Abschlussprüfung findet bei der IHK Fulda
Der mündliche Teil der Abschlussprüfung findet bei der IHK Fulda
- bei der Sommerprüfung in der Regel in den vier Wochen vor den Sommerferien und
- bei der Winterprüfung in den drei Wochen nach den Winterferien
statt.
Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)
Der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) muss mit der "Anmeldung zur Abschlussprüfung" im IHK-Bildungsportal hochgeladen werden. Sollte der Upload nicht erfolgen, kann der Anmeldeprozess nicht abgeschlossen werden.
Bitte beachten Sie, dass die Datei eine maximale Größe von 35 MB nicht überschreiten darf.
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
In 90 Minuten soll der Prüfling berufstypische Aufgaben schriftlich bearbeiten.
Die Zwischenprüfung findet in den Gebieten „Verkauf und Warenlagerung“, „Berufsbezogenes Rechnen“ und „Wirtschafts- und Sozialkunde“ statt.
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildung schriftlich und mündlich statt.
Die Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:
- Verkauf und Marketing
- Warenwirtschaft und berufsbezogenes Rechnen
- Wirtschafts- und Sozialkunde und
- verkaufsorientierte Handlungssituation (fallbezogenes Fachgespräch)
Für den Prüfungsbereich Verkauf und Marketing bestehen folgende Vorgaben: Der Prüfling soll nachweisen, dass er
- praxisbezogene Aufgaben oder Fälle aus den Gebieten Verkauf und Marketing sowie Warenpräsentation und Werbung lösen
- verkaufsbezogene und verkaufsfördernde Aufgaben durchführen und
- in Gesprächssituationen kundenorientiert handeln kann.
Der Prüfling soll berufstypische Aufgaben schriftlich bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.
Für den Prüfungsbereich Warenwirtschaft und berufsbezogenes Rechnen bestehen folgende Vorgaben: Der Prüfling soll nachweisen, dass er
- praxisbezogene Aufgaben oder Fälle aus den Gebieten Warenannahme und -lagerung, Bestandsführung und -kontrolle sowie berufsbezogenes Rechnen bearbeiten
- Sachverhalte und Einflussfaktoren dieser Gebiete berücksichtigen
- Aufgaben der Steuerung und Kontrolle der Warenbewegungen beschreiben und
- berufsbezogene Rechenvorgänge bearbeiten kann.
Der Prüfling soll berufstypische Aufgaben schriftlich bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.
Für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
-
wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt beschreiben kann.
-
praxisbezogene Aufgaben oder Fälle bearbeiten kann.
-
Der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten.
-
Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.
Für den Prüfungsbereich Verkaufsorientierte Handlungssituation bestehen folgende Vorgaben: Der Prüfling soll nachweisen, dass er
- kunden- und serviceorientiert handeln und warenkundliche Kenntnisse in einer Gesprächssituation nachweisen kann. Dabei ist die festgelegte Wahlqualifikation Grundlage für die Aufgabenerstellung; der im schriftlichen Ausbildungsnachweis dokumentierte Warenbereich ist zu berücksichtigen.
- Der Prüfling soll ein fallbezogenes Fachgespräch führen.
- Der Prüfling soll aus zwei ihm vom Prüfungsausschuss zur Wahl gestellten Aufgaben eine auswählen, die Grundlage für das fallbezogene Fachgespräch ist.
- Die Prüfungszeit beträgt 20 Minuten. Dem Prüfling ist eine Vorbereitungszeit von 15 Minuten einzuräumen.
