Fachkraft für Lebensmitteltechnik

Wichtig: Die Prüfungsanmeldung für diesen Ausbildungsberuf erfolgt ausschließlich über das IHK-Bildungsportal.

Prüfungstermine

Die Termine der schriftlichen Abschlussprüfungen entnehmen Sie bitte der Internetseite der PAL oder den aktuellen Hinweisen für die nächste anstehende Prüfung. Die Einladungen versenden wir etwa vier Wochen vor dem ersten Prüfungstermin.

Die praktischen Prüfungen der Abschlussprüfung (PAL-Aufgabe) finden bei der IHK Fulda
  • bei der Sommerprüfung in der Regel in den vier Wochen vor den Sommerferien und
  • bei der Winterprüfung in den drei Wochen nach den Winterferien
statt.
Auf der Internetseite des Christiani Verlags können Sie alte Prüfungsaufgaben zur Vorbereitung auf die Prüfung bestellen.

Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)

Der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) muss mit der "Anmeldung zur Abschlussprüfung" im IHK-Bildungsportal hochgeladen werden. Sollte der Upload nicht erfolgen, kann der Anmeldeprozess nicht abgeschlossen werden.
Bitte beachten Sie, dass die Datei eine maximale Größe von 35 MB nicht überschreiten darf.

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung soll zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Der Prüfling soll im schriftlichen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens 180 Minuten Aufgaben, die sich auf praxisbezogene Fälle beziehen bearbeiten. Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens vier Stunden drei Arbeitsproben durchführen.

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildung statt und erstreckt sich auf die in dem Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Qualifikationen sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Die Abschlussprüfung besteht aus vier Prüfungsbereichen:

1. Praktische Prüfung
2. Technik
3. Qualitätsmanagement sowie
4. Wirtschafts- und Sozialkunde

Die Prüfungsbereiche 2 bis 4 werden schriftlich geprüft. Der Prüfungsbereich „Praktische Prüfung“ wird praktisch geprüft.
Praktische Prüfung

Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens sechs Stunden drei Arbeitsproben durchführen. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:

1. Rüsten, in Betrieb nehmen und Bedienen einer Produktionsmaschine/-anlage sowie Steuern und Überwachen des Produktionsprozesses,

2. Umrüsten, in Betrieb nehmen und Bedienen einer Verpackungsmaschine/-anlage sowie Steuern und Überwachen des Verpackungsprozesses und

3. Durchführen von mindestens einer Qualitätskontrolle und Beurteilen von Roh-, Zusatz, Hilfsstoffen, Halbfabrikaten und Fertigprodukten. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er Mittel der Kommunikation anwenden sowie Gesichtspunkte der Hygiene, der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit, des Umweltschutzes und der Wirtschaftlichkeit berücksichtigen kann.

Zulässige Hilfsmittel

Zulässige Hilfsmittel in der Zwischen- und Abschlussprüfung

1. Formelsammlungen²
2. Tabellenbücher² und
3. nicht programmierter, netzunabhängiger Taschenrechner ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten

²Es dürfen nur handelsübliche unkommentierte Fassungen verwendet werden; Klebezettel, Lesezeichen, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise handelt sowie ggf. Richtigstellung von Text/Formeln und Umstellung von Formeln sind zulässig.
Nähere Informationen zum Ausbildungsberuf finden Sie auf der Webseite des Bundesinstitutes für Berufsbildung (BIBB).