Externe Zulassung zur IHK-Abschlussprüfung
An einer IHK-Abschlussprüfung können im Ausnahmefall auch diejenigen teilnehmen, die keine Ausbildung absolviert haben. Diese sogenannte „externe Prüfung“ regelt das Berufsbildungsgesetz in § 45 Absatz 2. Die Zulassung zur Prüfung wird bei der IHK beantragt, in deren Bezirk der Prüfungsinteressent wohnt. Welche IHK zuständig ist, kann im IHK-Finder recherchiert werden.
Voraussetzungen
Ein anerkannter Ausbildungsabschluss ist auch ohne eingetragene Berufsausbildung möglich, wenn die Person über die geforderten beruflichen Fertigkeiten und Kenntnisse verfügt. Durch den Nachweis einer langjährigen Berufspraxis, die inhaltlich dem Ausbildungsberuf entspricht, kann eine Zulassung zur Prüfung ermöglicht werden. Der Zeitraum der einschlägigen Berufspraxis muss dabei mindestens dem 1,5-fachen der Regelausbildungszeit in Vollzeitbeschäftigung entsprechen.
Ausbildungszeiten in anderen artverwandten Ausbildungsberufen, ausländische Bildungsabschlüsse sowie Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland können berücksichtigt werden. Nachweise, über Qualifikationen, die mit einer Ausbildung vergleichbar sind, können ebenfalls für die Zulassung relevant sein.
Ausbildungszeiten in anderen artverwandten Ausbildungsberufen, ausländische Bildungsabschlüsse sowie Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland können berücksichtigt werden. Nachweise, über Qualifikationen, die mit einer Ausbildung vergleichbar sind, können ebenfalls für die Zulassung relevant sein.
Ausbildungsberuf | Berufspraxis |
---|---|
2-jähriger Beruf | 3 Jahre Bei 50 %-Stelle = 6 Jahre |
3-jähriger Beruf | 4,5 Jahre Bei 50%-Stelle = 9 Jahre |
Vorgaben der Ausbildungsberufe
Die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen in anerkannten Ausbildungsberufen sind in Ausbildungsverordnungen verbindlich geregelt. Die Ausbildungsverordnungen finden Sie unter: https://www.bibb.de/de/40.php.
Zeitpunkte der Prüfungen
Die IHK führt Abschlussprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen zweimal im Jahr durch.
Die Sommerprüfung findet etwa im Zeitraum zwischen Mai und Juli (je nach Lage der Sommerferien) und die Winterprüfung im Zeitraum zwischen November und Januar statt.
Bei Berufen mit gestreckter Abschlussprüfung kann die Abschlussprüfung Teil 1 auch im Frühjahr (zwischen Februar und April) oder Herbst (September bis Oktober) stattfinden und Teil 2 folgt dann in der jeweiligen Sommer- oder Winterprüfung.
Bei Berufen mit gestreckter Abschlussprüfung kann die Abschlussprüfung Teil 1 auch im Frühjahr (zwischen Februar und April) oder Herbst (September bis Oktober) stattfinden und Teil 2 folgt dann in der jeweiligen Sommer- oder Winterprüfung.
Erforderliche Unterlagen & Abgabefristen
Folgende Unterlagen müssen bei der IHK Fulda eingereicht werden:
- Tabellarischer Lebenslauf
- Tätigkeitsnachweise/Arbeitszeugnisse des Arbeitgebers, die einen möglichst detaillierten Überblick über das Aufgabengebiet der Berufstätigkeit geben
- Bei beruflicher Selbständigkeit: Gewerbeanmeldung bzw. Referenzen
- Zeugnisse erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildungen
Der vollständige Antrag ist mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens zu folgenden Terminen einzureichen:
Prüfungstermine | Abgabetermin |
---|---|
Abschlussprüfung Sommer | 15. Januar des jeweiligen Jahres |
Abschlussprüfung Winter | 15. August des jeweiligen Jahres |
Abschlussprüfung Teil 1 Frühjahr (bei Berufen mit gestreckten Abschlussprüfungen) | 15. November des Vorjahres |
Abschlussprüfung Teil 1 Herbst (bei Berufen mit gestreckten Abschlussprüfungen) | 15. Mai des jeweiligen Jahres |
Verspätet eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Übungsmaterialien
Über folgende Verlage können Materialien zur Prüfungsvorbereitung sowie Aufgabensätze aus vergangenen Prüfungen bezogen werden:
Kfm. und kfm.-verwandte Ausbildungsberufe | Gewerblich-technische Ausbildungsberufe |
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U-Form-Verlag
Fachverlag für kfm. Berufsbildung Cronenberger Straße 58, 42651 Solingen
Tel.: (02 12) 2 22 07-0,
Fax: (02 12) 20 89 63 Homepage: www-u-form.de |
Christiani-Verlag Dr.-Ing. Paul Christiani GmbH & Co. KG Hermann-Hesse-Weg 2, 78464 Konstanz Tel.: (0 75 31) 58 01-26, Fax: (0 75 31) 58 01-85 Homepage: www.christiani.de |
Prüfungsgebühr
Prüfungsgebühr der IHK Fulda: 240,00 Euro
Bitte beachten Sie:
Aufgrund der individuellen Voraussetzungen der Bewerberinnen und Bewerber ist die Zulassung zur Abschlussprüfung grundsätzlich eine Einzelfallentscheidung.
Wenn die erforderlichen Unterlagen (siehe oben) eingereicht werden, sind wir gerne bereit zu prüfen, ob die Zulassungsvoraussetzungen vorliegen.
Aufgrund der individuellen Voraussetzungen der Bewerberinnen und Bewerber ist die Zulassung zur Abschlussprüfung grundsätzlich eine Einzelfallentscheidung.
Wenn die erforderlichen Unterlagen (siehe oben) eingereicht werden, sind wir gerne bereit zu prüfen, ob die Zulassungsvoraussetzungen vorliegen.