Chemielaborant/-in

Wichtig: Die Prüfungsanmeldung für diesen Ausbildungsberuf erfolgt ausschließlich über das IHK-Bildungsportal.

Prüfungstermine

Die Termine der schriftlichen Abschlussprüfungen entnehmen Sie bitte der Internetseite der PAL oder den aktuellen Hinweisen für die nächste anstehende Prüfung. Die Einladungen versenden wir etwa vier Wochen vor dem ersten Prüfungstermin.

Die praktischen Prüfungen der Abschlussprüfung Teil 2 finden bei der IHK Fulda
  • bei der Sommerprüfung in der Regel in den vier Wochen vor den Sommerferien und
  • bei der Winterprüfung in den drei Wochen nach den Winterferien
statt.

Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)

Der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) muss mit der "Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil und Teil 2" im IHK-Bildungsportal hochgeladen werden. Sollte der Upload nicht erfolgen, kann der Anmeldeprozess nicht abgeschlossen werden.
Bitte beachten Sie, dass die Datei eine maximale Größe von 35 MB nicht überschreiten darf.

Teil 1 der Abschlussprüfung

Der Teil 1 der Abschlussprüfung soll zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Die Teilnahme an der Abschlussprüfung Teil 1 ist Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung Teil 2.
Bei der Abschlussprüfung Teil 1 handelt es sich um eine schriftliche sowie eine praktische Prüfung. Die Prüfung besteht aus der Ausführung einer komplexen Arbeitsaufgabe und schriftliche Aufgabenstellungen beinhaltet. Die praktische Prüfungszeit beträgt höchstens acht Stunden. Die Aufgabenstellungen sollen einen zeitlichen Umfang von höchstens 135 Minuten haben.

Teil 2 der Abschlussprüfung

Der Teil 2 der Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildung statt.
Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in dem Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Qualifikationen sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Die Abschlussprüfung Teil 2 besteht aus den folgenden Prüfungsbereichen:
  1. Wirtschafts- und Sozialkunde,
  2. Analytische Chemie und Wahlqualifikationen sowie
  3. Prozessorientiertes Arbeiten
Die Prüfungsbereiche 1 und 2 werden schriftlich geprüft. Der Prüfungsbereich „Prozessorientiertes Arbeiten“ wird praktisch geprüft.
Prozessorientiertes Arbeiten

Der Ausschuss wählt aus folgenden Gebieten und Tätigkeiten eine Aufgabe aus:

a) durchführen einer instrumentell-analytischen Aufgabe

b) durchführen einer maßanalytischen Aufgabe

c) durchführen einer physikalisch-analytischen Aufgabe

d) eine der nach § 3 Nummer 2 Buchstabe a gewählten Wahlqualifikationen aus der Auswahlliste I Der Prüfling soll die Arbeitsaufgabe I und die Arbeitsaufgabe II durchführen, wobei sich Arbeitsaufgabe I auf den Buchstabe a, b oder c und Arbeitsaufgabe II auf Nummer 2 Buchstabe d beziehen soll.

Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 660 Minuten. Die Arbeitsaufgabe I ist mit 40 Prozent und die Arbeitsaufgabe II mit 60 Prozent zu gewichten.

Zulässige Hilfsmittel

Zulässige Hilfsmittel in der Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2

1. Formelsammlungen²
2. Tabellenbücher² und
3. nicht programmierter, netzunabhängiger Taschenrechner ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten

²Es dürfen nur handelsübliche unkommentierte Fassungen verwendet werden; Klebezettel, Lesezeichen, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise handelt sowie ggf. Richtigstellung von Text/Formeln und Umstellung von Formeln sind zulässig.
Nähere Informationen zum Ausbildungsberuf finden Sie auf der Webseite des Bundesinstitutes für Berufsbildung (BIBB).