Berufskraftfahrer/-in
Wichtig: Die Prüfungsanmeldung für diesen Ausbildungsberuf erfolgt ausschließlich über das IHK-Bildungsportal.
Prüfungstermine
Die Termine der schriftlichen Abschlussprüfungen entnehmen Sie bitte der Internetseite der PAL oder den aktuellen Hinweisen für die nächste anstehende Prüfung. Die Einladungen versenden wir etwa vier Wochen vor dem ersten Prüfungstermin.
Die mündlichen und praktischen Prüfungen der Abschlussprüfung (Präsentation und auftragsbezogenes Fachgespräch) finden bei der IHK Fulda
Die mündlichen und praktischen Prüfungen der Abschlussprüfung (Präsentation und auftragsbezogenes Fachgespräch) finden bei der IHK Fulda
- bei der Sommerprüfung in der Regel in den vier Wochen vor den Sommerferien und
- bei der Winterprüfung in den drei Wochen nach den Winterferien
statt.
Auf der Internetseite des Christiani Verlags können Sie alte Prüfungsaufgaben zur Vorbereitung auf die Prüfung bestellen.
Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)
Der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) muss mit der "Anmeldung zur Abschlussprüfung" im IHK-Bildungsportal hochgeladen werden. Sollte der Upload nicht erfolgen, kann der Anmeldeprozess nicht abgeschlossen werden.
Bitte beachten Sie, dass die Datei eine maximale Größe von 35 MB nicht überschreiten darf.
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt werden.
Der Prüfling soll in höchstens drei Stunden vier praktische Aufgaben ausführen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er die Arbeitsschritte selbstständig planen sowie Maßnahmen zum Wirtschaftlichkeit ergreifen kann. Für die praktischen Aufgaben kommen insbesondere in Betracht:
- Kontrollieren, Warten und Pflegen der Fahrzeuge,
- Verhalten nach Unfällen und Zwischenfällen,
- Erstellen einer Fahrtenroute,
- Beförderungsbezogene Kostenrechnung und Vertragsabwicklung
Abschlussprüfung
Der Teil 2 der Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildung statt. Der Schwerpunkt richtet sich nach dem Tätigkeitsbereich des Ausbildungsbetriebes:
- Personenverkehr
- Güterverkehr
Die Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:
- zwei praktische Aufgaben,
- Betriebliche Planung und Logistik,
- Beförderung sowie
- Wirtschafts- und Sozialkunde
Die Prüfungsbereiche 2 bis 4 werden schriftlich geprüft. Der praktischen Aufgaben werden schriftlich sowie praktisch geprüft.
Praktische Abschlussprüfung:
Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt fünf Stunden eine praktische Aufgabe I sowie vier praktische Aufgaben II ausführen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er Arbeitsabläufe selbstständig planen, durchführen und kontrollieren und dabei Maßnahmen zur Arbeitsorganisation, zum Umweltschutz, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zur Wirtschaftlichkeit sowie qualitätssichernde Maßnahmen ergreifen kann. Für die praktische Aufgabe I kommen insbesondere in Betracht: Verkehrssicheres Führen einer Fahrzeugkombination oder eines Sattelkraftfahrzeuges der Klasse CE mit einer Mindestlänge von 16 Metern oder eines Fahrzeuges der Klasse D mit einer Mindestlänge von 11,80 Metern auf öffentlichen Straßen.
Für die vier praktischen Aufgaben II kommen insbesondere in Betracht:
Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt fünf Stunden eine praktische Aufgabe I sowie vier praktische Aufgaben II ausführen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er Arbeitsabläufe selbstständig planen, durchführen und kontrollieren und dabei Maßnahmen zur Arbeitsorganisation, zum Umweltschutz, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zur Wirtschaftlichkeit sowie qualitätssichernde Maßnahmen ergreifen kann. Für die praktische Aufgabe I kommen insbesondere in Betracht: Verkehrssicheres Führen einer Fahrzeugkombination oder eines Sattelkraftfahrzeuges der Klasse CE mit einer Mindestlänge von 16 Metern oder eines Fahrzeuges der Klasse D mit einer Mindestlänge von 11,80 Metern auf öffentlichen Straßen.
Für die vier praktischen Aufgaben II kommen insbesondere in Betracht:
- Feststellen und Beschreiben von Fehlern und Mängeln am Fahrzeug sowie Ergreifen von Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung,
- Durchführen einer Abfahrtkontrolle,
- Vorbereitung einer Beförderung, insbesondere
a) Kontrollieren von Transportgütern auf Mängel und Schäden sowie Durchführen der Ladungssicherung,
b) Kontrollieren von Gepäck auf Mängel und Schäden sowie Sicherstellen der Fahrgastsicherheit, - Situationsbezogenes Führen eines Kundengespräches.
Zulässige Hilfsmittel
Zulässige Hilfsmittel in der Abschlussprüfung Zwischen. bzw. Abschlussprüfung
1. Formelsammlungen²
2. Tabellenbücher²
3. Straßenatlas für Deutschland
4. Zeichenwerkzeuge und
5. nicht programmierter, netzunabhängiger Taschenrechner ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten
²Es dürfen nur handelsübliche unkommentierte Fassungen verwendet werden; Klebezettel, Lesezeichen, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise handelt sowie ggf. Richtigstellung von Text/Formeln und Umstellung von Formeln sind zulässig.
1. Formelsammlungen²
2. Tabellenbücher²
3. Straßenatlas für Deutschland
4. Zeichenwerkzeuge und
5. nicht programmierter, netzunabhängiger Taschenrechner ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten
²Es dürfen nur handelsübliche unkommentierte Fassungen verwendet werden; Klebezettel, Lesezeichen, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise handelt sowie ggf. Richtigstellung von Text/Formeln und Umstellung von Formeln sind zulässig.
Nähere Informationen zum Ausbildungsberuf finden Sie auf der Webseite des Bundesinstitutes für Berufsbildung (BIBB).
