Bauzeichner/-in
Wichtig: Die Prüfungsanmeldung für diesen Ausbildungsberuf erfolgt ausschließlich über das IHK-Bildungsportal.
Prüfungstermine
Die Termine der schriftlichen Abschlussprüfungen entnehmen Sie bitte der Internetseite der PAL oder den aktuellen Hinweisen für die nächste anstehende Prüfung. Die Einladungen versenden wir etwa vier Wochen vor dem ersten Prüfungstermin.
Die mündlichen und praktischen Prüfungen der Abschlussprüfung (Präsentation und auftragsbezogenes Fachgespräch) finden bei der IHK Fulda
Die mündlichen und praktischen Prüfungen der Abschlussprüfung (Präsentation und auftragsbezogenes Fachgespräch) finden bei der IHK Fulda
- bei der Sommerprüfung in der Regel in den vier Wochen vor den Sommerferien und
- bei der Winterprüfung in den drei Wochen nach den Winterferien
statt.
Auf der Internetseite des Christiani Verlags können Sie alte Prüfungsaufgaben zur Vorbereitung auf die Prüfung bestellen.
Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)
Der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) muss mit der "Anmeldung zur Abschlussprüfung" im IHK-Bildungsportal hochgeladen werden. Sollte der Upload nicht erfolgen, kann der Anmeldeprozess nicht abgeschlossen werden.
Bitte beachten Sie, dass die Datei eine maximale Größe von 35 MB nicht überschreiten darf.
Bereitstellungsunterlagen
Die Materialbereitstellungsunterlagen für den Ausbildungsbetrieb stehen auf der Homepage der PAL Stuttgart zum Download bereit. Bitte laden Sie diese eigenständig herunter.
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Der Prüfling soll in insgesamt höchstens vier Stunden drei praktische Aufgaben, auch rechnergestützt, bearbeiten sowie in insgesamt höchstens zwei Stunden sich auf diese Aufgaben beziehende Fragen schriftlich beantworten und Berechnungen durchführen.
Abschlussprüfung
Der Teil 2 der Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildung statt. Der Ausbildungsberuf wird in die folgenden Schwerpunkte unterteilt:
- Architektur
- Ingenieurbau
- Tief; Straßen- und Landschaftsbau
In der schriftlichen Abschlussprüfung müssen Sie folgende in den verschiedenen Schwerpunkten folgende Prüfungsbereiche bearbeiten:
Schwerpunkt: Architektur
- Baueingabe,
- Rohbau,
- Ausbau,
- Wirtschafts- und Sozialkunde
Schwerpunkt: Ingenieurbau
- Tragwerke,
- Massivbau,
- Stahl- und Holzbau,
- Wirtschafts- und Sozialkunde
Schwerpunkt: Tief-, Straßen- und Landschaftsbau
- Straßenbau,
- Ver- und Entsorgung,
- Landschaftsbau,
- Wirtschafts- und Sozialkunde
Praktische Aufgabe:
Der Prüfling soll in der praktischen Prüfung in höchstens insgesamt 14 Stunden zwei praktische Aufgaben, die sich auf ein Projekt beziehen sollen, bearbeiten. Mindestens eine Aufgabe ist rechnergestützt zu fertigen. Eine der Aufgaben ist zu dokumentieren sowie dem Prüfungsausschuss in einem Fachgespräch von höchstens 15 Minuten zu erläutern.
Der Prüfling soll in der praktischen Prüfung in höchstens insgesamt 14 Stunden zwei praktische Aufgaben, die sich auf ein Projekt beziehen sollen, bearbeiten. Mindestens eine Aufgabe ist rechnergestützt zu fertigen. Eine der Aufgaben ist zu dokumentieren sowie dem Prüfungsausschuss in einem Fachgespräch von höchstens 15 Minuten zu erläutern.
Zulässige Hilfsmittel
Zulässige Hilfsmittel in der Abschlussprüfung Zwischen. bzw. Abschlussprüfung
1. Formelsammlungen²
2. Tabellenbücher²
3. Zeichenwerkzeuge und
4. nicht programmierter, netzunabhängiger Taschenrechner ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten
²Es dürfen nur handelsübliche unkommentierte Fassungen verwendet werden; Klebezettel, Lesezeichen, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise handelt sowie ggf. Richtigstellung von Text/Formeln und Umstellung von Formeln sind zulässig.
1. Formelsammlungen²
2. Tabellenbücher²
3. Zeichenwerkzeuge und
4. nicht programmierter, netzunabhängiger Taschenrechner ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten
²Es dürfen nur handelsübliche unkommentierte Fassungen verwendet werden; Klebezettel, Lesezeichen, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise handelt sowie ggf. Richtigstellung von Text/Formeln und Umstellung von Formeln sind zulässig.
Nähere Informationen zum Ausbildungsberuf finden Sie auf der Webseite des Bundesinstitutes für Berufsbildung (BIBB).
