Baustoffprüfer/in
Wichtig: Die Prüfungsanmeldung für diesen Ausbildungsberuf erfolgt ausschließlich über das IHK-Bildungsportal.
Prüfungstermine
Die Termine der schriftlichen Abschlussprüfungen entnehmen Sie bitte der Internetseite der PAL oder den aktuellen Hinweisen für die nächste anstehende Prüfung. Die Einladungen versenden wir etwa vier Wochen vor dem ersten Prüfungstermin.
Die praktischen Prüfungen der Abschlussprüfung finden bei der IHK Fulda
Die praktischen Prüfungen der Abschlussprüfung finden bei der IHK Fulda
- bei der Sommerprüfung in der Regel in den vier Wochen vor den Sommerferien und
- bei der Winterprüfung in den drei Wochen nach den Winterferien
statt.
Auf der Internetseite des Christiani Verlags können Sie alte Prüfungsaufgaben zur Vorbereitung auf die Prüfung bestellen.
Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)
Der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) muss mit der "Anmeldung zur Abschlussprüfung" im IHK-Bildungsportal hochgeladen werden. Sollte der Upload nicht erfolgen, kann der Anmeldeprozess nicht abgeschlossen werden.
Bitte beachten Sie, dass die Datei eine maximale Größe von 35 MB nicht überschreiten darf.
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens fünf Stunden drei Arbeitsaufgaben durchführen. Im schriftlichen Teil der Prüfung soll der Prüfling in insgesamt höchstens 180 Minuten Aufgaben, die sich auf praxisbezogene Fälle beziehen sollen, lösen.
Abschlussprüfung
Teil 2 der Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildung statt. Der Ausbildungsberuf wird in Schwerpunkte unterteilt, die sich am Tätigkeitsbereich des Ausbildungsbetriebes orientieren. Es gibt folgende Schwerpunkte:
- Asphalttechnik
- Geotechnik
- Mörtel- und Betontechnik
Die Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:
1. Baustofftechnologie,
2. Prüftechnik und Labortechnologie sowie
3. Wirtschafts- und Sozialkunde
4. Arbeitsproben
Die Prüfungsbereiche 1 bis 3 werden schriftlich geprüft. Der Prüfungsbereich „Arbeitsproben“ wird praktisch geprüft.
Arbeitsproben:
Der Prüfling soll im Teil A der Prüfung in insgesamt höchstens sieben Stunden drei Arbeitsaufgaben durchführen und innerhalb dieser Zeit in insgesamt höchstens 15 Minuten hierüber ein Fachgespräch führen, das aus mehreren Gesprächsphasen bestehen kann.
Der Prüfling soll im Teil A der Prüfung in insgesamt höchstens sieben Stunden drei Arbeitsaufgaben durchführen und innerhalb dieser Zeit in insgesamt höchstens 15 Minuten hierüber ein Fachgespräch führen, das aus mehreren Gesprächsphasen bestehen kann.
Zulässige Hilfsmittel
Zulässige Hilfsmittel in der Abschlussprüfung Zwischen. bzw. Abschlussprüfung
1. Formelsammlungen²
2. Periodensystem der Elemente
3. Zeichenwerkzeuge und
4. nicht programmierter, netzunabhängiger Taschenrechner ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten
²Es dürfen nur handelsübliche unkommentierte Fassungen verwendet werden; Klebezettel, Lesezeichen, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise handelt sowie ggf. Richtigstellung von Text/Formeln und Umstellung von Formeln sind zulässig.
1. Formelsammlungen²
2. Periodensystem der Elemente
3. Zeichenwerkzeuge und
4. nicht programmierter, netzunabhängiger Taschenrechner ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten
²Es dürfen nur handelsübliche unkommentierte Fassungen verwendet werden; Klebezettel, Lesezeichen, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise handelt sowie ggf. Richtigstellung von Text/Formeln und Umstellung von Formeln sind zulässig.
Nähere Informationen zum Ausbildungsberuf finden Sie auf der Webseite des Bundesinstitutes für Berufsbildung (BIBB).
