Sachbezugswerte in der Ausbildung
Nachfogend finden Sie eine Übersicht über die Anrechnung von Sachbezügen auf den Vergütungsanspruch von Auszubildenden im Rahmen von § 17 Absatz 6 BBiG für das Jahr 2025. Sie sind auch im Rahmen der Ausbildungsvergütung von Bedeutung, wenn der Ausbildende dem Auszubildenden beispielsweise Unterkunft oder Verpflegung gewährt.
Die Möglichkeit derartiger Vereinbarungen im Ausbildungsvertrag sieht das Berufsbildungsgesetz (BBiG) ausdrücklich vor; allerdings ist die Höchstgrenze der Anrechnung für Ausbildungsverträge gesetzlich auf 75 Prozent der Bruttoausbildungsvergütung beschränkt. Der Auszubildende muss danach in jedem Fall mindestens 25 Prozent der Bruttovergütung als Geldleistung erhalten.
Die wichtigsten Anrechnungswerte für Auszubildende lauten:
Sachbezugswerte für freie Verpflegung
Frühstück | Mittagessen | Abendessen | Verpflegung insgesamt | |
täglich | 2,30 Euro | 4,40 Euro | 4,40 Euro | 11,10 Euro |
monatlich | 65,00 Euro | 132,00 Euro | 132,00 Euro | 333,00 Euro |
Unterkunft belegt mit: | Monatlicher Wert für Unterkunft allgemein | Monatlicher Wert für Aufnahme in Arbeitgeberhaushalt |
1 Person monatlich | 239,70 Euro | 197,40 Euro |
2 Personen monatlich | 126,90 Euro | 84,60 Euro |
3 Personen monatlich | 98,70 Euro | 56,40 Euro |
mehr als 3 Personen monatlich | 70,50 Euro | 28,20 Euro |
Die Berechnung bei kürzeren Zeiträumen als einem Monat erfolgt für jeden Tag mit 1/30.
Dabei wird auf jeweils zwei Dezimalstellen berechnet, wobei die Cent aufgerundet werden, wenn sich bei der Berechnung eine dritte Dezimalstelle zwischen fünf und neun ergeben würde.