Sachbezugswerte in der Ausbildung

Nachfogend finden Sie eine Übersicht über die Anrechnung von Sachbezügen auf den Vergütungsanspruch von Auszubildenden im Rahmen von § 17 Absatz 6 BBiG für das Jahr 2025. Sie sind auch im Rahmen der Ausbildungsvergütung von Bedeutung, wenn der Ausbildende dem Auszubildenden beispielsweise Unterkunft oder Verpflegung gewährt.
Die Möglichkeit derartiger Vereinbarungen im Ausbildungsvertrag sieht das Berufsbildungsgesetz (BBiG) ausdrücklich vor; allerdings ist die Höchstgrenze der Anrechnung für Ausbildungsverträge gesetzlich auf 75 Prozent der Bruttoausbildungsvergütung beschränkt. Der Auszubildende muss danach in jedem Fall mindestens 25 Prozent der Bruttovergütung als Geldleistung erhalten.
Die wichtigsten Anrechnungswerte für Auszubildende lauten:

Sachbezugswerte für freie Verpflegung

Frühstück Mittagessen Abendessen Verpflegung insgesamt
täglich 2,30 Euro 4,40 Euro 4,40 Euro 11,10 Euro
monatlich 65,00 Euro 132,00 Euro 132,00 Euro 333,00 Euro

Unterkunft belegt mit: Monatlicher Wert für Unterkunft allgemein Monatlicher Wert für Aufnahme in Arbeitgeberhaushalt
1 Person monatlich 239,70 Euro 197,40 Euro
2 Personen monatlich 126,90 Euro 84,60 Euro
3 Personen monatlich 98,70 Euro 56,40 Euro
mehr als 3 Personen monatlich 70,50 Euro 28,20 Euro

Die Berechnung bei kürzeren Zeiträumen als einem Monat erfolgt für jeden Tag mit 1/30.
Dabei wird auf jeweils zwei Dezimalstellen berechnet, wobei die Cent aufgerundet werden, wenn sich bei der Berechnung eine dritte Dezimalstelle zwischen fünf und neun ergeben würde.