Gesetze rund um Ausbildung
Wie in einem klassischen Arbeitsverhältnis, finden auch in der Ausbildung viele der bekannten Gesetze rund um Arbeitsschutz, Kündigung oder Urlaub Anwendung. Hinzu kommen Gesetze zum Jungendschutz, der Berufsbildung oder der Ausbildertätigkeit.
Die nachstehenden Verweise führen direkt zu Verordnungen und Gesetze. Für deren Inhalt und die Aktualität dieser rechtlichen Normen zeichnet der jeweilige Betreiber der Internetseite verantwortlich.
Arbeitszeitgesetz
Wenn Ihre Auszubildenden das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind sie volljährig und nun ist das Arbeitszeitgesetz für alle Fragen rund um die Arbeitszeiten anzuwenden.
Ausbilder-Eignungsverordnung
Wer ausbilden möchte, benötigt neben Fachkompetenz auch pädagogische Fähigkeiten. Was dazu gehört, regelt die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO). Sie ist der Leitfaden für die Ausbildung der Ausbilderinnen und Ausbilder und sichert die Qualität der Berufsausbildung.
Ausbildungsordnung
Die Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf erfolgt auf der Grundlage einer staatlich vorgegebenen Ausbildungsordnung. Sie legt verbindlich und bundesweit einheitlich fest, welche Kenntnisse und Fähigkeiten zur Erlangung des Berufes zu erwerben sind und gibt die Prüfungsanforderungen vor. Jeder Ausbildungsbetrieb kann auf dieser Grundlage seinen eigenen Ausbildungsrahmenplan erstellen, der eine zeitliche und sachliche Gliederung der Ausbildungsinhalte enthalten soll.
Ausbildungsvertrag
Individuelle Rechtsgrundlage jeder Ausbildung ist der Berufsausbildungsvertrag. Ausbildende haben gemäß BBiG mit Auszubildenden einen schriftlichen Berufsausbildungsvertrag abzuschließen - und zwar schon vor dem Beginn der Berufsausbildung. Der Vertrag regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten während der Ausbildung. Er ist vom Ausbildenden und Auszubildenden (wenn dieser minderjährig ist, zusätzlich von dessen gesetzlichem Vertreter) zu unterschreiben. Wird der Vertrag nachträglich geändert, ist auch die Änderung schriftlich festzuhalten.
Alles rund um den Ausbildungsvertrag finden Sie auf unserer IHK-Themenseite.
Berufsbildungsgesetz
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) bildet die gesetzliche Grundlage für das Ausbildungsverhältnis zwischen Betrieb und Azubi. Es regelt Rechte und Pflichten von Auszubildenden und Ausbildern während der Berufsausbildung.
Bundesurlaubsgesetz
Wie jeder Arbeitnehmer haben auch Auszubildende Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der Urlaubsanspruch ist im Jugendarbeitsschutzgesetz und im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist als Rechtsgrundlage für die Gewährung des gesetzlichen Mindesturlaubs zu berücksichtigen, wenn der Auszubildende zu Beginn des Kalenderjahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Das Bundesurlaubsgesetz gilt für alle Arbeitnehmer sowie für die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten als Mindestregelung, die zu Beginn des Kalenderjahres das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben.
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit
Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz regelt den Erziehungsurlaub und das Eltern- und Betreuungsgeld sowie die Elternzeit.
Jugendarbeitsschutzgesetz
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) regelt die Beschäftigung und Berufsausbildung von Jugendlichen, die bei Beginn der Ausbildung noch nicht volljährig sind.
Kündigungsschutzgesetz
Betriebe mit in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmern müssen die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) beachten. Zweck dieses Gesetzes ist es, sozial ungerechtfertigte Kündigungen zu verhindern.
Mutterschutzgesetz
Rechtliche Grundlage für den Fall einer Schwangerschaft während der Ausbildung sind das Mutterschutzgesetz (MuSchG) und das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).
