Neue EPR-Pflichten, Grüner Punkt und Nachhaltigkeitsindex im Fokus
Unternehmen, die bestimmte Produkte auf den französischen Markt bringen, müssen eine EPR-Registrierungsnummer vorweisen können. Der sogenannte „identifiant unique“ muss in einem Vertragsdokument und auf der Internetseite ausgewiesen werden und wird für jeden Bereich vergeben, der in Frankreich einer Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) unterliegt.