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Frankreich

© iStock/Nuthawut Somsuk

Um deutsche Firmen künftig noch gezielter bei ihren Frankreich-Aktivitäten zu unterstützen, möchten wir Ihre Erfahrungen besser verstehen.

Frankreich führt ab dem 1. September 2026 schrittweise die verpflichtende E‑Rechnung ein. Auch für deutsche Unternehmen können E‑Reporting-Pflichten entstehen, wenn sie in Frankreich umsatzsteuerpflichtige Umsätze tätigen.

Bei einer Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich haben Unternehmer mit Sitz in Deutschland arbeits-, sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Formalitäten sowie Meldepflichten zu beachten. Für den Transportbereich gelten gesonderte Regelungen.

Unternehmen, die im Bereich Hoch- und Tiefbau, Ausbau und Innenausbau (z. B. Küchenmontage) tätig sind und die Mitarbeiter nach Frankreich entsenden, sind verpflichtet, für diese vor Aufnahme der Arbeiten die sog. "Cartes d’identité professionnelle BTP" zu beantragen.

Das französische Arbeitsgesetz (Code du Travail) umfasst die meisten Gesetze und gesetzlichen Regelungen zum Arbeitsrecht zusammen. Neben dem "Code du Travail" existieren zahlreiche Tarifverträge und kollektive betriebliche Vereinbarungen, die Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben können. Im Fall einer Überschneidung der Arbeitsgesetzes mit dem Tarifvertrag oder der betrieblichen Vereinbarung findet grundsätzlich die für den Arbeitnehmer vorteilhaftere Regelung Anwendung.

Frankreichs Regierung hat die geltenden EU-Entsendevorschriften für Transportunternehmen und Speditionen in französisches Recht umgesetzt. Dadurch werden die Meldepflichten für grenzüberschreitende Beförderungen im Binnenmarkt vereinfacht.

Ob Vignette oder Geschwindigkeitsbegrenzungen, hier erfahren Sie, was Sie beachten müssen, wenn Sie in Frankreich unterwegs sind.

Unternehmen, die bestimmte Produkte auf den französischen Markt bringen, müssen eine EPR-Registrierungsnummer vorweisen können. Der sogenannte „identifiant unique“ muss in einem Vertragsdokument und auf der Internetseite ausgewiesen werden und wird für jeden Bereich vergeben, der in Frankreich einer Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) unterliegt.