Neue EPR-Pflichten, Grüner Punkt und Nachhaltigkeitsindex im Fokus

Im Englischen steht „EPR“ für „Extended Producer Responsibility“ und wird auch im Deutschen häufig als Abkürzung für das Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung genutzt. Die erweiterte Herstellerverantwortung bezeichnet ein System, in dem Produkthersteller oder Händler die finanzielle und organisatorische Verantwortung für Entsorgung oder Recycling der von ihnen produzierten oder verkauften Erzeugnisse tragen.
Die erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) entwickelt sich kontinuierlich weiter und betrifft längst nicht mehr nur Verpackungen, Elektrogeräte oder Batterien. Gleichzeitig gibt es wichtige Erleichterungen bei der Kennzeichnung mit dem Grünen Punkt sowie neue Anforderungen im Bereich der Kreislaufwirtschaft.

Frankreich bleibt Vorreiter bei der erweiterten Herstellerverantwortung

Frankreich zählt innerhalb Europas zu den Ländern mit den umfassendsten EPR-Regelungen. Hersteller, Importeure und ausländische Online-Händler, die bestimmte Produkte auf den französischen Markt bringen, müssen sich in den jeweiligen EPR-Systemen registrieren und eine sogenannte„Identifiant Unique“ (eindeutige Registrierungsnummer) vorweisen können. Diese Nummer muss in Vertragsunterlagen und auf der Unternehmenswebsite angegeben werden.
Besonders relevant für deutsche Unternehmen ist die Tatsache, dass auch Händler ohne Niederlassung in Frankreich unter die französischen EPR-Vorschriften fallen können, sofern sie Produkte direkt an französische Endkunden verkaufen.
Ausführliche Informationen zu den betroffenen Produkten finden Sie auf der Webseite der Deutsch-Französischen Industrie- und Handelskammer (AHK Frankreich).

Grüner Punkt: Keine Zusatzkosten mehr in Frankreich

Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die Kennzeichnung von Verpackungen mit dem Grünen Punkt. Frankreich hatte ursprünglich vorgesehen, für Verpackungen mit diesem Symbol einen finanziellen Malus zu erheben. Nach mehreren juristischen Verfahren wurde jedoch entschieden, dass dieser Gebührenaufschlag nicht rechtmäßig ist.
Für Unternehmen bedeutet dies eine erhebliche Vereinfachung:
  • Der Grüne Punkt darf weiterhin verwendet werden.
  • Es entstehen keine zusätzlichen Umweltgebühren mehr aufgrund dieser Kennzeichnung.
  • Bereits bestehende Verpackungsdesigns können in vielen Fällen unverändert genutzt werden.
Wichtig bleibt jedoch die Pflicht zur Verwendung des französischen Triman-Symbols und der dazugehörigen Sortierhinweise für die betroffenen Produktkategorien. Diese Kennzeichnungen dienen der Verbraucherinformation und sollen das Recycling fördern.

Neue EPR-Bereiche verzögern sich

Die französische Regierung arbeitet weiterhin an der Ausweitung der Herstellerverantwortung auf zusätzliche Produktgruppen. Die ursprünglich für Januar 2025 geplante Einführung eines EPR-Systems für gewerbliche Verpackungen wurde jedoch verschoben. Betroffen sind unter anderem:
  • Transportverpackungen
  • Kartonagen
  • Paletten
  • Kunststoffkisten
  • Verpackungen in Gastronomie und Industrie
Auch für Einweg-Hygienetextilien wurde Ende 2024 ein neuer EPR-Bereich geschaffen. Dazu zählen unter anderem Feuchttücher, Hygieneprodukte aus Papier sowie bestimmte medizinische Einwegtextilien. Die praktischen Umsetzungsschritte befinden sich jedoch weiterhin in Vorbereitung.

Nachhaltigkeitsindex ersetzt Reparaturindex

Ein weiterer wichtiger Baustein der französischen Umweltpolitik ist die Förderung der Kreislaufwirtschaft. Auf Grundlage des französischen AGEC-Gesetzes wird der bisherige Reparaturindex schrittweise durch einen umfassenderen Nachhaltigkeitsindex ersetzt.
Seit Januar 2025 müssen Fernseher bereits den neuen Index anzeigen. Neben der Reparierbarkeit fließen nun weitere Kriterien ein:
  • Lebensdauer des Produkts
  • Verfügbarkeit von Ersatzteilen
  • Technische Dokumentation
  • Software-Updates
  • Robustheit und Langlebigkeit
Der Index wird auf einer Skala von 0 bis 10 dargestellt und soll Verbrauchern helfen, nachhaltigere Kaufentscheidungen zu treffen. Weitere Produktgruppen werden schrittweise folgen.

Compliance wird zur strategischen Herausforderung

Für viele Unternehmen stellt die Vielzahl der französischen Umweltregelungen eine erhebliche administrative Herausforderung dar. Neben den Registrierungen bei den jeweiligen Rücknahmesystemen müssen regelmäßig Mengenmeldungen, Umweltabgaben und Kennzeichnungspflichten erfüllt werden.
Die Deutsch-Französische Industrie- und Handelskammer (AHK Frankreich) bietet daher umfassende Dienstleistungen in den Bereichen Monitoring, Reporting und Consulting an. Ziel ist es, Unternehmen bei der Einhaltung ihrer EPR-Pflichten in Frankreich und Europa zu unterstützen und rechtliche Risiken zu minimieren.

Fazit

Frankreich verschärft seine Umwelt- und Kreislaufwirtschaftspolitik kontinuierlich und bleibt einer der anspruchsvollsten EPR-Märkte Europas. Während der Wegfall des Gebührenaufschlags für den Grünen Punkt eine positive Nachricht für Exporteure darstellt, steigen gleichzeitig die Anforderungen bei Registrierung, Kennzeichnung und Nachhaltigkeitsnachweisen. Unternehmen, die den französischen Markt bedienen, sollten die Entwicklungen daher eng verfolgen und ihre Compliance-Prozesse regelmäßig überprüfen.
Gerade für mittelständische Unternehmen lohnt sich ein regelmäßiges Monitoring der französischen Umweltgesetzgebung. Neue EPR-Bereiche und Kennzeichnungspflichten werden häufig mit vergleichsweise kurzen Übergangsfristen eingeführt und können erhebliche Auswirkungen auf Vertrieb, Verpackungsdesign und Kostenstrukturen haben.
Für eventuelle Rückfragen steht das Team der Deutsch-Französischen Industrie- und Handelskammer (AHK Frankreich) zur Verfügung:
Tel: +33 (0)1 40 58 35 24
Die nächsten Webinare der AHK Frankreich zu diesem Thema finden Sie hier