Umweltzonen und Verkehrsregeln in Frankreich

Umweltzonen

In Frankreich wurde eine Eco-Vignette mit der Bezeichnung Crit’Air eingeführt. In ausgewiesenen Umweltzonen dürfen nur noch Fahrzeuge mit Plakette fahren, vor allem in Innenstädten. Dies gilt auch für ausländische Fahrzeuge. Informieren Sie sich rechtzeitig vor Fahrtantritt über die aktuelle Situation!
Das Ziel der Vignette ist, mittel- und langfristig die Emissionen und Luftschadstoffe zu reduzieren, neue und energieeffiziente Fahrzeuge zu fördern sowie alte und verschmutzende Fahrzeuge nach und nach vom Verkehr auszuschließen. Durch die Crit’Air-Vignette sollen vor allem die Emissionen von Stickoxiden (NOx) und Feinstäuben reduziert werden.
Die Aufteilung der Fahrzeugtypen LKW, Busse, PKW und andere Fahrzeuge auf die Crit’Air-Kategorien ist dabei seit Juni 2016 geregelt.
Derzeit bestehen Pflichten u.a. in Paris, Grenoble, Region Lyon, Lille, Straßburg sowie Toulouse. Weitere Städte werden folgen. Es können Geldstrafen von 68 Euro bis zu 375 Euro verhängt werden.

Europa-Metropole Straßbourg

Die Europa-Metropole Straßburg hat bereits am 1. November 2017 eine Feinstaubplakette für Kraftfahrzeuge eingeführt. Ausländische Fahrzeuge müssen ebenfalls damit ausgerüstet sein.
Seit dem 1. Januar 2023 dürfen Fahrzeuge ohne die französische Umweltplakette Crit’Air oder solche mit der Crit’Air-Plakette 5 sowohl im Straßburger Stadtgebiet als auch in den übrigen 32 Mitgliedskommunen der Eurométropole (EMS) nicht mehr fahren.
Die Umweltplakette können Fahrzeuginhaber mit Wohnsitz in der Europäischen Union und in der Schweiz hier bestellen.
Bei Verstoß droht ein Bußgeld bis zu 68 Euro für Leichtfahrzeuge und bis zu 135 Euro für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,5 T. Weitere Informationen erhalten Sie bei der französischen Regierung (in deutscher Sprache).

Geschwindigkeitsbegrenzung

Aufgrund des Wiederanstiegs von schweren Unfällen mit Todesfolge im französischen Straßenverkehr hat die Regierung einschneidende Maßnahmen zur Reduzierung der tödlichen Unfälle bekannt gegeben. Folgende Maßnahmen wurden zeitnah umgesetzt:
  • Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf zweispurigen Straßen ohne bauliche Trennung von 90 km/h auf 80 km/h.
  • Bekämpfung von Alkohol- und Drogenmissbrauch am Steuer, z.B. durch den Einsatz von Alkoholtests als Wegfahrsperre
  • Bekämpfung der Nutzung von Mobiltelefonen am Steuer
  • Verstärkter Schutz von Fußgängern durch die Sicherung von Fußgängerüberwegen, aber auch durch härtere Strafen gegen Fahrverstöße in diesem Bereich
  • Verstärkung der Präventionsmaßnahmen durch Verkehrserziehung, insbesondere für Jugendliche
Erhöhte Geschwindigkeit ist weiterhin die Hauptursache für tödliche Verkehrsunfälle in Frankreich (31 %), gefolgt von Alkohol und Drogen (19 % bzw. 9 %). 55 % der tödlichen Unfälle geschehen auf zweispurigen Straßen ohne bauliche Trennung.

Fahrverbot

Gütertransportfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen dürfen während der folgenden Zeiträume nicht auf dem gesamten Straßennetz fahren:
Wochenende:
zwischen Samstag 22 Uhr und Sonntag 22 Uhr

Feiertage:
zwischen 22 Uhr am Vortag und 22 Uhr am Feiertag

Sommerperiode:
Die Daten ändern sich jedes Jahr und sind auf der Website Bison Futé verfügbar:
Ab dem 1. Januar 2027 müssen Transportunternehmen, die auf den Hauptverkehrsstraßen des Elsass unterwegs sind, eine neue LKW-Maut – den R-Pass – einplanen.
Die Collectivité européenne d’Alsace (CeA) hat am 20. Oktober 2025 die Details der geplanten R-Pass-Maut verabschiedet, die auf den wichtigsten Straßen der Region gelten wird. Das System tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Die Mautkosten variieren je nach Fahrzeuggewicht und Emissionsstandard und liegen durchschnittlich bei 15 Cent pro Kilometer.
Die R-Pass-Steuer wird für alle Lastwagen über 3,5 Tonnen gelten, unabhängig von ihrem Zulassungsland. Dies bedeutet, dass auch ausländische Fahrer sie bezahlen müssen, wenn sie auf den von ihr betroffenen Straßen in der Region unterwegs sind.
Quelle: Taxe poids lourds : point sur la mise en place du R-PASS - Collectivité européenne d'Alsace | CeA