Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr
Genehmigungserfordernis
Ein Unternehmen, das gewerblichen Güterkraftverkehr (Transporte für Dritte gegen Entgelt) betreiben will, benötigt dazu neben der Gewerbeanmeldung eine Erlaubnis der zuständigen Verkehrsbehörde, wenn zumindest eines der eingesetzten Fahrzeuge eine zulässige Höchstmasse (zHM) von mehr als 3.500 Kilogramm aufweist. Dies gilt auch für Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen, deren zHM 3.500 Kilogramm überschreitet (Addition der beiden zHM laut Fahrzeugpapieren). Unter Umständen greift die Regelung auch bereits bei Fahrzeugen ab 2.500 Kilogramm, sofern ein grenzüberschreitender Verkehr durchgeführt wird.
Voraussetzung für die Erlaubniserteilung ist neben dem Nachweis einer Betriebsstätte die persönlichen Zuverlässigkeit der Verantwortlichen und die finanziellen Leistungsfähigkeit des Unternehmens (Kapitalgesellschaften) bzw. der Unternehmensinhaber/die Unternehmesinhaberin (Personengesellschaften). Darüber hinaus muss der so genannte Verkehrsleiter/Verkehrsleiterin des Unternehmens die fachliche Eignung zur Führung eines Unternehmens des gewerblichen Güterkraftverkehrs nachweisen. Verkehrsleiter/Verkehrsleiterin ist entweder (einer) der Unternehmer/Unternehmerin selbst oder eine von ihm dazu gegenüber der Genehmigungsbehörde benannte natürliche Person.
Nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) sind der Werkverkehr (Beförderungen von Gütern für eigene Zwecke des Unternehmens, § 1 Absatz 2 GüKG) und die in § 2 GüKG aufgeführten Beförderungen nicht genehmigungspflichtig.
Fachliche Eignung
Der Nachweis über die fachliche Eignung zur Führung eines Unternehmens des gewerblichen Güterkraftverkehrs ist in der Regel durch das Ablegen einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer zu erbringen (Art. 8 Abs. 1 und 3 VO (EG) Nr. 1071/2009, § 4 der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV)).
Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Teilen (Dauer: zweimal je 2 Stunden). Wurden diese beiden Prüfungsteile jeweils erfolgreich abgelegt, folgt die mündlichen Prüfung (Dauer bis zu 30 Minuten). Der Prüfungsausschuss besteht dabei aus drei Personen.
Die für die Prüfung relevanten Themengebiete finden Sie in der Sachgebietsliste Güterkraftverkehr (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 276 KB).
Die fachliche Eignung kann in wenigen Fällen auch ohne ablegen der Prüfung anerkannt werden:
- In der Vergangenheit konnten bestimmte Abschlüsse anerkannt werden, die noch im Sinne des Bestandsschutzes auch heute gelten -dafür muss die Ausbildung aber vor dem 4. Dezember 2011 begonnen worden sein. In einem Antrag kann die Bestätigung eines gleichwertigen Ausbildungsabschlusses beantragt werden. Die relevanten Abschlüsse sind:
- Speditionskaufleute
- Kaufleute im Eisenbahn- und Straßenverkehr (Fachrichtung Güterverkehr)
- Verkehrsfachwirt
- Diplom-Betriebswirte im Ausbildungsbereich Wirtschaft, Fachrichtung Spedition der
Berufsakademien Lörrach und Mannheim oder im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, Fachrichtung Güterverkehr der Fachhochschule Heilbronn - Bachelor of Arts, Studiengang Betriebswirtschaftslehre/Spedition, Transport und Logistik der Berufsakademien Lörrach und Mannheim oder im Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Verkehrslogistik der Hochschule Heilbronn
- Bei langjähriger Tätigkeit in einer leitenden Funktion in einem Güterverkehrsunternehmen, mindestens nachzuweisen für den Zeitraum von 1999 bis 2009. In einem Antrag muss dabei durch geeignete Nachweise belegt werden, dass die notwendigen Fachkenntnisse erworben wurden, was evtl. auch in einem Fachgespräch ergänzend geprüft wird.
Wenn Sie der Erlaubnisbehörde eine Fachkundebescheinigung aus einem anderen EU-Mitgliedstaat vorlegen können, müssen Sie die Prüfung in Deutschland unter Umständen nicht ablegen.
Genehmigungsbehörden
Im Bezirk der Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein sind folgende Genehmigungsbehörden für die Erteilung einer Güterkraftverkehrserlaubnis bzw. einer Gemeinschaftslizenz zuständig:
Stadt Freiburg i. Br., Amt für öffentliche Ordnung
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Tel. 0761 201-4858
E-Mail: verkehrsgewerbe@freiburg.de
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Tel. 0761 201-4858
E-Mail: verkehrsgewerbe@freiburg.de
Landratsamt Breisgau Hochschwarzwald
Berliner Allee 1
79114 Freiburg
Tel. 0761 2187 - 8594
E-Mail: Christian.Zeller@lkbh.de
Berliner Allee 1
79114 Freiburg
Tel. 0761 2187 - 8594
E-Mail: Christian.Zeller@lkbh.de
Landratsamt Emmendingen
Schwarzwaldstr. 4
79312 Emmendingen
Tel. 07641 451-9517
E-Mail: j.defrancesco@landkreis-emmendingen.de
Schwarzwaldstr. 4
79312 Emmendingen
Tel. 07641 451-9517
E-Mail: j.defrancesco@landkreis-emmendingen.de
Landratsamt Ortenaukreis
Straßenverkehrsbehörde
Badstr. 20
77652 Offenburg
Tel. 0781 805-1345
E-Mail: christina.petersdorf@ortenaukreis.de
Straßenverkehrsbehörde
Badstr. 20
77652 Offenburg
Tel. 0781 805-1345
E-Mail: christina.petersdorf@ortenaukreis.de
Prüfungsvorbereitung
Die Prüfung umfasst ein weites Themenfeld und wir empfehlen grundsätzlich eine Teilnahme an einer Schulung. Wir selbst bieten keine Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung an, um die Prüfung neutral durchführen zu können – es sind bereits verschiedene Bildungsträger auf dem Markt aktiv. Sie finden diese zum Beispiel über Suchmaschinen, wenn Sie nach der Fachkundeprüfung für Güterverkehr bzw. LKW und ggf. Ihren Wohnort suchen. Alternativ bieten wir auch mit dem Weiterbildungs-Informations-System eine Plattform an, in die sich Anbieter eintragen können und Sie finden ggf. direkt die passenden Kurse. Suchen Sie zum Beispiel dort nach Fachkunde Güterverkehr.
Sofern Sie sich selbst vorbereiten möchten, ist auch ein Eigenstudium mit Literatur möglich. Es gibt verschiedene Fachbücher auf dem Markt, eine Empfehlung können wir nicht aussprechen.
Gebühr
Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr: 250,- €