Antrag auf fachliche Eignung im Güterkraftverkehr
Antrag auf Bestätigung der fachlichen Eignung aufgrund eines gleichwertigen Ausbildungsabschlusses i. S. des § 7 Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr. Die jeweilige Ausbildung / das Studium muss bis zum 04. Dezember 2011 abgeschlossen oder zumindest vor diesem Datum begonnen worden sein.
Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und überweisen parallel dazu die Gebühr vorab an die IHK. Sobald uns die Gebühr vorliegt, kann der Antrag bearbeitet werden. Die Kontoverbindung finden Sie weiter unten.