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Bereits beim ersten Geschäftskontakt muss der Versicherungsvermittler dem Kunden in Textform Informationen zur Verfügung stellen.
Versicherungsvermittler und –berater unterliegen einer Erlaubnis- und Registrierungspflicht nach §§ 11a, 34d GewO. Dieses Merkblatt informiert über die Anforderungen, die sich aus der Erlaubnis- und Registrierungspflicht für die Ergänzung des Internetimpressums ergeben.
Besondere Hinweise für gebundene Versicherungsvermittler (Ausschließlichkeitsvertreter)
Durch die Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie in deutsches Recht ergeben sich zahlreiche neue Pflichten und Aufgaben für Versicherungsvermittler, Versicherungsunternehmen und die IHKs.
Nützliche Links und Kontaktadressen für Versicherungsvermittler