Signaturkarte für Sachverständige

Wozu gibt es die IHK-Signaturkarte für Sachverständige?

Der elektronische Zugang zur Justiz und die Einführung von elektronischen Gerichtsakten schreitet bundesweit voran. Damit sollen die Verfahren beschleunigt und Einsparungen bei den Papier-, Druck- und Versandkosten sowie bei der Archivierung erzielt werden. Ebenso werden in den Sachverständigenbüros die Prozesse sukzessive digitalisiert und insbesondere Gutachten elektronisch übermittelt und archiviert.

Um zu gewährleisten, dass ein elektronisch versandtes Dokument vom Unterzeichner stammt und unverändert und vollständig übermittelt wurde, kann es mittels qualifizierter digitaler Signatur geschützt werden. Die IHK-Signaturkarte ersetzt die Unterschrift und den Sachverständigenrundstempel ‎im elektronischen Rechtsverkehr und erbringt den Nachweis der Authentizität und Originalität des Gutachtens. Auch Privatgutachten werden zunehmend nur noch in Dateiform übermittelt und sind dann verpflichtend mit der qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen.

Auf der IHK-Signaturkarte für Sachverständige sind folgende Daten hinterlegt:
  • Name und Vorname des/der Sachverständigen
  • Bestellungstenor (Sachgebiet)
  • die zuständige Bestellungskörperschaft
  • Die Information, dass die Signaturkarte nur im Rahmen der Sachverständigentätigkeit eingesetzt werden darf.

Wie kann ich die elektronische Signaturkarte beantragen?

Ausführliche Informationen zur Signaturkarte für Sachverständige sowie zur der Beantragung erhalten Sie bei der DE-CODA GmbH. Die DE-CODA GmbH koordiniert die Aktivitäten der deutschen Industrie- und Handelskammern (IHKs) zur elektronischen Signatur. Produziert wird die Signaturkarte von der D-Trust GmbH, ein Tochterunternehmen der Bundesdruckerei GmbH.

Die von der IHK Südlicher Oberrhein öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen können die Signaturkarte für Sachverständige per PostIdent-Verfahren bei D-Trust unter folgendem Link beantragen: https://portal.d-trust.net/shop/KUqcIhtVPd/group/UIbHBBY4li

Als zuständige Bestellungskörperschaft bestätigt die IHK Südlicher Oberrhein vorab auf dem entsprechenden Vordruck Ihre öffentliche Bestellung und Vereidigung mit Ihrem Bestellungstenor. Das aktuelle Formular finden Sie auf der Webseite der DE-CODA GmbH.

Was kostet die Signaturkarte? Anforderungen an das Kartenlesegerät und die Anwendungssoftware?

Der Preis bei Beantragung per PostIdent-Verfahren beträgt für die Einzelsignaturkarte 169,00 € zzgl. MwSt. und für die Stapelsignaturkarte 249,00 zzgl. MwSt.  (Stand: 07/2023). Mit der ab Juli 2023 neu zur Verfügung stehenden Stapelsignaturkarte und der passenden Software können bis zu 100 PDF-Dokumente mit einem Signaturbefehl gezeichnet werden. 

Die Rechnungstellung erfolgt durch die Bundesdruckerei GmbH direkt an den/die Antragsteller/in. Hinzu kommen die Anschaffung eines Kartenlesegeräts mit eigenem Tastenfeld und einer Anwendungssoftware zur Signierung von Dateien. Nähere Preisinformationen sowie Hinweise zu geeigneten Kartenlesegeräten und Anwendungssoftware finden Sie auf der Webseite der DE-CODA GmbH

Zugang zum Elektronischen Rechtsverkehr

Information zur digitalen Kommunikation mit den Gerichten finden Sie in der IHK-Information Elektronischen Kommunikation mit den Gerichten.

Stand: Dezember 2023