Elektronische Kommunikation mit Gerichten

Der elektronische Zugang zur Justiz und die Einführung von elektronischen Gerichtsakten ist bundesweit in vollem Gange. Damit sollen die Verfahren beschleunigt und Einsparungen bei Papier-, Druck- und Versandkosten sowie bei der Archivierung erzielt werden.
Dieses Merkblatt soll einen knappen Überblick darüber bieten, welche rechtlichen Pflichten und technischen Möglichkeiten bestehen.
Seit Januar 2018 dürfen Sachverständige ihre Gutachten bei Gericht elektronisch einreichen.
Zusätzlich verlangt § 173 Abs. 2 der Zivilprozessordnung, dass ab dem 1. Januar 2024 professionell am Prozess Beteiligte, einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg für die Zustellung zu eröffnen haben. Auch öffentlich bestellte Sachverständige werden dadurch verpflichtet sein. Dies bedeutet, dass regelmäßig für Gericht tätige Sachverständige zum 1. Januar 2024 entsprechend technisch aufgestellt sein müssen. 
Für Sachverständige kommen folgende sichere Übermittlungswege (vgl. § 130a ZPO) in Betracht:
  • absenderbestätigte DE-Mail
  • andere besondere elektronische Postfächer bzw. Versanddienste, für deren Einrichtung ein Ident-Verfahren durchlaufen werden muss (z. B. Mein-Justizpostfach“ - MJP)
Bei der Nutzung eines sicheren Übermittlungsweges ist eine eigenhändige Unterschrift grundsätzlich nicht mehr erforderlich. Gleichwohl wird empfohlen, elektronisch erstellte und übermittelte Gutachten stets mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder einem Funktionsäquivalent zu versehen, wie dies auch durch die Sachverständigenordnungen der IHKs gefordert wird, um sicherzustellen, dass eine eventuell nachträglich erfolgte Veränderung des Gutachtens sichtbar ist.

Das besondere elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO)

Mit dem eBO können Sachverständige elektronische Dokumente sicher und zuverlässig mit der Justiz, Anwälten und Behörden austauschen. Ein eBO kann für natürliche und juristische Personen eingerichtet werden und ist in der Regel kostenpflichtig. Daher eignet es sich vor allem für Sachverständige, die viele Gerichtsgutachten erstatten oder für Büros mit mehreren Sachverständigen.
 
Weitere Einzelheiten zum eBO finden Sie unter:

Weitere eBO-Angebote sind kostenpflichtig erhältlich unter:

Mein-Justizpostfach (MJP)

Seit dem 12. Oktober 2023 können Sachverständige und Bürger für die Kommunikation mit der Justiz auch das kostenfreie Mein-Justizpostfach (MJP) im Pilotbetrieb nutzen. Das MJP steht ausschließlich natürlichen Personen zur Verfügung und kann im Vergleich zum eBO nicht für eine juristische Person, wie z.B. eine Sachverständigengesellschaft, eingerichtet werden.
Die Browseranwendung des MJP steht unter https://mein-justizpostfach.bund.de/ zur Verfügung. In der Pilotphase sind einige Funktionen, wie eine automatische Information über einen Nachrichteneingang oder das Verfassen von Nachrichten außerhalb der Anhänge, noch nicht nutzbar. Im Rahmen der Pilotierung wird das MJP weiterentwickelt und um zusätzliche Funktionen ergänzt. Auch bei diesem Weg ist eine qualifizierte elektronische Signatur nicht erforderlich. Das MJP soll dauerhaft kostenfrei angeboten werden.
Große Sachverständigenbüros mit zahlreichen Gutachten könnten aktuell aufgrund noch fehlender Funktionen innerhalb des MJP mit den kostenpflichtigen Alternativen besser versorgt sein.

DE-Mail

Als weitere kostenpflichtige Alternative steht De-Mail zur Verfügung (https://www.de-mail.info/). Hier ist die Größe der zu übermittelnden Dateien auf 10 MB je Sendung stark begrenzt. Daher dürfte dieser Kanal bei der Übermittlung von Gutachten eher ungeeignet sein.

Weitere Informationen finden Sie unter

Quelle: DIHK
Autor: Tim Stern (IHK Stuttgart)

Hinweis: Informationen zur Einrichtung von „Mein Justizpostfach“ finden Sie im IHK-Merkblatt Beschreibung Funktion und Einrichtung des Mein-Justizpostfachs.

Stand: Januar 2024