Fachwirt/in für Büro- und Projektorganisation (Geprüfte/r)

Rechtliche Grundlagen

Die Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen der IHK Südlicher Oberrhein regelt auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes grundsätzliche Rahmenbedingungen und Abläufe der Prüfungen. In der Verordnung zum jeweiligen Abschluss sind die spezifischen Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungsinhalte und -formen u. a. festgelegt.

Zulassung und Anmeldung

Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie sich darüber informieren, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Fortbildungsprüfung erfüllen. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK Südlicher Oberrhein nach Maßgabe der geltenden Prüfungsordnung. Die Prüfung des Antrages erfolgt online über das Fortbildungs-Infocenter. Reichen Sie uns bitte alle nötigen Unterlagen frühzeitig, vollständig und fristgerecht ein. Erst nach einer positiven Überprüfung können Sie sich online zur Prüfung anmelden.

Vorbereitung auf die Prüfung

Im Weiterbildungs-Informations-System der IHK-Organisation finden Sie im Bereich Weiterbildungsprüfungen eine Anbieterliste, der Sie alle Bildungsträger entnehmen können, die in unserem Kammerbezirk für Ihre gewünschte Prüfung Vorbereitungslehrgänge anbieten. Über die Internetseite der DIHK-BildungsGmbH können Materialien und Informationen zur Prüfung heruntergeladen oder bestellt werden (Hilfsmittellisten, Rahmenpläne, frühere Prüfungsaufgaben), zudem werden hier bundesweit einheitliche Prüfungstermine veröffentlicht. Die Prüfungstermine der IHK Südlicher Oberrhein finden Sie unter “Weitere Informationen”.

Ablauf der Prüfung

Bei schriftlichen Prüfungen muss mit einer Korrekturzeit von ca. 8 - 10 Wochen gerechnet werden (Erst- und Zweitkorrektur). Nach Beschluss der Prüfungsergebnisse durch den Prüfungsausschuss erhalten Sie eine Ergebnismitteilung bzw. einen Bescheid.

Prüfungsabschluss

Nach Bestehen der Fortbildungsprüfung erhalten Sie ein Prüfungszeugnis, dessen Struktur und Inhalt in der Verordnung festgelegt ist. Das Zeugnis enthält seit 2014 einen Hinweis auf die Einordnung des Abschlusses in den Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR).

Finanzierung

Über das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Meisterbafög") können Vorbereitungslehrgangs- sowie Prüfungsgebühren gefördert werden. Nähere Informationen zu Voraussetzungen, Förderumfang und Antragstellung finden Sie auf der Internetseite zum "Meisterbafög".