Hinweise zur mündlichen Prüfung Fachwirt/in für Büro- und Projektorganisation (Geprüfte/r)
Allgemeine Hinweise
(Auszüge aus der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss "Geprüfter Fachwirt für Büro- und Projektorganisation" und "Geprüfte Fachwirtin für Büro- und Projektorganisation" vom 09.02.2012 mit Änderung vom 21.08.2014)
§ 3 Abs. 1 der Verordnung:
(1) Die Prüfung gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:
1. Koordinieren von Entscheidungsprozessen im Rahmen betrieblicher Organisationsstrukturen,
2. Gestalten und Pflegen von Kundenbeziehungen in betrieblichen Leistungsprozessen,
3. Führen, Betreuen, Verwalten und Ausbilden im büro- und personalwirtschaftlichen Umfeld,
4. Steuern von Geschäftsprozessen im bürowirtschaftlichen Umfeld.
(1) Die Prüfung gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:
1. Koordinieren von Entscheidungsprozessen im Rahmen betrieblicher Organisationsstrukturen,
2. Gestalten und Pflegen von Kundenbeziehungen in betrieblichen Leistungsprozessen,
3. Führen, Betreuen, Verwalten und Ausbilden im büro- und personalwirtschaftlichen Umfeld,
4. Steuern von Geschäftsprozessen im bürowirtschaftlichen Umfeld.
§ 3 Abs. 4 - 6 der Verordnung:
(4) Nach bestandener schriftlicher Prüfung wird die mündliche Prüfung durchgeführt. Die mündliche Prüfung gliedert sich in eine Präsentation und ein Fachgespräch. Dabei soll auch nachgewiesen werden, dass angemessen und sachgerecht kommuniziert werden kann sowie argumentations- und präsentationstechnische Instrumente sachgerecht eingesetzt werden können.
(4) Nach bestandener schriftlicher Prüfung wird die mündliche Prüfung durchgeführt. Die mündliche Prüfung gliedert sich in eine Präsentation und ein Fachgespräch. Dabei soll auch nachgewiesen werden, dass angemessen und sachgerecht kommuniziert werden kann sowie argumentations- und präsentationstechnische Instrumente sachgerecht eingesetzt werden können.
(5) In der Präsentation nach Absatz 4 soll nachgewiesen werden, dass eine komplexe Problemstellung der betrieblichen Praxis erfasst, dargestellt, beurteilt und gelöst werden kann. Die Themenstellung muss sich auf den Handlungsbereich „Führen, Betreuen, Verwalten und Ausbilden im büro- und personalwirtschaftlichen Umfeld“ nach Absatz 1 Nummer 3 sowie auf einen weiteren Handlungsbereich nach Absatz 1 (=schriftlich geprüfte Handlungsbereiche) beziehen. Die Präsentationszeit soll zehn Minuten nicht überschreiten. Die Präsentation geht mit einem Drittel in die Bewertung der mündlichen Prüfung ein. Das Thema der Präsentation wird von dem Prüfungsteilnehmer oder von der Prüfungsteilnehmerin gewählt und mit einer Kurzbe- schreibung der Problemstellung, des Ziels und einer Gliederung dem Prüfungsausschuss bei der schriftlichen Prüfungsleistung eingereicht.
(6) Ausgehend von der Präsentation nach den Absätzen 4 und 5 soll in dem Fachgespräch nach Absatz 4 die Fähigkeit nachgewiesen werden, dass Berufswissen in betriebstypischen Situationen angewendet werden kann und sachgerechte Lösungen vorgeschlagen werden können. Hierbei ist der Nachweis zu erbringen, dass dieses in eine Ausbildungssituation übertragen werden kann. Das Fachgespräch soll in der Regel 40 Minuten dauern.
Organisatorischer Ablauf
- Jeder Prüfungsteilnehmer / jede Prüfungsteilnehmerin muss zum 1. Tag der schriftlichen Prüfung sein Präsentationsthema einreichen. Eine Terminüberschreitung kann zum Ausschluss von der mündlichen Prüfung und damit zum Nichtbestehen der Prüfung führen.
- Das Thema muss so ausgewählt sein, dass es während der vorgegebenen Zeit präsentiert und ausreichend diskutiert werden kann, dabei sind die Vorgaben der Verordnung bezüglich der inhaltlichen Gestaltung des Themas zu beachten.
- In einer Kurzbeschreibung der Problemstellung, des Ziels und einer Gliederung (ca. 1 DIN A4-Seite), soll das Thema möglichst aussagekräftig dargestellt werden, damit sich der Prüfungsausschuss auf das Fachgespräch vorbereiten kann. Das Thema ist in der eingereichten Form verbindlich.
Hinweise zur Durchführung der Präsentation und Bewertung des Fachgesprächs
I. Präsentation
Für die Präsentation ihres Vorschlags stellt die Kammer den Prüfungsteilnehmern folgende Medien zur Verfügung:
Für die Präsentation ihres Vorschlags stellt die Kammer den Prüfungsteilnehmern folgende Medien zur Verfügung:
- Flipchart und / oder Tafel
- Pinnwände (max. 2)
- Tageslichtprojektor
- Beamer
Die Verwendung anderer Medien oder evtl. ergänzender Bedarf muss zwingend im Vorfeld mit der Kammer abgestimmt werden, sonst kann diese keine Gewähr für einen reibungslosen Prüfungsablauf übernehmen. Die Präsentationsmittel selbst (Charts, Folien, Datenträger) sind vom Prüfling vor dem Tag des Fachgesprächs selbstständig zu erstellen und am Prüfungstag in geordneter Form mitzubringen. Ein Belegsatz der Präsentation (Präsentationsinhalte) ist bei der mündlichen Prüfung abzugeben und wird der Prüfungsakte beigefügt.
II. Bewertungskriterien
Die differenzierte Bewertung der Einzel- und Gesamtleistung obliegt ausschließlich dem Prüfungsausschuss und muss sich stets am konkreten Verlauf der jeweiligen Präsentation / des jeweiligen Fachgesprächs und der sich dabei herausbildenden Schwerpunkte orientieren. Als mögliche Bewertungskriterien können hierbei herangezogen werden:
Die differenzierte Bewertung der Einzel- und Gesamtleistung obliegt ausschließlich dem Prüfungsausschuss und muss sich stets am konkreten Verlauf der jeweiligen Präsentation / des jeweiligen Fachgesprächs und der sich dabei herausbildenden Schwerpunkte orientieren. Als mögliche Bewertungskriterien können hierbei herangezogen werden:
- Bewertung der Präsentation
o Komplexität des Themas
o Erfassung, Darstellung, Beurteilung und Lösung der betrieblichen Problemstellung
o Struktur
o Visualisierung
o Gestaltung
o Erfassung, Darstellung, Beurteilung und Lösung der betrieblichen Problemstellung
o Struktur
o Visualisierung
o Gestaltung
- Bewertung des Fachgesprächs
o Fachliches Wissen: Anwendung von Berufswissen in betriebstypischen Situationen, Vorschlag von sachgerechten Lösungen, Übertragung auf Ausbildungssituationen
o Kommunikations- und Argumentationstechniken
o Kommunikations- und Argumentationstechniken