Florist/-in

In der praktischen Prüfung soll der Prüfling zeigen, dass er Arbeitsabläufe planen, Arbeitstechniken und Regeln der Gestaltung praxisbezogen anwenden, Kunden beraten sowie Arbeitssicherheit, Natur- und Umweltschutz berücksichtigen kann. Er soll in insgesamt höchstens drei Stunden eine komplexe Prüfungsaufgabe einschließlich eines Beratungsgespräches sowie in höchstens zwei Stunden drei Arbeitsproben durchführen.

Teil 1: (Komplexe Prüfungsaufgabe)

Erstellung einer Skizze mit Farbangabe und Maßangaben sowie Auflistung:
  1. pflanzlicher Werkstoffe,
  2. nicht-pflanzlicher Werkstoffe,
  3. nach Menge, Art und Farbe,
  4. Hilfsmittel
  5. weitere Kosten
mit Kalkulation (Gesamt VK-Preis – ohne Arbeitszeit)

Beratungsgespräch

Teil 2: Anfertigung der Arbeitsproben:

  1. Fertigen einer gesteckten Gefäßfüllung
  2. Binden eines Straußes
  3. Bepflanzung eines Gefäßes
handwerkliche/gestalterische Ausführung der komplexen Prüfungsaufgabe

Zur Ablegung der praktischen Prüfung (Teil 1) und (Teil 2) bitten wir die Prüflinge, sich entsprechend der Einladung einzufinden. Während der schriftlichen Ausarbeitung der Prüfungsaufgabe (Teil 1) sind keine Hilfsmittel, wie z. B. Blütenkalender, Farbenkreis zulässig. Erlaubt sind: Taschenrechner, Zirkel, Lineal, Maßband und Buntstifte. Die Skizze ist mit Farbangabe/Maßangabe und möglichst mit Buntstiften anzufertigen. Das Berichtsheft und der Blütenkalender sind zur praktischen Prüfung Teil 1 (Skizze, Beratungsgespräch) mitzubringen.
Die Prüfungsaufgaben/Arbeitsproben und den Zeitplan für die praktische Prüfung (Teil 2) finden Sie in den beiliegenden Anlagen. Zur Anfertigung der Prüfungsaufgaben sind die notwendigen Materialien, einschließlich aller Hilfsmittel (z.B. Werkzeuge und Gefäße), welche vom Ausbildungsbetrieb zur Verfügung gestellt werden, mitzubringen. Zu der komplexen Prüfungsaufgabe und zu den Arbeitsproben 1-2-3 ist eine Kalkulation der Werkstoffe mit der Anzahl der einzelnen Stiele, dem botanischen Namen (Gattung und Art) und den Verkaufspreisen beizufügen. Die Preise (Verkaufspreise) beziehen sich auf den Blumen- und Materialwert (VK-Preisvorgaben beachten). Bei allen Arbeiten müssen das Beiwerk, bzw. die Accessoires/Zubehör im vorgeschriebenen Gesamtverkaufspreis (ohne Arbeitszeit und Gefäß) enthalten sein. Arbeitszeit und Gefäß werden einzeln aufgeführt jedoch nicht miteinkalkuliert.
Die Werkstoffe müssen unmittelbar vor Beginn der praktischen Prüfung (Teil 2) in der Zeit von 07.00 bis 08.00 Uhr angeliefert werden und am zugewiesenen Prüfungsplatz bereitgestellt werden. Bitte beachten Sie, dass ein Überschreiten der vorgegebenen Arbeitszeiten nicht möglich ist. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass keinerlei technische und gestalterische Vorarbeiten erlaubt sind. Alle Blumen und Beiwerk müssen sauber geputzt sein. Dass Zuwiderhandlungen zum sofortigen Ausschluss von der Prüfung führen können.
Der Prüfungsausschuss wird vor Beginn und während der Anfertigung der Prüfungsarbeiten die mitgebrachten Materialien auf unerlaubte Vorarbeiten kontrollieren. Der Materialwert wird nach handelsüblichen Durchschnittsverkaufspreisen bewertet. Bei eindeutiger Wertüberschreitung wird die entsprechende Prüfleistung mit einem entsprechenden Punktabzug bewertet. Bei Abweichungen der praktischen Ausführung der komplexen Prüfungsaufgabe gegenüber dem Entwurf behält sich der Prüfungsausschuss Punktabzüge vor. Das Anfertigen der drei Werkstücke muss am jeweiligen Arbeitsplatz erfolgen, die komplexe Prüfungsaufgabe darf innerhalb der jeweils zugewiesenen Ausstellungsfläche angefertigt werden. Utensilien zur Präsentation der Prüfungsarbeiten fließen nicht in die Bewertung der Prüfungsarbeiten ein.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass für Dekorationsmaterialien und Prüfungsarbeiten keine Haftung übernommen werden kann. Die Prüfungsarbeiten müssen spätestens am Tag nach der Prüfung bis 10.00 Uhr abgeräumt werden.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass für Dekorationsmaterialien und Prüfungsarbeiten keine Haftung übernommen werden kann. Der Werkraum und die Ausstellungsfläche müssen am praktischen Prüfungstag besenrein übergeben werden, sämtliche Abfälle sind mitzunehmen.