Änderung der Sachverständigenordnung der IHK Erfurt

Die IHK Erfurt beabsichtigt, ihre Sachverständigenordnung zu ändern.
Die IHK Erfurt beabsichtigt ihre Sachverständigenordnung zu ändern. Gemäß § 36 Abs. 4a S. 5 GewO in Verbindung mit Art. 8. der EU-Richtlinie 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen ist eine Änderung der Sachverständigenordnung mindestens zwei Wochen vor Beschlussfassung auf der Internetseite als Entwurf mit der Gelegenheit zur Stellungnahme zu veröffentlichen. Die IHK Erfurt beabsichtigt eine Übernahme der geplanten Änderung der Muster-Sachverständigenordnung der DIHK (MSVO). Daher kann bis zum 15.11.2025 Einsicht in die beabsichtigten Änderungen der MSVO und dazu Stellung genommen werden.
Unter dem folgenden Link finden Sie den Entwurf der Mustersachverständigenordnung DIHK 2025 sowie die Verhältnismäßigkeitsprüfung zur Änderung der Mustersachverständigenordnung DIHK und den Link zur Stellungnahme: