Recht und Steuern

Sachverständigen-Signaturkarte

Die IHK Erfurt bietet den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen eine Signaturkarte für die qualifizierte elektronische Signatur an, die als Attribut die öffentliche Bestellung enthält. Die Sachverständigen profitieren davon insbesondere in der Kommunikation mit der Justiz, soweit die jeweiligen Justizbehörden darauf vorbereitet sind.
Aus dem Zertifikat der Karte geht neben dem Personennamen immer die Zusatzinformation hervor: „Von der IHK öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für …(Bestellungstenor, zuständig IHK Erfurt)“. Diese Angabe muss die Kammer vorab per Vordruck bestätigen. Damit verbunden ist die Möglichkeit, eine Sachverständigen-Signaturkarte sperren zu lassen, wenn die Bestellung endet.
Dank der qualifizierten elektronischen Signatur ist es möglich, Gutachten als elektronische Datei mit der rechtsverbindlichen Unterschrift zu versehen und an Gerichte zu übermitteln. Dabei erfüllt diese Signatur auch die Funktion des Rundstempels in elektronischer Form.
Um eine IHK-Signaturkarte zu beantragen, müssen sich die Sachverständigen immer persönlich mit Vorlage ihres Ausweisdokumentes identifizieren lassen. Hierfür sind zwei Antragswege vorgesehen:
1. Signaturbeantragung bei der IHK
Der Sachverständige beantragt die Ausstellung einer Signaturkarte bei der IHK Erfurt. Die genaue Beschreibung entnehmen Sie bitte dem Flyer sowie dem Informationsblatt.
2. Signaturbeantragung via PostIdent-Verfahren
Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit, die Sachverständigen-Signaturkarte per PostIdent-Verfahren zu beantragen. Den Link zur Antragstellung finden Sie hier.
Hierbei füllt der Sachverständige den Signaturantrag selbstständig aus, stellt die Antragsunterlagen zusammen und lässt sich dann in einer Post-Filiale identifizieren. Die genaue Anleitung ist im o. g. Link enthalten. Die zuständige IHK/Bestellungskörperschaft muss in diesem Falle lediglich per Vordruck bestätigen, für welchen Tenor der Sachverständige von der IHK/Bestellungskörperschaft öffentlich bestellt und vereidigt ist.
Der Endpreis der IHK-Signaturkarte für Sachverständige mit zweijähriger Gültigkeit beträgt bei Beantragung in der IHK 175,00 Euro brutto (147,06 Euro netto).
Der Endpreis der IHK-Signaturkarte für Sachverständige mit zweijähriger Gültigkeit beträgt bei Beantragung per PostIdent-Verfahren 189,21 Euro brutto (159,00 Euro netto).
Die Rechnungsstellung erfolgt über die D-TRUST GmbH/Bundesdruckerei. Zusätzlich benötigt der Sachverständige zur Signaturnutzung ein Kartenlesegerät sowie eine Software zur Datei-Signierung.
Auf der DE-CODA-Website wurde eine eigene Rubrik zur Sachverständigen-Signatur eingerichtet unter https://www.de-coda.de/sachverstaendige.
DE-CODA-Video zu Signierung und Versand elektronischer Gutachten
DE-CODA Video zur Verifizierung signierter Gutachten
Ansprechpartner/in:
Für Fragen zur Beantragung:
Regina Brömel
International
Tel.: 0361 3484-198
E-Mail: regina.broemel@erfurt.ihk.de 
Für allgemeine rechtliche Fragen:
Bärbel Hanß
Recht und Steuern
Tel.: 0361 3484-193
E-Mail: hanss@erfurt.ihk.de