Förderung von innovativem Personal

Mit der FuE-Personalrichtlinie sollen Thüringer Unternehmen eine Förderung für die unbefristete Einstellung von Fachkräften mit Hochschulabschluss in Vollzeit erhalten.
Die Förderung für innovatives Personal wird als Festbetrag über einen Zeitraum von max. 2 Jahren gewährt und beträgt monatlich 1.500 €. Bedingung ist die unbefristete Einstellung einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters mit einem abgeschlossenen Studium zur Bearbeitung eines Themas in Aufgabenbereichen wie z. B. Forschung und Entwicklung, Produktdesign, Qualitätsmanagement, Marketing.
Hinweis: Aufgrund der Abrechnung der Förderperiode 2014 bis 2020 gegenüber der EU ist das Ende aller Vorhaben dieser Richtlinie auf den 31.12.2022 festgelegt. Das heißt, daß aktuell eine Förderung innovativen Personals nur bis 31.12.2022 erfolgen kann.
Auch fest vereinbarte leistungsunabhängige Firmenstipendien können mit einem monatlichen Festbetrag von 600 € für Studenten bzw. 1.200 € für Doktoranden gefördert werden. Diese Förderung erfolgt ebenfalls mittels Pauschale.

Weitere Informationen zum Programm und das Antragsportal der Thüringer Aufbaubank:
http://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/TEC-FuE-Personal-Richtlinie
Hier finden Sie ein weiteres Förderprogramm der Aufbaubank “ThüringenStipendium plus”.