Digitale Signatur

Einsatzmöglichkeiten und Vorteile der Digitalen Signatur

Mit der digitalen Signatur können Sie sämtliche Vorteile der Online-Kommunikation nutzen: Bequemlichkeit, Schnelligkeit und Kosteneffizienz. Mit Hilfe einer Signaturkarte wird eine elektronische Unterschrift erzeugt, die dafür sorgt, dass die „unterschriebene Online-Kommunikation“ vollständig rechtswirksam ist.
Die Signaturkarte hat dasselbe Format wie eine Bankkarte und auch die Benutzung funktioniert ganz ähnlich: Karte in das spezielle Chipkartenlesegerät (das für die Verbindung zum Computer sorgt) stecken, PIN (persönliche Identifikationsnummer) eingeben, fertig. Die Signaturkarte kann auf diese Weise praktisch überall dort eingesetzt werden, wo Daten oder Dokumente elektronisch bearbeitet, unterschrieben und sicher übertragen werden sollen.
Anwendungsbeispiele für die elektronische Signatur:

Voraussetzungen für eine digitale Unterschrift

Um eine elektronische Signatur zu erstellen, benötigen Sie eine Signaturkarte. Darüber hinaus ist ein Kartenlesegerät und – abhängig von der Anwendung, die Sie nutzen möchten – eine Zusatzsoftware notwendig. Kartenleser sind beispielsweise im Shop der Bundesdruckerei zu erwerben.
Um Dateien (z. B. in MS Word, Adobe) elektronisch unterschreiben zu können, müssen Sie eine geprüfte und bestätigte Signatursoftware verwenden.
Die Produktkomponenten und die technischen Voraussetzungen finden Sie im Produktblatt zum IHK-Signaturservice (nicht barrierefrei). Darin haben wir auch alle Signaturanwendungen aufgeführt, die Ihnen zur Verfügung stehen.
Sofern eine Anwendung (z.B.: MS Outlook, Lotus Notes oder das „Elektronische Ursprungszeugnis“) eine Signaturkarte nicht eigenständig ansprechen kann, benötigen Sie eine Middleware. Eine Middleware ist eine Software, die als Vermittler zwischen Kartenleser und Anwendung agiert. Bitte machen Sie sich mit den Systemanforderungen der jeweiligen Anwendung vertraut oder wenden Sie sich an den Support der Anwendung, um herauszufinden, ob eine Middleware benötigt wird.

Die einzige uns bekannte Middleware Nexus Personal finden Sie auf der Seite der Bundesdruckerei. Die Software ist kostenpflichtig.

Registrierung mithilfe der Deutschen Post AG oder notariell beglaubigt

Hierbei können Sie sich – nachdem Sie das Antragsformular online ausgefüllt und unterschrieben haben – persönlich mithilfe eines gültigen Ausweisdokuments in einer Filiale der Deutschen Post AG per PostIdent-Verfahren oder dem NotarIdent-Verfahren
(die Identifizierung / Bestätigung Ihrer Unterschrift erfolgt bei einem Notar Ihrer Wahl mit Sitz in Deutschland) identifizieren lassen. Das PostIdent-Verfahren ist für Sie kostenlos, das NotarIdent-Verfahren kostet ca. 12 - 15 Euro, fällig beim Notar vor Ort.
Weitere Informationen:

Produkte und Preise

Die Produktkomponenten und die technischen Voraussetzungen finden Sie im  Produktblatt zum IHK-Signaturservice (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 96 KB). Darin haben wir auch alle Signaturanwendungen aufgeführt, die unseren Kunden zur Verfügung stehen.

Gültigkeit und Folgekarte

Ihre Signaturkarte ist nach der Aktivierung zwei Jahre gültig. Wenn Sie die Karte danach weiterhin nutzen möchten, können Sie hier die Folgekarte beantragen.
Bitte beachten Sie: Es muss eine neue Signaturkarte bestellt werden, wenn
  • sich Ihr Name geändert hat oder
  • Sie den Arbeitgeber gewechselt haben oder
  • seit Ablauf der alten Signaturkarte mehr als 30 Tage vergangen sind.

Service und Support

Bei allen Fragen rund um die Installation der Signaturkarte steht Ihnen die D-TRUST-Supporthotline unter Telefon 030  259391610 zur Verfügung.
Wenn Sie die Signaturkarte verloren haben, sollten Sie sie umgehend sperren lassen. Die D-TRUST-Sperrhotline erreichen Sie unter Telefon 030 259391601. Bitte halten Sie bei Ihrem Anruf Ihr persönliches Sperrpasswort bereit, das Sie bei der Antragstellung gewählt haben.