EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Umsetzung verzögert sich – Vorbereitung bleibt wichtig

Die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in deutsches Recht verzögert sich. Nach aktuellen Angaben des zuständigen Bundesfamilienministeriums wird Deutschland die europäische Umsetzungsfrist zum 7. Juni 2026 nicht einhalten. Das nationale Gesetz soll voraussichtlich Anfang 2027 in Kraft treten. Zentrale Pflichten, insbesondere Berichtspflichten für Unternehmen sowie der individuelle Auskunftsanspruch von Beschäftigten, sollen nach dem angekündigten Zeitplan erstmals im Juni 2028 greifen.
Erst kürzlich hatte sich die IHK Erfurt mit einer Positionierung an politische Entscheidungsträger gewandt und ein Belastungsmoratorium auf EU-Ebene eingefordert und – sofern dieses nicht realisierbar ist – eine bürokratiearme und praxisnahe Umsetzung in deutsches Recht ohne Verschärfungen gegenüber der EU-Richtlinie eingefordert. Damit folgte die IHK Erfurt auch der Position der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK).

Mehr Zeit, aber leider keine Entwarnung

Für Unternehmen bedeutet dies zunächst mehr Zeit. Eine vollständige Entwarnung ist damit jedoch nicht verbunden. Die Richtlinie bleibt europarechtlich vorgegeben und muss weiterhin in nationales Recht umgesetzt werden. Für öffentliche Arbeitgeber ist sie ab dem 7. Juni 2026 direkt verbindlich, für private Arbeitgeber erst mit nationaler Umsetzung. Jedoch ist davon auszugehen, dass die Gerichte ihre Entscheidungen schon vorher im Lichte der europäischen Vorgaben auslegen werden.

IHK Erfurt fordert praxistaugliche Umsetzung

Die IHK Erfurt sieht sich durch die Verzögerung in ihrer Forderung nach einer praxistauglichen, bürokratiearmen und belastungsbegrenzenden Umsetzung bestätigt. Gerade kleine und mittlere Unternehmen benötigen Rechtssicherheit, verlässliche Übergangsfristen, klare Begriffe und handhabbare Anforderungen an Dokumentation, Auskunft und Berichterstattung.
Die IHK Erfurt wird den Gesetzgebungsprozess im Rahmen ihrer Interessenvertretung weiter im Schulterschluss mit der Deutschen Industrie- und Handelskammer eng begleiten.
Die IHK Erfurt fordert weiterhin eine strikte 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben ohne zusätzliche nationale Verschärfungen. Berichtspflichten dürfen nicht auf Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten ausgeweitet werden. Zudem braucht es einen klaren Entgeltbegriff, begrenzte Auskunftsansprüche, eindeutige Vorgaben für Vergleichsgruppen sowie sachgerechte Rechtfertigungsgründe für Entgeltunterschiede.

Was Unternehmen jetzt vorbereiten sollten

Unternehmen sollten die zusätzliche Zeit nutzen, um ihre internen Strukturen vorzubereiten. Dazu zählen insbesondere eine erste Bestandsaufnahme der Vergütungsmodelle, die Prüfung der Datenqualität in HR- und Entgeltsystemen, die nachvollziehbare Beschreibung von Tätigkeiten und Stellenprofilen sowie die Dokumentation objektiver, geschlechtsneutraler Kriterien für Entgeltunterschiede. Auch Bewerbungsprozesse und Stellenausschreibungen sollten mit Blick auf künftige Transparenzanforderungen überprüft werden.

Hinweis zur To-do-Liste für Unternehmen

Die von der DIHK entwickelte To-do-Liste für Unternehmen befindet sich derzeit in Überarbeitung. Die bisherige Fassung kann weiterhin als erste Orientierung dienen, bildet den aktuellen Umsetzungsstand jedoch noch nicht vollständig ab. Sobald eine aktualisierte Fassung vorliegt, wird die IHK Erfurt entsprechend informieren.