Recht und Steuern

Entgelttransparenzrichtlinie - To-dos für Unternehmen

Die Vorgaben der EU-Entgelttransparenzrichtlinie werden die Betriebe vor große Herausforderungen stellen. Noch ist die Umsetzung in nationales Recht nicht gestartet, dennoch geben wir den Unternehmen eine erste Orientierung.
Hinweis: Nach aktuellen Angaben wird Deutschland die europäische Umsetzungsfrist zum 7. Juni 2026 voraussichtlich nicht einhalten. Das nationale Gesetz soll nach derzeitigem Stand Anfang 2027 in Kraft treten; zentrale Pflichten wie Berichtspflichten für Unternehmen sowie der individuelle Auskunftsanspruch sollen erstmals im Juni 2028 greifen. Für Unternehmen bedeutet dies mehr Zeit, aber keine vollständige Entwarnung. Die zusätzliche Zeit sollte genutzt werden, um Entgeltstrukturen, Datenbasis und interne Prozesse vorzubereiten.
WICHTIG: Die von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) entwickelte To-do-Liste stellt eine unverbindliche fachliche Einschätzung sowie eine praktische Unterstützung für Unternehmen dar. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, insbesondere im Hinblick auf die dargestellten Praxisempfehlungen und die rechtliche Bewertung im Detail. Die DIHK-To-do-Liste befindet sich derzeit in Überarbeitung und kann den aktuellen Umsetzungsstand daher noch nicht vollständig abbilden. Bitte beachten Sie zudem, dass sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen ergeben können.
Ferner hatte sich die IHK Erfurt mit einer Positionierung an politische Entscheidungsträger gewandt und ein Belastungsmoratorium auf EU-Ebene eingefordert und – sofern dieses nicht realisierbar ist – eine bürokratiearme und praxisnahe Umsetzung in deutsches Recht ohne Verschärfungen gegenüber der EU-Richtlinie eingefordert. Damit folgte die IHK Erfurt auch der DIHK-Position und wird den Gesetzgebungsprozess weiterhin im engen Schulterschluss mit der DIHK begleiten.