Erneute Stellungnahme der Thüringer IHKs zum Thüringer Ladenöffnungsgesetz eingereicht
Die IHKs begrüßen grundsätzlich die Schaffung von Rechtsklarheit für personallos betriebene Verkaufsstellen, die auch an Sonn- und Feiertagen betrieben werden sollen.Aus Sicht der Wirtschaft ist das ein wichtiger Schritt für eine bessere Nahversorgung, mehr Lebensqualität vor Ort und die Nachnutzung leerstehender Immobilien. Das Geschäftsmodell automatisierter Verkaufsstellen kann gerade im ländlichen Raum bestehende Versorgungslücken schließen und neue Impulse für die Stadt- und Dorfentwicklung setzen. Wesentliche Verdrängungseffekte gegenüber klassischen Anbietern sind eher nicht zu erwarten, vielmehr handelt es sich um ein ergänzendes Nahversorgungsformat.
Einschränkungen bei Fläche, Sortiment und Standort überzeugen nicht
Kritisch sehen die Thüringer IHKs jedoch, dass der Gesetzentwurf die Sonn- und Feiertagsöffnung personalos betriebener Verkaufsstellen an zusätzliche Vorgaben knüpfen will. So lehnen sie Beschränkungen bei Verkaufsfläche und Warensortiment ebenso ab wie die vorgesehene Standortgrenze auf Gemeinden oder Ortsteile mit bis zu 3.000 Einwohnern. Aus Sicht der Wirtschaft sind diese Vorgaben nicht sachgerecht, erschweren tragfähige Geschäftsmodelle und verursachen zusätzlichen bürokratischen Kontrollaufwand. Versorgungslücken gibt es nicht nur in kleinen Orten, sondern auch in größeren Ortsteilen und städtischen Räumen.
Hinzu kommt: Für die wirtschaftliche Tragfähigkeit von 24/7-Konzepten sind verlässliche und flexible Rahmenbedingungen entscheidend. Welche Verkaufsfläche sinnvoll ist und welches Sortiment gebraucht wird, hängt wesentlich vom Standort, der Kundennachfrage und den jeweiligen Betriebskosten ab. Pauschale gesetzliche Begrenzungen werden dieser Praxis nicht gerecht.
Reformmut fehlt bisher: Weitere Hemmnisse für Handel und Beschäftigte müssen fallen
Trotz dieser positiven Entwicklung bleibt die dringend notwendige Gesamtreform des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes (ThürLadÖffG) weiter aus. Die Thüringer IHKs forderten in ihrer Stellungnahme erneut, die bestehenden Wettbewerbsnachteile für Einzelhandel und Beschäftigte in Thüringen zu beseitigen.
Die konkreten Forderungen lauten::
- Streichung des besonderen Arbeitnehmerschutzes gemäß § 12 Abs. 3 ThürLadÖffG, der ein bundesweit einmaliges Beschäftigungsverbot an mindestens zwei Samstagen im Monat vorsieht. Diese Regelung schränkt nicht nur die Flexibilität der Unternehmen ein, sondern benachteiligt auch Beschäftigte, die bewusst am Samstag arbeiten möchten, um unter der Woche z. B. für Familie oder Studium verfügbar zu sein. Dies zeigt auch eine aktuelle Befragung der Thüringer IHKs unter Beschäftigen ihrer Mitgliedsunternehmen aus dem Handel.
- Reform der Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen (§ 10 ThürLadÖffG): Die bisherige Praxis ist geprägt von aufwendigen Genehmigungsverfahren, hohem bürokratischem Aufwand und rechtlicher Unsicherheit. Die IHK Erfurt fordert deshalb die Abschaffung des Anlassbezugs, die Umwandlung der Antrags- in eine Anzeigepflicht sowie eine Modifizierung der Regelung zu verkaufsoffenen Adventssonntagen.
Fazit
Die geplante gesetzliche Verankerung personalos betriebener Verkaufsstellen ist ein wichtiges Signal und greift ein zentrales Anliegen der Wirtschaft auf. Zugleich zeigt die Stellungnahme der Thüringer IHKs im parlamentarischen Verfahren, dass der Reformbedarf beim Thüringer Ladenöffnungsgesetz deutlich weiter reicht. Notwendig bleibt ein modernes, praxisnahes und unbürokratisches Regelwerk, das Nahversorgung ermöglicht, den stationären Handel stärkt und Unternehmen wie Beschäftigten mehr Flexibilität gibt. Die IHK Erfurt wird diesen Prozess gemeinsam mit den Thüringer IHKs weiterhin konstruktiv begleiten.