IHK-Forderungen zu 24/7-Läden aufgenommen – weitere Reformen zwingend notwendig
Bereits im vergangenem Jahr hatte sich die IHK Erfurt klar für eine Modernisierung des ThürLadÖffG ausgesprochen und in ihrer Stellungnahme auf die notwendige Schaffung der Rechtssicherheit dieses Geschäftsmodells hingewiesen. Die Versorgung und der freie Zugang zu Waren des täglichen Bedarfs rund um die Uhr ist im ländlichen Raum von erheblicher Bedeutung.
Folgende Änderungen sind im Gesetzesentwurf der Landesregierung vorgesehen:
Aufnahme einer Regelung für 24/7-Läden (sog. Digitale Kleinstverkaufsstellen) in das ThürLadÖffG
- Sicherung einer uneingeschränkten zeitlichen Öffnung (auch Sonn- und Feiertags)
- Erhöhung der Begrenzung der Verkaufsfläche auf 400 Quadratmeter
- Begrenzung auf Gemeinden oder Ortsteile mit bis zu 3000 Einwohnern
- Eingrenzung des Sortiments auf Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs
Noch nicht am Ziel: Weitere Hemmnisse für Handel und Beschäftigte müssen fallen
Trotz dieser positiven Entwicklung bleibt die dringend notwendige Gesamtreform des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes weiter aus. Die IHK Erfurt wird sich deshalb auch künftig dafür einsetzen, dass bestehende Wettbewerbsnachteile für Einzelhandel und Beschäftigte in Thüringen beseitigt werden.
Konkret fordert die IHK:
- Streichung des besonderen Arbeitnehmerschutzes gemäß § 12 Abs. 3 ThürLadÖffG, der ein bundesweit einmaliges Beschäftigungsverbot an mindestens zwei Samstagen im Monat vorsieht. Diese Regelung schränkt nicht nur die Flexibilität der Unternehmen ein, sondern benachteiligt auch Beschäftigte, die bewusst am Samstag arbeiten möchten, um unter der Woche z. B. für Familie oder Studium verfügbar zu sein.
- Reform der Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen (§ 10 ThürLadÖffG): Die bisherige Praxis ist geprägt von aufwendigen Genehmigungsverfahren, hohem bürokratischem Aufwand und rechtlicher Unsicherheit. Die IHK fordert deshalb die Abschaffung des Anlassbezugs, die Umwandlung der Antrags- in eine Anzeigepflicht sowie eine Modifizierung der Regelung zu verkaufsoffenen Adventssonntagen.
- Ein modernes Gesetz muss es Kommunen und Unternehmen erleichtern, im Rahmen klarer und einfacher Regeln zusätzliche Öffnungsmöglichkeiten zu nutzen – ohne dabei den verfassungsrechtlich gebotenen Schutz von Sonn- und Feiertagen zu vernachlässigen.
IHK-Stellungnahme zeigt Handlungsbedarf auf
In einer weiteren Stellungnahme an das Thüringer Arbeitsministerium hat die IHK Erfurt gemeinsam mit den Thüringer IHKs erneut deutlich gemacht, dass die bestehenden Regelungen nicht mehr zeitgemäß sind. Anhand eines umfassenden Erfahrungsberichts aus den Jahren 2021 bis 2025 wurde der dringende Reformbedarf untermauert. Die Rückmeldungen aus der Unternehmerschaft zeigen: Der Einzelhandel benötigt rechtliche Planungssicherheit, flexiblere Regelungen und weniger bürokratische Hürden, um auf veränderte Konsumgewohnheiten und Herausforderungen wie Personalmangel reagieren zu können.
Fazit
Mit der geplanten Regelung zu 24/7-Läden wird ein wichtiger Punkt aus der Stellungnahme der IHK umgesetzt – ein Signal, dass die Interessen der Wirtschaft gehört werden. Doch das Ziel bleibt: Ein zeitgemäßes, praxisnahes Ladenöffnungsgesetz, das wirtschaftliche Entwicklung fördert, statt sie zu behindern. Die IHK Erfurt wird diesen Prozess weiterhin konstruktiv und im Sinne ihrer Mitgliedsunternehmen begleiten.