Stellungnahme zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes eingereicht
Auf explizite Bitte des Arbeitsministeriums hat die IHK Erfurt gemeinsam mit der IHK Südthüringen; unter Einbindung ehrenamtlich aktiver Mitgliedsunternehmern aus ihrem Fachausschuss Handel, Stadtentwicklung und Tourismus; eine umfassende Stellungnahme zum Gesetzesentwurf mit konkreten Vorschlägen für die Ausgestaltung des Rechtsrahmens für Digitale Verkaufsstellen als auch für die Modernisierung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes zur Stärkung des klassischen Einzelhandels (mit Verkaufspersonal) eingereicht.
Zusammengefasst wurden folgende Einschätzungen zum Gesetzesentwurf eingereicht:
Aufnahme einer Regelung für Digitale Kleinstverkaufsstellen in das ThürLadÖffG
- Schaffung eines sicheren Rechtsrahmens wird begrüßt
- Sicherung einer uneingeschränkten zeitlichen Öffnung sei notwendig zur Gegenfinanzierung der kostenintensiven technischen Lösungen
- unscharfe Begrenzung der Verkaufsfläche auf “in der Regel” 150 Quadratmeter wird mehrheitlich begrüßt, da sie einen gewissen Gestaltungsspielraum offen lässt, z.B. für die Nachnutzung bestehender geringfügig größerer Bestandsobjekte und insbesondere für den Bestandsschutz bereits bestehender digitaler Verkaufsstellen
- Sicherstellung der Wettbewerbsneutralität gegenüber dem klassischen Handel wird geteilt, denn die Digitalen Verkaufsstellen sollen zur "Sicherung attraktiver Lebensverhältnisse in Stadt und Land beitragen" und nicht den stationären Handel verdrängen
- Eingrenzung des Sortiments auf Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs (Lebens- und Genussmittel, Erzeugnisse für den Haushaltsbedarf sowie Hygieneartikel) wird den häufigsten Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht, obgleich die Aufnahme von Waren des Reisebedarfs für touristische Zwecke als Ergänzung empfohlen wird
"Besonderer Arbeitnehmerschutz” gemäß § 12 Abs. 3 ThürLadÖffG
- bundesweit einmaliges Beschäftigungsverbot von Angestellten in Verkaufsstellen an mindestens zwei Samstagen ist im Sinne der Beschäftigten und Unternehmer abzuschaffen
“Weitere Öffnungszeiten” an Sonn- und Feiertagen gem. § 10 ThürLadÖffG
- Reform der Inanspruchnahme zusätzlicher Öffnungszeiten wird gefordert, die das bisherige bürokratische Nachweisverfahren ablöst und gleichzeitig durch einen weiterhin verantwortungsvollen Umgang mit dem Instrument der Sonn- und Feiertagsöffnung den besonderen gesetzlichen Schutz dieser Tage würdigt
- der bislang gesetzlich verankerte Anlassbezug für eine Öffnung an Sonn- und Feiertagen ist aufzuheben
- Umwandlung der Antrags- in eine Anzeigepflicht
- Modifizierung der bisherigen Regelung zur Freigabe verkaufsoffener Adventssonntage